Zum Inhalt springen

Stärkung des Schutzes vor COVID-19

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:16.09.2022
Drucksache:20/2573 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3312 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 zu stärken. Als Lösung werden die Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst-/Wintersaison, die Ermöglichung zielgerichteter Impfkampagnen und die Stärkung des Schutzes der vulnerablen Bevölkerung angesehen. Die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie ihre Geltungsdauer sollen verlängert werden, und die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte wird bis zum 30. April 2023 verlängert. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: 
Die Hintergrundinformationen im Text beziehen sich auf die aktuelle Lage, die durch die COVID-19-Varianten Omikron BA.4 und BA.5 geprägt ist, welche zu erhöhten Infektionszahlen führen. Zudem ist die Rede von der Möglichkeit des Auftretens von Varianten mit neuartigen Immunfluchteigenschaften und einem erwarteten Anstieg der Infektions- und Hospitalisierungszahlen im Herbst/Winter 2022/2023. Verschiedene Verordnungsermächtigungen zur Bekämpfung des Virus stehen vor dem Außerkrafttreten. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung Mehrbelastungen, die von volatilen Parametern wie dem Infektionsgeschehen und der Inanspruchnahme durch die Bevölkerung abhängen. Je eine Million Impfungen können Kosten von bis zu 36 Millionen Euro verursachen. Für die Ausstellung von Impfzertifikaten und die Vergütung könnten monatliche Kosten von etwa 75 Millionen Euro entstehen. Die Kosten für das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) werden auf etwa 2 Millionen Euro geschätzt. Für die Länder werden keine spezifischen Kosten genannt. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Text erwähnt, dass das Gesetz eilbedürftig ist, um für das mögliche Pandemiegeschehen im Herbst/Winter 2022 ausgerüstet zu sein, insbesondere mit Bezug auf Meldungen zu intensivmedizinischen Kapazitäten. Des Weiteren ist von Anpassungen im Zusammenhang mit Meldungen von Testergebnissen und Krankenhauskapazitäten sowie von repräsentativen Sentinel-Studien die Rede. Der Bund kann sich an den Kosten bestimmter Maßnahmen beteiligen. Der Gesetzentwurf wird fortlaufend evaluiert, um seine Wirksamkeit zu prüfen. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung einer Meldepflicht für den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst sowie den Tod in Bezug auf durch Orthopocken verursachte Krankheiten (z.B. Pocken, Affenpocken) 
- Meldung von Nachweisen bestimmter Krankheitserreger, insbesondere wegen des Affenpocken-Ausbruchs in Deutschland 
- Einführung einer allgemeinen nichtnamentlichen Meldepflicht für Gonorrhö (Gonokokken) zur Erkennung von Trends und Resistenzen und um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können 
- Anpassung der Meldepflicht für Gonokokken in Bezug auf verminderte Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Antibiotika 
- Meldepflicht für die Chlamydien Serotypen L1, L2 und L3 verursachtes Lymphogranuloma venereum  
- Einführung einer elektronischen Meldung negativer PCR-Testergebnisse zur Erfassung der Positivquote als Indikator für die epidemische Lage 
- Ermöglichung repräsentativer Bevölkerungs-Sentinels zur Verbesserung der epidemiologischen Überwachung von Krankheiten und Immunität 
- Verpflichtung weiterer Erbringer von Schutzimpfungen (z.B. Apotheken) zur Meldung von Daten zum Zweck der Impfsurveillance 
- Verpflichtung von Krankenhäusern zur Meldung der Zahl der belegten Betten auf Normalstationen und der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zur Erkennung von Engpässen 
- Erweiterung der Zuständigkeit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention auf Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen und Eingliederungshilfe 
- Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Regelung von Hygiene und Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen 
- Präzisierung von Datenschutzregelungen in Bezug auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen 
 
Die oben genannten Maßnahmen zielen darauf ab, die Meldewege für Infektionskrankheiten zu optimieren, rechtzeitig auf Ausbrüche zu reagieren, die epidemiologische Überwachung von Krankheiten zu verbessern sowie Impfkampagnen und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zielgerichtet zu gestalten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.07.2022
Erste Beratung:07.07.2022
Abstimmung:08.09.2022
Drucksache:20/2573 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3312 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 29.08.2022 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag zu den Corona-Neuregelungen für den Herbst und Winter hat bereits stattgefunden, und es beteiligten sich verschiedene Sachverständige, die im Grundsatz die vorgesehenen Maßnahmen begrüßen, aber einige Nachbesserungen fordern. 
 
Rolf Rosenbrock, ein Gesundheitsforscher aus Berlin, betonte die Notwendigkeit einer besseren Aufklärung über den korrekten Gebrauch von Masken. Er schlug vor, dass eine Präventionskampagne nötig sei, um den Bürgern das Tragen der Masken kognitiv, sozial und emotional näherzubringen, damit die Schutzwirkung der Masken verbessert werden könne. 
 
Der Sozialverband VdK hob die Bedeutung der Schutzmasken hervor und wies auf die Gefährdung vulnerabler Gruppen hin. Sie forderten eine Maskenpflicht im Einzelhandel und in allen öffentlich zugänglichen Räumen gesetzlich festzuschreiben und gaben zu bedenken, dass bereits das Warten vor einer Supermarktkasse für eine Ansteckung ausreichen könne. Zudem plädierten sie für eine Ermächtigung der Bundesländer, bei Bedarf eine Maskenpflicht einführen zu können. 
 
Mehrere Mediziner und Virologen bestätigten die Wirksamkeit von FFP2-Masken, merkten jedoch an, dass die korrekte Trageweise entscheidend für den Schutz sei. Es wurde das Risiko einer neuen, aggressiven Corona-Variante im Herbst und Winter herausgestellt, die möglicherweise dem bisherigen Impfschutz entgehen könnte, aber eine präzise Vorhersage der Situation sei schwierig. 
 
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) äußerte die Erwartung, dass der öffentliche Gesundheitsdienst im Herbst wieder stark belastet sein wird und dass die mit der Bekämpfung der Pandemie befassten Institutionen in der Lage sein müssen, rechtssicher und einheitlich zu reagieren. 
 
Nach Ansicht des Deutschen Städtetages sind die Regelungen für Herbst und Winter zu spät kommuniziert worden, da die Kommunen ihre Planungen rechtzeitig vornehmen müssen und Ressourcen nicht spontan bereitgestellt werden können. Sie verlangen einen gesetzlichen Instrumentenkasten, der im Bedarfsfall berechenbar genutzt werden kann. 
 
Eine Sprecherin des Caritasverbandes kritisierte, dass eine unmittelbare Verknüpfung des Reha-Schutzschirms mit der erneuten Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Regelung ins Leere laufen lassen könnte. Dies würde die Existenz der Rehabilitationseinrichtungen gefährden und forderte daher eine Verlängerung der Regelung unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:433/22
Eingang im Bundesrat:09.09.2022
Abstimmung:16.09.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt