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7. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Neun-Euro-Ticket)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.12.2023
Drucksache:20/1739 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1847 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland, um die finanziellen Nachteile, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, auszugleichen und außerdem die Bürgerinnen und Bürger durch ein verbilligtes ÖPNV-Ticket, das 9-Euro-Ticket, zu entlasten. Die Lösung des Gesetzentwurfs besteht darin, zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 3,7 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, die unter anderem für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile und für die Umsetzung des 9-Euro-Tickets verwendet werden sollen. Die Informationen zu dem federführenden Ministerium fehlen im Text, daher lautet die Antwort: Keine Angaben. 
 
Hintergrund 
Die Hintergrundinformationen des Entwurfs beziehen sich auf die finanziellen Einbußen im ÖPNV wegen der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Darüber hinaus werden Energiepreissteigerungen aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine sowie ein bereits geschnürtes Entlastungspaket der Regierung genannt, das Maßnahmen wie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und eine Energiepreispauschale beinhaltet. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen im Jahr 2022 Haushaltsbelastungen durch Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Für das Jahr 2024 verschieben sich Steuermindereinnahmen von 500 Millionen Euro von 2023 nach 2024. Die Länder erfahren durch das Gesetz im Jahr 2022 eine Haushaltsentlastung durch Steuermehreinnahmen in derselben Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Einnahmen für den Bund werden im Entwurf nicht erwartet, daher lautet die Antwort auf den Teil der Einnahmen: Keine Angaben. 
 
Inkrafttreten 
Angaben zum genauen Datum des Inkrafttretens des Gesetzes sind nicht im Text enthalten. Antwort: Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Er bezieht sich auf die befristete Tarifmaßnahme des 9-Euro-Tickets, die für Juni bis August 2022 vorgesehen ist und anschließend evaluiert werden soll. Weitere interessante Aspekte sind, dass das Gesetz zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beitragen soll, indem es umweltfreundlichen ÖPNV fördert und Emissionen reduziert. Es werden keine weiteren Gesetzesfolgen genannt, die Einfluss auf die Gleichstellung oder Preise hätten. 
 
Maßnahmen 
 
- Festlegung einer Summe zusätzlicher Regionalisierungsmittel für alle Länder zur Unterstützung des ÖPNV für das Jahr 2022. 
- Regelung der Verteilung dieser zusätzlichen Mittel auf Länderbasis anhand finanzieller Nachteile aus den Jahren 2020 und 2021. 
- Zweckbindung dieser Mittel für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV für die Jahre 2020, 2021 und 2022. 
- Verbot der Verwendung regulärer Regionalisierungsmittel für die Deckung der COVID-19-bedingten Finanznachteile im ÖPNV. 
- Interne Mittelausgleiche zwischen den Ländern auf Grundlage tatsächlich entstandener finanzieller Nachteile im ÖPNV. 
- Nachweis- und Berichtspflichten der Länder gegenüber dem Bund hinsichtlich der Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel. 
- Auszahlung der Mittel an die Länder erfolgt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. 
- Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung des 9-Euro-Tickets für die Monate Juni bis August 2022 als Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung. 
- Schaffung einer kurzfristigen und bundeseinheitlichen Möglichkeit zur Umsetzung des 9-Euro-Tickets durch die Länder. 
- Festlegung der Höhe und Verteilung der Mittel, sowie Regelung der geradlinigen und umsatzsteuerfreien Verwendung dieser Mittel, ohne Rückerstattungspflicht für die Länder. 
- Nachweis der zweckgerechten Verwendung der Mittel für das 9-Euro-Ticket durch die Länder zum 30. Juni 2024, mit der Möglichkeit zur Weiterverwendung nicht genutzter Mittel. 
- Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Juni 2022 vorgesehen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.05.2022
Erste Beratung:12.05.2022
Abstimmung:19.05.2022
Drucksache:20/1739 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1847 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.05.2022 im Ausschuss für Verkehr statt.

Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf das geplante Neun-Euro-Ticket und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung dessen. Diverse Vertreter aus Verkehrsverbänden, der Verkehrsbranche, Kommunen und Umweltverbänden haben ihre Standpunkte vorgestellt. Hier ist eine Zusammenfassung der jeweiligen Positionen: 
 
José Luis Castrillo vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr begrüßte die finanzielle Entlastung der Bestandskunden im ÖPNV durch das Neun-Euro-Ticket und sah darin eine Chance, Kunden zurückzugewinnen. Er betonte jedoch, dass die Leistungsfähigkeit des ÖPNV entscheidend für die Kundenbindung sei und langfristig erhöht werden müsse. 
 
Robert Dorn vom Bundesverband Schienen-Nahverkehr e.V. war ebenfalls der Meinung, dass das Neun-Euro-Ticket helfen kann, sowohl ehemalige Kunden zurückzugewinnen als auch Autofahrer für den ÖPNV zu begeistern. Er mahnte auch, dass die vorgesehenen 2,5 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln nicht ausreichen könnten und der Bund bereit sein sollte, zusätzliche Mittel bereitzustellen. 
 
Jens Hilgenberg vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) forderte eine deutliche, dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel und warnte, dass das Neun-Euro-Ticket ohne den Ausbau des ÖPNV nur ein Strohfeuer sei und insbesondere den gut angebundenen Nutzern helfen würde. 
 
Tom Reinhold von „traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main“ bezeichnete das Neun-Euro-Ticket als Schnellschuss. Er sah darin zwar eine Möglichkeit für steigende Fahrgastzahlen, aber keine Lösung für die strukturellen Probleme des ÖPNV wie Unterfinanzierung und mangelnde Infrastruktur. 
 
Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hob hervor, dass das Ticket eher eine sozialpolitische als eine verkehrspolitische Maßnahme darstelle und warnte vor möglichen überfüllten Zügen und einem Anstieg der Fahrgastzahlen. Er wies darauf hin, dass die finanzielle Ausstattung durch den Bund womöglich nicht ausreichen werde. 
 
Hilmar von Lojewski als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände warnte vor Liquiditätsproblemen bei Verkehrsbetrieben und verlangte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Gesetz für eine dauerhafte Verbesserung des Angebots im ÖPNV. 
 
Matthias Stoffregen von „mofair e.V. - Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr“ unterstützte die Forderung nach höheren Regionalisierungsmitteln, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den ÖPNV auszubauen. 
 
Christiane Leonard vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO) äußerte sich sehr kritisch zum Neun-Euro-Ticket und befürchtete Nachteile für den Regionalverkehr und private, mittelständische Busunternehmer, die ohnehin schon durch die Pandemie und steigende Energiekosten belastet sind. Sie sah die Einführung des Neun-Euro-Tickets als nicht zeitgemäß an.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:20.12.2023
Abstimmung:20.05.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt