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Bundeswehr Sondervermögen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:06.07.2022
Drucksache:20/1409 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2090 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines Sondervermögens des Bundes zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr. Das Sondervermögen soll zur gesicherten Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen und kommt mit einer eigenen Kreditermächtigung daher. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf reagiert auf die im Weißbuch 2016 der Bundesregierung definierten sicherheitspolitischen Ziele, Interessen und Prioritäten Deutschlands und sieht vor, ein breites, modernes und innovationsorientiertes Fähigkeitsspektrum für die Bundeswehr sicherzustellen. Dies ist eine Antwort auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und soll Deutschland in die Lage versetzen, international mehr Verantwortung zu übernehmen und die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entsteht während des Bestehens des Sondervermögens selbst kein direkter Aufwand. Allerdings verfügt das Sondervermögen über eine Kreditermächtigung von bis zu 100 Milliarden Euro. Nach der Auflösung des Sondervermögens und der Integration der Schulden in die Bundesschuld können zusätzliche Zinsausgaben für den Bundeshaushalt entstehen. Für die Länder und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. (Das genaue Datum des Inkrafttretens wurde im bereitgestellten Text nicht erwähnt.) 
 
Sonstiges 
Ein besonders eilbedürftiges Vorhaben wird aus dem Text nicht ersichtlich, ebenso wenig zusätzliche Informationen über Einnahmen oder exaktes Inkrafttreten des Gesetzes. Das Sondervermögen soll nach Ausgabe der Mittel aufgelöst werden am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Der Gesetzentwurf ist mit dem EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar und steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Es werden keine Auswirkungen auf das Preisniveau oder die sozialen Sicherungssysteme erwartet. Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder hinsichtlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Der Verwaltungsaufwand beim Bund wird nur geringfügig erhöht. 
 
Maßnahmen 
- Errichtung des "Sondervermögens Bundeswehr". 
- Finanzierung bedeutender Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sowie Ertüchtigung der Streitkräfte, einschließlich Cyber- und Informationsraum sowie Partnerunterstützung. 
- Rechtliche Stellung des Sondervermögens im Rechtsverkehr und Verwaltung durch das Bundesministerium der Finanzen. 
- Kreditermächtigung zur Finanzierung des Sondervermögens, Refinanzierung fälliger Kredite und Regelung der Zinsabrechnung wie im Bundeshaushalt. 
- Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans und Anwendung des Haushaltsrechtes des Bundes inklusive Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes. 
- Beteiligung des Haushaltsausschusses des Bundestages bei Vorhaben über 25 Millionen Euro. 
- Transparente Rechnungslegung in Form einer Jahresrechnung. 
- Tragung der Verwaltungskosten durch den Bund. 
- Regelung der Auflösung des Sondervermögens und Tilgungsplanung für Kredite. 
- Inkrafttreten des Gesetzes noch unbestimmt. 
 
Stellungnahmen 
Der Bundesrat hat Stellung nehmen und Solidarität mit der Ukraine sowie die Verurteilung des Angriffskrieges Russlands betont. Die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der deutschen Außen- und Verteidigungspolitik wird hervorgehoben, wobei insbesondere die Stärkung der Bundeswehr und die Sicherstellung der Energieversorgung als Prioritäten gesehen werden. Der Bundesrat dankt den Soldatinnen und Soldaten für ihren Einsatz und fordert, das Beschaffungswesen für die Modernisierung der Bundeswehr zu beschleunigen und reformieren. Des Weiteren soll auch die Zivile Verteidigung, einschließlich des Zivilschutzes, gestärkt werden. Notwendigkeiten wie die Verbesserung der Warnsysteme und Schutzinfrastrukturen werden unterstrichen. 
 
Die Bundesregierung hat lediglich zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben hat, ohne auf spezifische Inhalte oder Forderungen des Bundesrates einzugehen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.04.2022
Erste Beratung:27.04.2022
Abstimmung:03.06.2022
Drucksache:20/1409 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2090 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.05.2022 im Ausschuss für Haushalt statt.

Die Anhörung im Bundestag bezüglich der Gesetzentwürfe zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und der Änderung des Grundgesetzes, um dieses von der Schuldenbremse auszunehmen, hat unterschiedliche Bewertungen von verschiedenen Experten erfahren.  
 
Julia Berghofer vom European Leadership Network befürwortet schnelles Handeln der deutschen Regierung im Angesicht der Bedrohung durch Russland und plädiert dafür, die Mittel aus dem Sondervermögen nicht nur für militärisches Großgerät, sondern auch zur Schließung von Fähigkeitslücken in Bereichen wie der Cybersicherheit zu verwenden. Sie empfiehlt, Waffensysteme innerhalb der NATO und EU zu harmonisieren. 
 
Rüdiger Wolf, ehemaliger Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, betont tiefe Lücken in der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und sieht die 100 Milliarden Euro als essenziell, jedoch nicht ausreichend an, um das internationale Zwei-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben zu erreichen. Er fordert, dass die Finanzierung dauerhaft über den Kernhaushalt abgesichert wird. 
 
Der Generalleutnant Markus Laubenthal argumentiert, dass die Bundeswehr durch das Sondervermögen deutlich leistungsfähiger würde. Er nennt als Voraussetzung eine schnelle Anpassung der Rüstungsindustrie und Empfiehlt eine Erhöhung des regulären Verteidigungshaushalts. 
 
Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, sieht ihr Amt bereit, durch Optimierungsprozesse das Sondervermögen effizient zu nutzen, fordert aber Anpassungen des Vergaberechts und finanzielle Absicherung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. 
 
Ulrich Hufeld, Rechtsprofessor an der Helmut-Schmidt-Universität, befürwortet die geplante Grundgesetzänderung als Reaktion auf Russland, empfiehlt aber konkretere Formulierungen zur exklusiven Verwendung für Ausrüstungsvorhaben. 
 
Dirk Meyer, ebenfalls Volkswirt an der Helmut-Schmidt-Universität, hält das Sondervermögen für den falschen Weg, da es Haushaltsgrundsätze verletzt. Er nennt Alternativen wie Einsparungen und eine Sondersteuer, sowie eine dauerhafte Aufstockung des regulären Verteidigungshaushalts als vorzuziehende Option. 
 
Christian Mölling, Forschungsdirektor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, sieht die Notwendigkeit, die Mittel für große Rüstungsprojekte zu verwenden und fordert ebenfalls eine nachhaltige Erhöhung des regulären Verteidigungshaushalts. 
 
Ingar Solty vom Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung spricht sich gegen das Sondervermögen aus und argumentiert, es würde Demokratie gefährden, Sozialabbau nach sich ziehen und gefährde den sozialökologischen Umbau. Er kritisiert den Mangel an gesellschaftlicher Diskussion und sieht keinen unmittelbaren sicherheitspolitischen Handlungsdruck. 
 
Die Staatsrechtler Alexander Thiele, Joachim Wieland, und Christian Waldhoff diskutieren die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Thiele sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken, während Wieland die Ergänzung des Grundgesetzes für nicht erforderlich hält. Waldhoff betont die Notwendigkeit der Verfassungsänderung, um die Schuldenbremse zu umgehen, sieht aber das Sondervermögen kritisch und plädiert für präzisere Definitionen der Verwendung und Tilgung der Kredite.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:124/22
Eingang im Bundesrat:17.03.2022
Erster Durchgang:08.04.2022
Abstimmung:10.06.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt