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Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.07.2022
Drucksache:20/1634 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2584 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anhebung der Ausbauziele der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045, um die Stromversorgung in Deutschland nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien zu basieren und somit den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad zu erreichen. Das federführende Ministerium für dieses Vorhaben ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrund wird die Verpflichtung Deutschlands zur Ausrichtung seiner Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den Klimaschutz-Pfad genannt, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris festgelegt wurde. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie auf See frühzeitig zu schaffen, um die Ausbauziele erreichen zu können. Es fanden bereits Dialoge und Fachgespräche unter der Teilnahme verschiedener Ministerien, Ämter und der Offshore-Branche statt, welche die Überlegungen zum Gesetzentwurf beeinflussten. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt werden jährliche Kosten von 175.453 Euro für die Bundesnetzagentur und Personalmehrkosten von 9,45 Millionen Euro für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erwartet. Weitere jährliche Kosten fallen beim Deutschen Wetterdienst (1 Million Euro), bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (1,4 Millionen Euro) und beim Bundesamt für Naturschutz (2 950 275 Euro) an. Einnahmen aus den Gebühren für erfolgreich Bieter bei Ausschreibungen sind vorgesehen, die genaue Höhe ist jedoch noch nicht absehbar. Die Gesamtkosten für die Voruntersuchungen liegen zwischen 45 und 82 Millionen Euro pro Jahr von 2022 bis 2026. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig am 8. April 2022 zugeleitet. Es werden auch Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung und Digitalisierung von Verfahren sowie zur vereinfachten Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten in diesem Sektor vorgesehen. Es erfolgt noch eine Prüfung auf die Konformität mit dem europäischen Beihilferecht. Regelungen zur Nachnutzung von Flächen für Windenergieanlagen und zur Planung von Wasserstoffpipelines sind ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten. 
 
Maßnahmen 
- Anhebung des Ausbauziels für Windenergie auf See: erhöht auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030; zusätzliche langfristige Ziele für 2035 und 2045 werden festgelegt (40 bzw. 70 Gigawatt). 
- Die Ausschreibungen werden für zentral voruntersuchte Flächen vorgezogen und für nicht zentral voruntersuchte Flächen werden zwei gesonderte Termine im Jahr bestimmt. 
- Einführung unterschiedlicher Ausschreibungsdesigns: zentral voruntersuchte Flächen mit Differenzverträgen für zwanzig Jahre; nicht zentral voruntersuchte Flächen basieren auf qualitativen Kriterien. 
- Die Einnahmen aus Zahlungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen fließen zu 80 Prozent in die Offshore-Netzumlage und zu 20 Prozent in den Naturschutz. 
- Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren: Reduzierung des Zeitraums für Gebotsabgabe, Senkung und staffelweise Forderung von Sicherheitsleistungen, Bündelung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten; Plangenehmigungsverfahren ersetzt Planfeststellungsverfahren für zentral voruntersuchte Flächen. 
- Offshore-Netzanbindung wird direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan zugewiesen. 
- Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige im deutschen Küstenmeer für Bau und Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen wird erleichtert. 
- Geplantes Inkrafttreten: Die Maßnahmen sollen größtenteils am 1. Januar 2023 in Kraft treten, mit Ausnahme von Artikel 2 und 8, die bereits am Tag nach der Verkündung wirksam werden. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.05.2022
Erste Beratung:12.05.2022
Abstimmung:07.07.2022
Drucksache:20/1634 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2584 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.05.2022 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

In der Anhörung wurden das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes zusammen beraten. Hier sind die wichtigsten Informationen und Kernpunkte der Argumentation der Sachverständigen:  
 
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte die Entschlossenheit der Regierung bei der Energiewende. Sie betonte jedoch, dass die vorgeschlagenen Gesetzentwürfe kritisch geprüft und hinsichtlich der Beschleunigung von Planung und Genehmigung nachgebessert werden müssten. Weiterhin sollten Maßnahmen für den Netzausbau im öffentlichen Interesse auch in anderen Gesetzen festgeschrieben werden.  
 
Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach sich gegen eine Ausweitung der Förderung für erneuerbare Energien aus und plädierte stattdessen für Klarheit für Investoren durch das Ende der Förderung, insbesondere bei Wind- und Photovoltaikanlagen. Er wies darauf hin, dass die Zielsetzung der Treibhausgasneutralität bis 2035 aufgrund verschiedener Herausforderungen unrealistisch sei.  
 
Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) forderte eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen und die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Die freiwillige Ausgestaltung reiche nicht aus und eine geringe Akzeptanz sei kontraproduktiv.  
 
Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, kritisierte den Gesetzentwurf für seine mangelnde systemische Betrachtung und das Fehlen von Versorgungssicherheit und Kostenbetrachtung. Er wies darauf hin, dass der Begriff der Versorgungssicherheit im Dokument kaum vorkomme.  
 
Andreas Kuhlmann von der Deutschen Energie-Agentur lobte die Gesetzesnovelle als Beitrag zur Ermutigung, sah jedoch ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Er sprach sich für die Förderung marktnaher Geschäftsmodelle und zusätzliche Investitionen der Wirtschaft für den Ausbau erneuerbarer Energien aus.  
 
Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) würdigte den Versuch, Ausbauhindernisse zu beseitigen, forderte aber konkrete Maßnahmen wie eine bessere Mieterstromförderung, um Solarenergie auf Dächern attraktiver zu machen.  
 
Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht bemängelte, dass die Maßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren nicht den ambitionierten Zielen entsprechen. Er kritisierte auch die vorgeschlagene Regelung für Ausnahmen von Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften als ungeeignet.  
 
Sandra Rostek vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte eine drohende Umsetzungslücke beim Ausbau der Erneuerbaren und forderte Korrekturen bei den Eckpunkten zum naturverträglichen Ausbau.  
 
Eberhard von Rottenburg vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hinterfragte die Sinnhaftigkeit der Klimaneutralität in der Stromversorgung bis 2035 und warnte davor, dass dies zu Lasten der Defossilisierung in anderen Wirtschaftssektoren gehen könnte.  
 
Fritz Schweiger vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) hob hervor, dass Wasserkraft unterstützt und nicht ausgebremst werden sollte, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten.  
 
Stefan Thimm vom Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) bemängelte mangelnde Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im aktuellen Gesetzentwurf, die für Investoren in Offshore-Windenergie notwendig sind.  
 
Magnus J. K. Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass die Anpassungen im EEG zwar meist Verbesserungen seien, jedoch nicht ausreichend, um einen Schub im Ausbau zu geben und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu sichern.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:163/22
Eingang im Bundesrat:08.07.2022
Erster Durchgang:20.05.2022
Abstimmung:08.07.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt