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Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.07.2022
Drucksache:20/2353 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2644 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr, bedingt durch die veränderte sicherheitspolitische Situation in Europa infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Dies soll durch rechtliche Erleichterungen erreicht werden, die das Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung und seines Geschäftsbereichs vereinfachen. Der Entwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund 
Die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs steht im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, welcher eine fundamentale Änderung der europäischen Sicherheitsordnung herbeigeführt hat. Es ist ein Bedarf an militärischen Gütern und Dienstleistungen entstanden, der schnellstmöglich gedeckt werden soll. Der Bundeswehr soll ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um notwendige Beschaffungsmaßnahmen zu finanzieren. Auch soll die gemeinsame Beschaffung mit EU-Mitgliedstaaten verstärkt und der CO2-Ausstoß sowie andere Klimakosten bei der Beschaffung berücksichtigt werden. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch diesen Gesetzentwurf keine neuen Ausgaben. Einnahmen werden nicht erwartet; dazu gibt es im Entwurf keine Angaben. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2025 befristet sein. Über seine Auswirkungen ist bis zum 31. Dezember 2024 zu berichten. Spezifische Angaben zum Datum des Inkrafttretens finden sich nicht im Text. 
 
Sonstiges 
Weitere interessante Aspekte des Entwurfs beinhalten Sicherheitsüberlegungen bei der Vergabe von Aufträgen, welche nun verstärkt berücksichtigt werden können, um zu verhindern, dass Informationen über die Verteidigungsfähigkeit in die Hände nicht vertrauenswürdiger Staaten gelangen. Der Entwurf sieht auch vor, dass der Bereich der öffentlichen Beschaffung und Vergabe reformiert wird, um diese wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten, was auch grüne Leitmärkte für die Verteidigungsindustrie fördern soll. Keine Angaben enthält der Entwurf über eine besondere Eilbedürftigkeit, jedoch wird die Dringlichkeit durch den Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Lage impliziert. 
 
Maßnahmen 
- Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angesichts veränderter sicherheitspolitischer Bedrohungslage durch Bereitstellung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro. 
- Umfassende Beschaffungsmaßnahmen zur Modernisierung und zeitgemäßen Ausrüstung der Bundeswehr. 
- Beschleunigung von Beschaffungs- und Vergabeverfahren für militärische Güter und Dienstleistungen. 
- Vergaberechtliche Erleichterungen zur schnelleren Durchführung öffentlicher Aufträge für das Bundesministerium der Verteidigung. 
- Beschleunigung der Nachprüfungsverfahren bei Rüstungsbeschaffungen. 
- Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren zum Schutz vor Informationsabfluss an nicht vertrauenswürdige Staaten. 
- Definition des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf verteidigungsspezifische Aufträge und direkte Instandhaltungsleistungen für Militärausrüstung. 
- Regelungen zur losweisen Vergabe, Vertragsunwirksamkeit und alternative Sanktionen bei Zuwiderhandlung im Rahmen von Vergabeverfahren. 
- Einführung von spezifischen Maßnahmen für eine gemeinsame europäische Beschaffung unter EU-Mitgliedstaaten. 
- Anpassung der Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit. 
- Verstärkte Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen und damit verbundenen Beschränkungen im Hinblick auf internationale Beteiligungen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.06.2022
Erste Beratung:23.06.2022
Abstimmung:07.07.2022
Drucksache:20/2353 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2644 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 04.07.2022 im Ausschuss für Wirtschaft statt.

Hier ist eine Zusammenfassung des Artikels über die Anhörung im Bundestag bezüglich des Entwurfs des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG): 
 
Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), spricht sich für die Reduzierung der hohen Anforderungen an zu beschaffende Produkte aus, um den Zugang zu bereits verfügbaren Marktlösungen zu verbessern. Er betont, dass eine Reform der Vergabemittel allein nicht ausreicht. 
 
Matthias Wachter, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), empfiehlt eine Marktanalyse zur Eruierung vorhandener Industrieprodukte vor dem Vergabeverfahren. Die wesentlichen Verzögerungen entstünden bereits in den vorgeschalteten Prozessen. 
 
Kornelia Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), bewertet die Anforderungen ebenfalls als zu hoch und weist darauf hin, dass die Planungsprozesse zu lange dauern. Sie fordert von der Industrie, zu den vertraglich festgelegten Bedingungen zu liefern. 
 
Michael Eßig, Lehrstuhlinhaber an der Universität der Bundeswehr München, sieht die Anfangsphase des Beschaffungsprozesses als entscheidend an. Eßig plädiert für eine längere Geltungsdauer des BwBBG, um standardisierte Lösungen effektiv nutzen zu können. 
 
Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht, äußert Bedenken, dass die Zusammenfassung von Bedarfen zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führe, was besonders kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligen könnte. Er spricht sich für genauere Kriterien bei den Beschaffungskonditionen aus. 
 
Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sieht zusätzliches Potenzial zur Beschleunigung und hält es für sinnvoll, das BwBBG von Anfang an länger zu befristen, insbesondere wegen des verfassungsrechtlichen Rückhalts durch das Sondervermögen. 
 
Claudia Haydt vom Vorstand der Informationsstelle Militarisierung (IMI) warnt, dass durch die Beschleunigung des Vergabeverfahrens die Gefahr von Misswirtschaft zunehme und dass der Gesetzentwurf die rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieses Missbrauchs einschränke. Sie weist zudem auf das Risiko der Mittelverschwendung im Rahmen des hohen Sondervermögens hin. 
 
Zusammengefasst sind sich die Sachverständigen einig, dass Verbesserungen im Vergabeprozess notwendig sind, um die Bundeswehr zeitnah besser ausrüsten zu können. Sie weisen auf unterschiedliche Aspekte wie das Senken von Produktanforderungen, die Beschleunigung von Planungsprozessen und die längerfristige Auslegung des BwBBG hin. Es gibt jedoch auch Bedenken im Hinblick auf Wettbewerbsfairness und die Gefahr der Misswirtschaft.