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27. Änderung des BAföG

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
Initiator:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:21.07.2022
Drucksache:20/1631 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2399 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Neuausrichtung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), um gerechten Zugang zu Bildung für breitere Schichten der Bevölkerung zu ermöglichen. Die Lösungen beinhalten die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze, die Anhebung der Altersgrenzen, eine verstärkte Förderung von Auslandsausbildungsaufenthalten sowie eine digitalere Gestaltung des BAföG-Antragsprozesses. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformationen wird die 50-jährige Geschichte des BAföG genannt, dessen Bedeutung für Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe betont wird. Trotz früherer Anpassungen, insbesondere durch das 26. BAföGÄndG, konnte der Rückgang der Gefördertenzahlen nicht gestoppt werden. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb die Neuausrichtung des BAföG beschlossen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen folgende Kosten: 
- BAföG (100 % Bund): Mehrausgaben von 193 Millionen Euro in 2022 und ansteigend bis 644 Millionen Euro in 2023, dann wieder abnehmend bis 441 Millionen Euro in 2026. 
- AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz): Mehrausgaben von 36,4 Millionen Euro (Bund) und 10,3 Millionen Euro (Länder) in 2022, ansteigend auf 87,4 Millionen Euro bzw. 24,6 Millionen Euro von 2023 bis 2026. 
- SGB III (Leistungen der Bundesagentur für Arbeit): Mehrausgaben von 50 Millionen Euro in 2022 und 130 Millionen Euro jährlich von 2023 bis 2026. 
Einnahmen werden durch Mehreinnahmen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung erwartet, nämlich rund 50 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro jährlich. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat am 8. April 2022 zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung hierzu werden nachgereicht. 
 
Maßnahmen 
 
- Erweiterung der Möglichkeit der vollständigen Absolvierung einjähriger Studiengänge in Drittstaaten außerhalb der EU mit BAföG-Förderung 
- Anpassung von Mindestdauer-Vorgaben für Ausbildungsaufenthalte in der EU an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 
- Anhebung der Altersgrenze für den Beginn einer förderfähigen Ausbildung auf 45 Jahre 
- Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge, des Kinderbetreuungszuschlags sowie des Wohnzuschlags 
- Klarstellung zur Förderungshöchstdauer für den Master bei vorgezogener Aufnahme des Studiums 
- Erweiterung der Darlehensförderung und Anpassung der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung 
- Anpassungen zu Rückforderungen und Überprüfungen im Zusammenhang mit der Darlehensrückzahlung 
- Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags und Anpassungen zu den Bedingungen der Verlängerung der Förderungshöchstdauer 
- Verlängerungsmöglichkeit der Förderungshöchstdauer im Falle überregionaler Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs durch eine neu eingefügte Regelung 
- Klarstellungen zum Ende der Förderungsdauer bei Abschluss des Studiums 
- Regelungen zur maximalen Förderungsdauer für vollständige Studiengänge im Ausland 
- Vereinfachungen im Rückzahlungsverfahren von BAföG-Darlehen und Erweiterung der Möglichkeiten zum Schuldenerlass 
- Anpassung der Freibeträge vom Einkommen für Darlehensrückzahlungspflichtige 
- Anpassungen zu Sozialversicherungen im Zusammenhang mit der Förderrückzahlung 
- Anhebung der Freibeträge für eigenes Einkommen und von Waisen 
- Anhebung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Vermögensfreibetrags der Auszubildenden 
- Vereinfachungen bei der Antragstellung, insbesondere den Wegfall des Schriftformerfordernisses und die Möglichkeit der digitalen Antragstellung 
- Anpassungsvorschriften zu Änderungen im BAföG und im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.05.2022
Erste Beratung:12.05.2022
Abstimmung:23.06.2022
Drucksache:20/1631 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2399 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 18.05.2022 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Die Anhörung im Bundestag zur BAföG-Novelle fand bereits statt. Die Sachverständigen stellten Licht- und Schattenseiten der Reform dar. Hier eine Zusammenfassung ihrer Kernpunkte: 
 
Matthias Anbuhl vom Deutschen Studentenwerk begrüßte die BAföG-Reform als ersten Schritt, bemängelte jedoch insbesondere die Höhe der Bedarfssätze und die Vermögensgrenze und forderte mehr Mut bei der strukturellen Reform. 
 
Franca Bauernfeind für den Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) kritisierte die Bedarfssätze als zu gering und sprach sich gegen die unveränderte Förderungsdauer und für eine bürokratische Vereinfachung des BAföG-Prozesses aus. 
 
Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) plädierte für höhere Regelsätze und unterscheidbare Lebens- und Ausbildungskosten. Sie befürwortete zudem einen Schritt in Richtung elternunabhängiger Förderung. 
 
Lone Grotheer vom "freien zusammenschluss von studentinnenschaften" forderte eine deutliche Anhebung der Leistungen und befürwortete eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Bildungsfinanzierung. Sie wies auf den Rückgang der BAföG-Empfänger hin und forderte, das BAföG wieder zu einem Instrument der Chancengleichheit zu machen. 
 
Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) äußerte Zweifel, ob das BAföG-Modell zeitgemäß sei und plädierte eher für ein modernisiertes Nachfolgemodell der Ausbildungsförderung. 
 
Isabel Rohner von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) befürwortete den Erhalt des BAföG-Modells, lehnte jedoch die Anhebung des Vermögensfreibetrags als falsches Signal ab und schlug eine geringere Freibetragsgrenze vor. 
 
Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und TH Wildau empfand den Gesetzentwurf als nicht ausreichend, besonders vor dem Hintergrund der Teuerungsrate, und mahnte ein genaueres Monitoring der Förderungsquote an. 
 
Katja Urbatsch vom Verein "arbeiterkind.de" forderte vom BAföG eine planbare und angemessene Förderung und kritisierte lange Wartezeiten auf die Zahlungen sowie die Verschuldungsängste, die viele junge Menschen vom Studium abhalten. 
 
Insgesamt begrüßten die meisten Sachverständigen die Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die Anhebung der Freibeträge, sahen aber besonders bei der Höhe der Bedarfssätze und strukturellen Aspekten des BAföG weiteren Handlungsbedarf.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:160/22
Eingang im Bundesrat:08.04.2022
Erster Durchgang:20.05.2022
Abstimmung:08.07.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt