Zum Inhalt springen

Änderung der Gewerbeordnung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.11.2022
Drucksache:20/3067 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3738 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb zur Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Versicherungsvermittlern und -beratern in der Gewerbeordnung. Des Weiteren geht es um die Verstetigung von Erleichterungen bei Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen sowie die Vereinheitlichung von Zuständigkeiten bei spezialgesetzlichen Normen im Bereich der Agrarorganisationen und Lieferketten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Notwendigkeit, EU-Vorgaben umzusetzen und bereits temporär erprobte Regelungen in der Handwerksordnung zu verstetigen, sowie auf die Erfordernis, Rechtsprechungsaufgaben zu bündeln, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Für die Wirtschaft ergibt sich ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von circa 440.000 Euro pro Jahr. Für die Verwaltung entsteht ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von circa 620.000 Euro pro Jahr sowie einmaliger Umstellungsaufwand von 1.130.000 Euro, jedoch wird auch mit einer Entlastung von circa 600.000 Euro pro Jahr gerechnet. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben 
 
Sonstiges 
Ein spezieller Aspekt der Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird nicht erwähnt. Der Entwurf sieht jedoch keinen weiteren Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger vor und verursacht auch keine weiteren Kosten. Darüber hinaus werden die Änderungen als gleichstellungspolitisch neutral eingestuft. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
Hier sind die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Überprüfung der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden und manchen ihnen zugeordneten Personen bei Erlaubnisgewerben und überwachungsbedürftigen Gewerben. 
- Einführung einer Mitteilungspflicht für die Gewerbetreibenden bezüglich nachträglicher Personenwechsel, um den Gewerbevollzug und den Verbraucherschutz zu verbessern. 
- Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, mittels Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, welche Daten und Unterlagen in Erlaubnisverfahren bereitgestellt werden müssen. 
- Aktualisierung der Bezeichnung des Bundesministeriums in verschiedenen Paragraphen. 
- Regelung der behördlichen Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -beratern und Immobiliardarlehensvermittlern entsprechend europäischen Vorgaben. 
- Einführung neuer Anzeigepflichten bei Namensänderungen von Gewerbetreibenden. 
- Präzisierung und Erweiterung der Datenübermittlung von Finanzbehörden an Gewerbebehörden. 
- Anpassung und Aufhebung diverser Vorschriften zur Gewerbeordnung. 
- Erweiterung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung. 
- Ermöglichung der Einziehung nicht konform betriebener Spielautomaten im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten. 
 
Stellungnahmen 
In der Stellungnahme des Bundesrates werden mehrere Änderungsvorschläge gemacht, unter anderem die redaktionelle Anpassung des Wortes „Zuverlässigkeitsprüfung“ zu „Zuverlässigkeitsüberprüfung“, die offene Formulierung der Mitteilungspflicht nach § 7 GewO, um eine zentrale Regelung zu erreichen, sowie die Einführung einer neuen Übermittlungspflicht für die Gewerbeanzeigen an die Erlaubnisbehörden. Zudem wird die Änderung der Abgabenordnung vorgeschlagen, um den automatisierten Datenaustausch zwischen Gewerbebehörden und der Finanzverwaltung zu verbessern. 
 
Die Bundesregierung stimmt den meisten Änderungsvorschlägen des Bundesrates nicht zu. Insbesondere bezweifelt sie, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene offene Formulierung der Mitteilungspflicht in § 7 des Gewerbeordnungsgesetzes dem Bestimmtheitsgebot nach Artikel 103 Absatz 2 GG genügt, da die Adressaten der Vorschrift nicht klar genug bestimmt seien. Dennoch wird in Erwägung gezogen, notwendige Änderungen und Konkretisierungen zu prüfen. Die Prüfung der technischen Umsetzbarkeit des Vorschlags zur Übermittlung von Gewerbeanzeigen an Erlaubnisbehörden wird ebenfalls zugesagt. Die Änderungsvorschläge zur Abgabenordnung werden unterstützt, es wird aber geprüft, ob diese im Rahmen des aktuellen oder eines anderen Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden sollen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.08.2022
Erste Beratung:22.09.2022
Abstimmung:29.09.2022
Drucksache:20/3067 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3738 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:245/22
Eingang im Bundesrat:27.05.2022
Erster Durchgang:08.07.2022
Abstimmung:28.10.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt