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Digitalisierung in Bauleitplanverfahren

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:06.07.2023
Drucksache:20/5663 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7248 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung und die vollständige Digitalisierung der Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Bauplanungsrechts. Dies soll durch die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, Vermeidung von Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen, und Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne erreicht werden. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs liegt in der festgestellten Notwendigkeit, Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell und effizient umzusetzen, was durch den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in der 20. Legislaturperiode festgehalten wurde. Es hat sich darüber hinaus Änderungsbedarf bei weiteren Vorschriften, unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB) und im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), gezeigt. 
 
Kosten 
Es entstehen laut Text keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft wird kein Erfüllungsaufwand begründet. Auch für die Verwaltung bei Ländern und Kommunen sowie beim Bund ist kein Erfüllungsaufwand zu erwarten. Weiterhin werden keine zusätzlichen Kosten und keine Auswirkungen auf die Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau prognostiziert. 
 
Inkrafttreten 
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird im Text nicht genannt.  
 
Sonstiges 
Der Entwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Er ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Des Weiteren wird im Gesetzentwurf Bezug auf das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz genommen. Zudem führt es bestimmte Teile des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Dauerregelung in das BauGB ein. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. Die Neuregelungen sollen dauerhaft wirken und werden in Fachgremien thematisiert. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Digitalisierung der öffentlichen Beteiligung im Bauleitplanverfahren mit Prinzip der Veröffentlichung im Internet zur Ersetzung der klassischen öffentlichen Auslegung. 
- Bereitstellung von anderen leicht erreichbaren Zugangsmöglichkeiten zur Beteiligung für Personen ohne Internetzugang. 
- Einführung einfacherer Prozesse bei Planentwurfsänderungen und -ergänzungen sowie Verkürzung der Auslegungs- und Stellungnahmefristen. 
- Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Flächennutzungspläne durch Verkürzung der Frist für höhere Verwaltungsbehörden von drei auf einen Monat. 
- Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen zur Barrierefreiheit von Informationstechnik. 
- Verschiedene technische und redaktionelle Anpassungen im Kontext der Digitalisierung. 
 
Stellungnahmen 
Der Bundesrat hat Stellung bezogen und empfiehlt verschiedene Änderungen am Gesetzentwurf. Kritik gibt es an der vorgesehenen optionalen öffentlichen Auslegung neben der Internetveröffentlichung, die als Widerspruch zum digitalen Ansatz des Entwurfs gesehen wird. Der Bundesrat spricht sich unter anderem für präzise Formulierungen, weg von der Papierform und für eine Beschleunigung bestimmter Verfahren bei Masseneinwendungen aus. Des Weiteren sollen Gesichtspunkte der nationalen Sicherheit, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, im Hinblick auf die öffentliche Zugänglichkeit von Planungsdokumenten im Internet besser berücksichtigt werden. Der Bundesrat zeigt Interesse an einer ausschließlichen ortsüblichen Bekanntmachung im Internet, anstatt in analogen Formaten, allerdings mit Blick auf bestehende rechtliche Rahmenwerke. Um die Eindeutigkeit bei der Anrechnung von Flächen im Kontext des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erhöhen, wird außerdem um eine Definition von "standardisierten Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten)" gebeten. 
 
Die Bundesregierung antwortet in ihrer Gegenäußerung, dass einige Vorschläge des Bundesrates angenommen werden. Die Bundesregierung will Beispiele für Zugangsmöglichkeiten im Gesetzestext beibehalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, auch wenn die Vorschläge des Bundesrates zu einigen Änderungen führen könnten. Die Bundesregierung stimmt der Beschleunigung bei Masseneinwendungen zu. Die Sorge um nationale Sicherheitsinteressen hinsichtlich der Internetveröffentlichung von Bauleitplänen hält die Bundesregierung für nicht erforderlich, da die Rechtslage sich insgesamt nicht ändert. Dem Wunsch, die Fristenverkürzung bei Genehmigungsverfahren umgehend anzuwenden, wird trotz anfänglichem Zögern der Bundesregierung nachgekommen. Die Bundesregierung sieht zudem die Einführung einer Definition für GIS-Daten eher kritisch, da technologische Entwicklungen und eine Vielzahl von Formaten zu bedenken sind, aber offenbart sich für nicht abschließende Beispiele im Gesetzestext. Die Frage nach der ausschließlichen Bekanntgabe im Internet lehnt die Bundesregierung jedoch ab, da es nicht nur um Reichweite, sondern auch um Teilhabe aller Bevölkerungsteile geht.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.02.2023
Erste Beratung:02.03.2023
Abstimmung:15.06.2023
Drucksache:20/5663 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7248 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 17.04.2023 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Es handelt sich um eine bereits stattgefundene Anhörung im Bauausschuss des Bundestages, bei der es um die geplanten Änderungen des Baurechts ging, insbesondere in Bezug auf den Katastrophenschutz, die Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Unterbringung von Flüchtlingen. Hier sind die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Sachverständigen und ihren Kernpunkten: 
 
Tine Fuchs, Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beim Zentralen Immobilien-Ausschuss (ZIA), plädierte für die Überführung der Sonderregelung zur Flüchtlingsunterbringung in das allgemeine Bauleitplanverfahren und äußerte Bedenken hinsichtlich der Definition von „Wiederaufbaugebieten“ im Katastrophenfall. Sie betonte die Wichtigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien vor allem auf Dächern und an Gebäuden zu erleichtern, um Flächenkonkurrenzen zu vermeiden. 
 
Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, wies auf die Überforderung der kommunalen Bauämter nach Katastrophen hin und empfahl, die Gebietskulisse des Wiederaufbaus weiter zu fassen. Zudem unterstützte er die Entsiegelung von Flächen zur Prävention von Schadenereignissen. 
 
Boas Kümper, Universität Münster, sah einen Präzisionsbedarf bei der Definition von „angepasster Bauweise“ nach Katastrophen und schlug eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung vor, um nicht-katastrophenangepasstem Wiederaufbau entgegenzuwirken. 
 
Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, sprach sich für erweiterte „Befreiungsspielräume“ für den Ausbau erneuerbarer Energien aus, äußerte jedoch Kritik an der Außenbereichsprivilegierung und merkte an, dass Digitalisierung nicht einfach per Gesetz verordnet werden könne. 
 
Nadine Schartz, zuständig beim Deutschen Landkreistag, erläuterte die Problematik von Flächenkonkurrenzen durch die Privilegierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Außenbereich und plädierte dafür, den Fokus auf den Innenbereich zu legen. Sie warnte davor, das Baurecht zu überfrachten und die kommunale Planungshoheit einzuschränken. 
 
Michael Reinhardt, Universität Trier, monierte die unkonkrete Definition der hochwasserschutzangepassten Bauweise und sah es als problematisch an, dass Landesregierungen ermächtigt werden könnten, die Anwendung eines Bundesgesetzes auszusetzen. Er plädierte für eine vorstrukturierte Abwägung zugunsten des Bevölkerungsschutzes. 
 
Martin Rumberg, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), begrüßte die Katastrophenregelung, wünschte sich jedoch eine präzisere Festlegung der Wiederaufbaugebiete und eine klarere Darstellung, wann und wie der Katastrophenschutz bodenrechtlich umgesetzt werden kann. 
 
Gernot Schiller, Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, hielt die Ausweitung der Wiederaufbauklausel auf alle Katastrophenfälle für sinnvoll, bemängelte jedoch die fehlende Definition des Katastrophenfalls und wies darauf hin, dass es im Vollzug zu Problemen kommen könne. 
 
Georg Seitz, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, erklärte, dass der Katastrophenfall nicht verallgemeinert werden könne und dass die Feuerwehr proaktiv handle, indem sie im Zweifelsfall Gebäude "okkupiert". 
 
Die Namen der Sachverständigen und die Organisationen, für die sie sprechen, sind angegeben, jedoch nicht, von welcher Partei oder Fraktion sie eingeladen wurden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:688/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023
Abstimmung:16.06.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt