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Änderung des Art. 87a GG (Bundeswehr Sondervermögen)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:06.07.2022
Drucksache:20/1409 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2090 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.04.2022
Erste Beratung:27.04.2022
Abstimmung:03.06.2022
Drucksache:20/1409 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2090 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:124/22
Eingang im Bundesrat:17.03.2022
Erster Durchgang:08.04.2022
Abstimmung:10.06.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt