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Sondervermögen Energie- und Klimafonds

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:21.07.2022
Drucksache:20/1598 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2396 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und gleichzeitig den Weg zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft zu unterstützen. Der Energie- und Klimafonds soll zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt und finanziell gestärkt werden. Dieser soll zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft finanzieren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Restriktionen haben zu unterbliebenen Investitionen geführt und eine wirtschaftliche Erholung wird durch gezielte finanzpolitische Impulse angestrebt. Neben der Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie soll insbesondere die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft vorangetrieben werden, um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Sustainable Development Goals (SDGs) zu erreichen. 
 
Kosten 
Es entstehen keine direkten Haushaltsausgaben durch das Gesetz. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand von rund 192.000 Stunden. Für die Wirtschaft entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 9,6 Millionen Euro. Für die Verwaltung entstehen zusätzliche Kosten von rund 233.000 Euro (einmaliger Aufwand von ca. 80.000 Euro für den Bund und jährlicher Aufwand von ca. 153.000 Euro für die Kommunen). 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig klassifiziert und wurde dem Bundesrat am 8. April 2022 zugeleitet. Eine Evaluation der Regelung zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie ist für das Jahr 2025 vorgesehen, um die Wirksamkeit und den Beitrag zur Stabilisierung und Transformation der Wirtschaft zu ermitteln. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind bei zeitlicher Verteilung der Förderung wahrscheinlich marginal. 
 
Maßnahmen 
- Umbenennung des bisherigen "Energie- und Klimafonds" in "Klima- und Transformationsfonds" (KTF). 
- Ausweitung und Anpassung der Mittelverwendung des Sondervermögens für die Förderung von Investitionen, die pandemiebedingt unterblieben sind, um transformative Impulse für eine nachhaltige und klimaneutrale Volkswirtschaft zu setzen. 
- Finanzielle Stärkung des KTF zur Förderung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen und nachhaltiger Transformationsmaßnahmen der deutschen Wirtschaft. 
- Gezielte Unterstützung der Industrie, besonders der Grundstoffindustrie, durch Instrumente wie Klimaschutzverträge und den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, um Deutschland zum Leitmarkt für Wasserstofftechnologien zu entwickeln. 
- Förderung der Transformation des Verkehrssektors, u. a. durch massiven Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. 
- Spezifische Fördermaßnahmen, die pandemiebedingt aufgestaute Investitionen im Gebäudebereich und in der CO2-neutralen Mobilität ermöglichen. 
- Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Aufbau und Förderung der Wasserstoffwirtschaft. 
- Entlastung von Bürgern und Unternehmen von der EEG-Umlage zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Stromkosten. 
- Die Maßnahmen sind gemäß spezifischer Zweckbindung ausschließlich für bestimmte vorab definierte Zwecke einzusetzen. 
- Evaluierung des Regelungsvorhabens im Jahr 2025, um den Beitrag der getätigten Investitionen zur Stabilisierung und Transformation der Wirtschaft zu bewerten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.05.2022
Erste Beratung:12.05.2022
Abstimmung:23.06.2022
Drucksache:20/1598 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2396 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:158/22
Eingang im Bundesrat:08.04.2022
Erster Durchgang:20.05.2022
Abstimmung:08.07.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt