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4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.07.2022
Drucksache:20/2354 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2593 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie voranzubringen. Dies soll unter gleichzeitiger Wahrung hoher ökologischer Standards und des Artenschutzes erfolgen. Fachlich federführend zuständig sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Dringlichkeit, die durch die Klimakrise und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entsteht. Die Ziele der Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 und die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten erfordern einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Basierend auf den Zielen des Koalitionsvertrags wurden im Rahmen eines Eckpunktepapiers vom 4. April 2022 Beschleunigungsmaßnahmen für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie vorgeschlagen, welche durch den Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Personalausgaben und Sachaufwände wie folgt: 2022: 300.000 Euro Personalaufwand, 1,4 Millionen Euro Sachaufwand; 2023: 669.760 Euro Personalaufwand, 14 Millionen Euro Sachaufwand; 2024: 969.760 Euro Personalaufwand, 17 Millionen Euro Sachaufwand; ab 2025 jährlich: 1.044.160 Euro Personalaufwand, 25 Millionen Euro Sachaufwand. Keine direkten zusätzlichen Ausgaben sind für die Länder und Kommunen zu erwarten. Einnahmen erwartet der Gesetzentwurf durch eine zweckgebundene Sonderabgabe der Anlagenbetreiber, die eine Ausnahme im Artenschutz erhalten, allerdings lässt sich die Höhe dieser Einnahmen im Voraus nicht quantifizieren. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf betont keine besondere Eilbedürftigkeit, jedoch ergibt sich ein impliziter Handlungsdruck aus der angeführten Dringlichkeit, die Energiewende angesichts der Klimakrise und geopolitischer Entwicklungen zu beschleunigen. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Windenergieanlagen, die Ausnahmen im Artenschutz erhalten, zur Finanzierung nationaler Artenhilfsprogramme beitragen. Diese Programme sollen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensstätten und zum Schutz betroffener Arten beitragen. Der Entwurf beinhaltet keine Angaben im Hinblick auf das genaue Datum des Inkrafttretens oder zu einer Befristung und sieht eine Überprüfung der Regelungen bis spätestens 2035 vor. 
 
Maßnahmen 
- Einführung von § 26 Absatz 3: Erleichterung des Ausbaus von Windenergie an Land durch größere Flächenverfügbarkeit, auch in Landschaftsschutzgebieten, wenn bestimmte Bedingungen wie Ausweisung nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt sind. 
- Detailregelungen in § 45b: Festlegungen für die artenschutzrechtliche Prüfung bezogen auf den Betrieb von Windenergieanlagen; Konkretisierung hinsichtlich Tötungs- und Verletzungsrisiken für Brutvögel sowie Maßgaben für artenschutzrechtliche Ausnahmen. 
- Einbindung einer Tabelle mit Prüfabständen für Brutplätze kollisionsgefährdeter Brutvögel zur Vereinheitlichung der artenschutzrechtlichen Bewertung. 
- Abschalt- und andere Schutzmaßnahmen: Regelungen zu zumutbaren Abschaltungen von Windenergieanlagen sowie Investitionskosten für Schutzmaßnahmen. 
- Vorgaben für Nisthilfen: Verbot der Anbringung in einem Umkreis von 1.500 m um Windenergieanlagen. 
- Erleichterung und Rechtssicherheit bei der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung für den Betrieb von Windenergieanlagen, z.B. durch Präzisierung des Signifikanzkriteriums. 
- Sonderregelungen für das Repowering von Windenergieanlagen. 
- Destination eines neuen § 45c: Aufstellung von nationalen Artenhilfsprogrammen und Beteiligung von Vorhabenträgern an der Finanzierung. 
- Anpassung der Inhaltsübersicht und der Überschrift in § 74 des Bundesnaturschutzgesetzes aufgrund der Änderungen. 
- Übergangsregelungen und Ausnahmen für bestehende Windenergievorhaben im Hinblick auf die neuen artenschutzrechtlichen Prüfungen. 
- Festlegung von Rechtsverordnungsermächtigungen für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Ergänzung und Anpassung der Anlagen 1 und 2. 
- Aufhebung des § 16b Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes infolge der Überführung der artenschutzrechtlichen Regelungen in das Bundesnaturschutzgesetz. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.06.2022
Erste Beratung:24.06.2022
Abstimmung:07.07.2022
Drucksache:20/2354 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2593 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.07.2022 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt.

Die Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zeigte eine überwiegend skeptische Haltung der Experten gegenüber dem Gesetzesentwurf. Die Kernpunkte der Argumentation der einzelnen Sachverständigen stellen sich wie folgt dar: 
 
Martin Gellermann, Rechtsanwalt, kritisiert, dass der Entwurf Schutzstandards für stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten schwäche und Regelungen enthalte, die internationalen und europäischen Rechtsnormen möglicherweise nicht standhielten. Insbesondere sei die Reduktion des Kreises kollisionsgefährdeter Brutvögel auf 15 Arten problematisch. 
 
Kai Niebert, Deutscher Naturschutzring, sieht ebenfalls Risiken für Konflikte mit Europarecht, bewertet aber die Ansätze zur Vereinheitlichung des Artenschutzrechts und die Maßgaben für Brutvogelarten als positiv und geeignet, um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen. 
 
Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, bezweifelt, ob der Entwurf die wesentlichen Ursachen für Verzögerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren angeht. Sie fordert auch Verbesserungen bei der elektronischen und digitalen Ausstattung sowie bei der personellen Besetzung der Behörden. 
 
Magnus Wessel, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), konstatiert, dass das Problem der Verzögerungen beim Windkraftausbau weniger im Artenschutzrecht als in mangelndem politischen Willen, Kapazitäten und Koordination bei den Behörden zu suchen sei. 
 
Jörg Andreas Krüger, NABU Bundesverband, bemängelt, dass der Entwurf keinen holistischen Ansatz biete und den Artenschutz zu Gunsten der Windkraft verschlechtere, was weder zu beschleunigtem Ausbau noch zu mehr Naturverträglichkeit führe. 
 
Catrin Schiffer, Bundesverband Deutscher Industrie, beurteilt das gegenwärtige Artenschutzrecht als hinderlich für den Windkraftausbau und begrüßt bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfungen, fordert aber auch Standards für alle Planungs- und Genehmigungsverfahren. 
 
Steffen Pingen, Deutscher Bauernverband, unterstützt, dass der Bau von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten erleichtert werden soll, fordert dasselbe aber auch für Photovoltaikanlagen und kritisiert unpraktikable Regelungen im Entwurf. 
 
Ingbert Liebing, Verband kommunaler Unternehmen, drängt auf Erleichterungen für Windenergieprojekte und Anpassungen beim Artenschutz, die den EU-Empfehlungen entsprechen, wobei der Individuumsschutz nicht mit dem Populationsschutz in Einklang gebracht werde. 
 
Christine Wilcken, Deutscher Städtetag, hebt die Notwendigkeit hervor, vom Individuumsschutz zum Populationsschutz überzugehen, und warnt vor neuen Planungsunsicherheiten durch Unklarheiten im Umgang mit wechselnden Brutplätzen. 
 
Bärbel Heidebroek, Bundesverband WindEnergie (BWE), kritisiert den Entwurf für zahlreiche undefinierte Begriffe, die zu Interpretationen und dadurch zu weiteren Unsicherheiten in Genehmigungs- und Klageverfahren führen könnten, womit die Ausbauziele nicht erreicht würden. 
 
Die Anhörung hat bereits stattgefunden und die genannten Personen vertreten ihre Organisationen, wobei keine spezifischen Angaben zur Einladung durch bestimmte Parteien oder Fraktionen gemacht wurden. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Webseite des Bundestages zu finden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:314/22
Eingang im Bundesrat:08.07.2022
Abstimmung:08.07.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt