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Temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:25.10.2022
Drucksache:20/3530 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3744 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die gestiegenen Gaspreise infolge des Krieges in der Ukraine und der Bestrebungen, Deutschland von russischem Erdgas unabhängig zu machen, abzufedern. Als Lösung wird eine temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz von 19 % auf 7 % vorgeschlagen. Der Zeitraum dieser Maßnahme soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 andauern. Das federführende Ministerium des von der Bundesregierung kommenden Gesetzentwurfes wird nicht genannt, daher "Keine Angaben" zu dieser Frage. 
 
Hintergrund 
Die Belastung durch die gestiegenen Gaspreise, die durch den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine und dem Versuch, sich von russischem Erdgas unabhängig zu machen, verursacht wurde, scheint der Hintergrund des Gesetzentwurfs zu sein. Die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten für von russischen Minderlieferungen betroffene Gasimporteure, die weitere Preisanstiege verursacht, spielt ebenfalls eine Rolle. Eine Vorgeschichte wird nicht explizit erwähnt. 
 
Kosten 
Es entstehen für den Bundeshaushalt und die Länder Steuermindereinnahmen im Gesamtwert von 6.245 Millionen Euro (Bund: -3.298 Millionen Euro; Länder: -2.822 Millionen Euro; Gemeinden: -125 Millionen Euro). Für die kommenden Jahre 2022 bis 2024 werden unterschiedliche Beträge als Mindereinnahmen genannt, wobei keine Einnahmen erwartet werden. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Die Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird nicht erwähnt, daher "Keine Angaben" dazu. Es wird erwartet, dass Unternehmen die Senkung des Umsatzsteuersatzes 1:1 an die Verbraucher weitergeben. Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist einmalig und beträgt rund 277.000 Stunden aufgrund sich ändernder Voraus- und Abschlagszahlungen bei den Energieversorgern. Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 22.291 Tausend Euro für Anpassungen an digitale Prozessabläufe sowie Informationspflichten. Sonstige direkte Kosten für die Wirtschaft, einschließlich mittelständischen Unternehmen, sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind beabsichtigt. 
 
Maßnahmen 
- Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. 
- Keine ermäßigte Besteuerung für die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege (z. B. Tankwagen oder Kartuschen). 
- Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Erdgas bleiben unverändert, wobei die Einfuhr von Erdgas steuerfrei ist. 
- Das neue Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:19.09.2022
Erste Beratung:22.09.2022
Abstimmung:30.09.2022
Drucksache:20/3530 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3744 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 26.09.2022 im Ausschuss für Finanzen statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden, und es wurden verschiedene Stimmen und Expertenmeinungen zu dem Gesetzentwurf zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen gehört. Die Anhörung wurde vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) des Finanzausschusses geleitet. Hier sind die Kernaussagen der Sachverständigen und Organisationen: 
 
Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: Sie begrüßen die geplante Mehrwertsteuersenkung als wichtige Entlastung, sehen diese jedoch als nicht ausreichend an. Sie fordern weitere Entlastungsmaßnahmen, insbesondere für zum Vorsteuerabzug berechtigte Gaskunden und betonen die Gefährdung zahlreicher Unternehmen durch steigende Energiepreise am Standort Deutschland. Es wird eine Senkung der Energiesteuern als notwendig erachtet. 
 
Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks: Die Situation der Betriebe wird als dramatisch beschrieben. Starke Preiserhöhungen für Mehl und Zutaten sowie hohe Gaskosten belasten 70 Prozent der Bäckereien. Die von der Koalition vorgeschlagene steuerfreie Auszahlung bis zu 3.000 Euro wird zwar positiv gesehen, ist aber für viele Betriebe nicht umsetzbar. 
 
Gewerkschaft Verdi: Verdi äußert, dass die 3.000 Euro steuerfreie Auszahlung wahrscheinlich hauptsächlich in Großbetrieben realisiert wird, wodurch Niedrigverdiener wahrscheinlich nicht von dieser Inflationsprämie profitieren werden. 
 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband: Dieser Verband bezeichnet den Vorschlag zur steuerfreien Auszahlung als "mit heißer Nadel gestrickt" und impliziert damit, dass die Maßnahme nicht gut durchdacht sei und möglicherweise nicht die gewünschten Effekte erzielt. 
 
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Der VKU schlägt vor, nicht nur für Gas, sondern auch für Strom- und Wärmelieferungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen, eventuell sogar den EU-rechtlich zulässigen Steuersatz von fünf Prozent. Der VKU fordert ebenso eine temporäre Absenkung der Stromsteuer und staatlich finanzierte Preisbremsen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen von Stadtwerken. 
 
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Dieser Verband begrüßt die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und regt zusätzliche Entlastungen für Fernwärme- und Stromkunden an, um eine preisdämpfende Wirkung zu erreichen. 
 
Deutsche Steuergewerkschaft: Die Organisation sieht Direktzahlungen an Bedürftige als eine bessere Alternative zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und fordert eine Einbeziehung von Fernwärme in die Umsatzsteuersenkung. 
 
Professor David Hummel und Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg): Beide sehen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas als unproblematisch aus unionsrechtlicher Sicht bzw. als Notmaßnahme, die jedoch nicht das einzige Instrument zur Problemlösung sein sollte. Professor Ismer hebt hervor, dass die Steuerermäßigung nur etwa zehn Prozent der entstehenden Kosten ausgleichen kann, während die Preise ohne Marktintervention deutlich stärker steigen könnten. 
 
Hauptverband des deutschen Einzelhandels: Der Verband weist darauf hin, dass die Umsatzsteuer für Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten ist und jetzt mit der Gasumlage zusätzliche Belastungen drohen. 
 
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen eingebracht, der die Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf sieben Prozent vorsieht. Die Mindereinnahmen durch diese Maßnahme werden auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 veranschlagt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:476/22
Eingang im Bundesrat:30.09.2022
Abstimmung:07.10.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt