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NATO-Beitritt Finnland und Schweden

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden
Initiator:Bundesregierung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.07.2022
Drucksache:20/2534 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2652 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Beitritte der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur NATO zu ermöglichen. Die Lösung hierfür bildet die Schaffung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Annahme der Beitrittsprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel II dieser Protokolle. Es handelt sich um ein Vertragsgesetz, da die Protokolle die politischen Beziehungen des Bundes im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz regeln. Keine Angaben zum federführenden Ministerium, da es sich um einen Entwurf der Fraktionen handelt. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformationen lassen sich aus dem Gesetzentwurf folgende Punkte entnehmen: Die Beitrittsanträge von Finnland und Schweden zur NATO wurden am 18. Mai 2022 gestellt. Dies folgte einer breiten öffentlichen Diskussion und parlamentarischen Prozessen in beiden Ländern. Die Entscheidungen zum Beitritt sind im Kontext der veränderten Sicherheitslage in Europa zu sehen und stehen in direktem Zusammenhang mit den Reaktionen auf die russische Aggression gegen die Ukraine. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder sind derzeit keine unmittelbaren Belastungen absehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die nationalen Finanzierungsanteile der derzeitigen Mitglieder für die gemeinsam finanzierten NATO-Haushalte sich durch die Neuaufnahmen verringern und keine Mehrbelastungen für die Alliierten zu erwarten sind. Kosten für Länder, Gemeinden, die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme entstehen durch die gesetzlichen Auswirkungen nicht. Auch zu erwartende Einnahmen werden nicht erwähnt.  
 
Inkrafttreten 
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens der Protokolle für die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel II der Protokolle muss im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben werden. 
 
Sonstiges 
Das Gesetz scheint besonders eilbedürftig zu sein, da die Bundesregierung das Ratifikationsverfahren für die NATO-Beitritte Finnlands und Schwedens zügig umsetzen möchte. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht erkennbar, allerdings wird die NATO-Mitgliedschaft im Kontext der nachhaltigen Entwicklung gesehen, insbesondere in Bezug auf das übergeordnete Nachhaltigkeitsprinzip „Frieden“ und die Umsetzung des SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“. Keine Angaben zu zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung. Keine Angaben zur eingeschätzten Notwendigkeit der Umstrukturierung der Bundeswehr durch die Erweiterung der NATO.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:30.06.2022
Erste Beratung:06.07.2022
Abstimmung:08.07.2022
Drucksache:20/2534 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2652 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:08.07.2022
Abstimmung:08.07.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt