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Rentenanpassung 2022

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:12.06.2022
Drucksache:20/1680 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2074 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.05.2022
Erste Beratung:13.05.2022
Abstimmung:03.06.2022
Drucksache:20/1680 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/2074 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 30.05.2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Bei der Anhörung im Bundestag zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner waren verschiedene Sachverständige anwesend, die sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert haben. Hier sind die Zusammenfassungen ihrer Aussagen: 
 
Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sieht die Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 als ambitioniert, aber machbar an und betont den hohen IT-Aufwand, der dafür nötig ist. Frühere Umsetzungen der Änderungen bei Erwerbsminderungsrenten sind laut Ritter technisch nicht machbar. 
 
Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband unterstützt die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, hält aber den Auszahlungszeitpunkt ab 1. Juli 2024 für zu spät. Sie forderte eine Lösung, bei der die Zuschläge ohne Verrechnung mit anderen Leistungen nachgezahlt werden, sollte eine Auszahlung zum Januar 2023 nicht möglich sein. 
 
Ulrike Abel vom BDH Bundesverband Rehabilitation kritisierte den späten Auszahlungstermin sowie unverständliche Regelungen bei der Rentenanpassung und fordert eine verständlichere Berechnungsformel. 
 
Samuel Beuttler-Bohn vom Sozialverband VdK Deutschland sieht im späten Termin für die Einführung der Regelungen bei den Erwerbsminderungsrenten einen Hinweis darauf, dass die Politik frühere Einführungen aus finanziellen Gründen vermeidet. Die geplante allgemeine Rentenanpassung zum 1. Juli des Jahres wird von ihm begrüßt, die Wiedereinführung des Nachholfaktors jedoch abgelehnt. 
 
Axel Börsch-Supan, Wirtschaftswissenschaftler, befürwortet die Wiedereinführung des Nachholfaktors als Bestandteil der Rentengarantie und sieht ihn als wichtig für die Generationengerechtigkeit an. 
 
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet die Reaktivierung des Nachholfaktors positiv, kritisiert aber die geplante Streichung von Bundeszuschüssen an die Rentenversicherung und fordert die Einhaltung finanzieller Zusagen. 
 
Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) teilt die Kritik an der Streichung der Bundeszuschüsse und lehnt die Reaktivierung des Nachholfaktors ab, weil dieser die Rentenanpassung 2022 mindere und zum Sinken des Rentenniveaus führe. Er fordert stattdessen eine Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. 
 
Felix Welti, Sozialwissenschaftler, hält einen Zuschlag zu den Erwerbsminderungsrenten für notwendig, plädiert aber für eine Überprüfung der Höhe und des Zeitpunkts für das Inkrafttreten. 
 
Heinz-Dietrich Steinmeyer, Rechtswissenschaftler, betont die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Rentensystems zur Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Beitrags- und Steuerlast sowie einem angemessenen Leistungsniveau zum Erreichen der Generationengerechtigkeit. 
 
Insgesamt zeigen sich bei den Sachverständigen sowohl Zustimmung als auch Kritik zu verschiedenen Aspekten des Gesetzentwurfs, die von technischer Umsetzbarkeit über finanzielle und sozialpolitische Bedenken bis hin zur Forderung nach klareren und gerechteren Regelungen reichen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:170/22
Eingang im Bundesrat:14.04.2022
Erster Durchgang:20.05.2022
Abstimmung:10.06.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt