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Energiesteuersenkungsgesetz (Tankrabatt)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:31.05.2022
Drucksache:20/1741 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1883 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die kurzfristigen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch die gestiegenen Kraftstoffpreise, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine entstanden sind, abzufedern. Die Lösung besteht in der temporären Absenkung der Energiesteuersätze für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie der EU. Da es sich um einen Entwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP handelt, ist eine spezifische Federführung eines Ministeriums nicht direkt angegeben. Normalerweise wäre das Bundesministerium der Finanzen für Energiesteuerangelegenheiten zuständig. 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine und die dadurch verschärfte Lage auf den Energiemärkten. Insbesondere wird die Bestrebung erwähnt, Deutschland schnellstmöglich von russischem Erdöl unabhängig zu machen, was die Situation verschärfen kann. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt werden einmalige Ausgaben in Höhe von etwa 161.000 Euro für Personal- und Sachkosten erwartet. Zusätzlich ergeben sich Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,15 Milliarden Euro. Weitere Effekte aufgrund von Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze sind möglich. Einnahmen werden aus dem Entwurf nicht ersichtlich. 
 
Inkrafttreten 
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Text nicht angegeben. 
 
Sonstiges 
Eine besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs wird aus dem Text nicht direkt ersichtlich, jedoch legt die Befristung und die Reaktion auf die aktuelle energiepolitische Lage nahe, dass ein zeitnahes Handeln beabsichtigt ist. Weitere bemerkenswerte Aspekte sind, dass keine Alternativen vorgeschlagen werden und das Gesetz mit den Regelungen der EU vereinbar ist, da es nicht als staatliche Beihilfe nach EU-Recht gilt. Zudem betont der Entwurf die Relevanz für soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Energienutzung trotz des möglichen Zielkonflikts durch die vorübergehende Begünstigung fossiler Energieträger. 
 
Maßnahmen 
 
- Senkung der Steuersätze für Kraftstoffe (Diesel, Benzin, CNG/LNG und LPG) vom 1. Juni bis 31. August 2022 auf EU-Mindeststeuersatzniveau. 
- Aussetzung der Steuerentlastung für Diesel mit max. 10 mg/kg Schwefelgehalt im genannten Zeitraum, um Mindeststeuersätze nicht zu unterschreiten. 
- Beibehaltung der Steuerentlastung für Diesel mit höherem Schwefelgehalt, da nicht von Senkung betroffen. 
- Steuerentlastung für bestimmte Energieerzeugnisse wird auf Basis der temporär gesenkten Steuersätze gewährt, Bürokratieabbau indem nur Mengenangaben nach Zeiträumen erforderlich sind. 
- Regelung für Entlastungsansprüche, die ab dem 1. September 2022 entstehen, wird durch die dann gültigen Steuersätze des EnergieStG bestimmt. 
- Anpassung von Vorschriften bezüglich Vermischungen versteuerter Energieerzeugnisse und der Nachversteuerung unterschiedlich belasteter Anteile. 
- Inkrafttreten des Gesetzentwurfs am 1. Juni 2022. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.05.2022
Erste Beratung:13.05.2022
Abstimmung:19.05.2022
Drucksache:20/1741 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1883 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.05.2022 im Ausschuss für Finanzen statt.

In der Anhörung im Bundestag wurden verschiedene Perspektiven auf den Gesetzentwurf zur Reduzierung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vorgebracht. Hier ist eine Zusammenfassung der Positionen einzelner Sachverständiger und Organisationen: 
 
Zentralverband des deutschen Handwerks: Der Verband begrüßt die geplante Steuersenkung, kritisiert jedoch die Befristung auf drei Monate als zu kurz, insbesondere im Anbetracht der langfristigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiekosten. Sie argumentieren, dass viele Betriebe bereits in einer existenzbedrohten Lage seien und die höheren Preise nicht immer weitergeben könnten. 
 
Bundesverband der deutschen Industrie (BDI): Der BDI hält ebenfalls die Befristung auf drei Monate für unzureichend, um einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung von den extrem steigenden Preisen zu leisten. Sie fordern eine Senkung der Energiesteuern auf Heizstoffe und Strom sowie eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. 
 
Wirtschaftsverband Fuels und Energie: Die Steuersenkung wird begrüßt, denn sie ist von besonderer Bedeutung für die Branche, insbesondere in Grenzregionen. Sie weisen auf das Risiko hin, dass die Steuersenkung zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach dem 1. Juni führen und zu Leerständen führen könnte. 
 
Stiftung Familienunternehmen: Sie befürchtet Turbulenzen für mittelständische Tankstellenbetreiber rund um den Stichtag der Steuersenkung und deren Ende nach drei Monaten. 
 
Vom ifo Institut: Es wird bezweifelt, dass die Steuersenkungen vollständig an Haushalte und Unternehmen weitergegeben werden, wie eine Analyse der temporären Mehrwertsteuersenkung gezeigt hat. 
 
Professor Matthias Kalkuhl: Er schätzt, dass Mineralölkonzerne 20 bis 60 Prozent der Steuersenkung nicht weitergeben würden, was den Anreiz Energie einzusparen, reduzieren würde. 
 
Automobilclub ACE: Der ACE meldet überwiegend negative Reaktionen seiner Mitglieder auf die Preissituation und kritisiert die seit Jahrzehnten gesetzten falschen politischen Anreize. 
 
Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung): Sie argumentiert, dass viele Haushalte am unteren Ende der Einkommensverteilung kein Fahrzeug besitzen und daher pauschale Zahlungen oder eine gedeckelte Entlastung beim Gaspreis aus verteilungs- und klimapolitischer Perspektive sinnvoller seien. 
 
Bundeskartellamt: Das Bundeskartellamt sichert zu, die Weitergabe der Energiesteuersenkung zu überwachen und transparent zu machen; weist jedoch darauf hin, dass Kraftstoffanbieter bei der Preissetzung frei sind. 
 
Deutscher Bauernverband: Der Verband berichtet von erheblichen Mehrkosten infolge gestiegener Energiekosten und heißt das Gesetz gut, erwartet im Falle eines Ölembargos aber eine Sicherstellung des Treibstoffbedarfs für die Landwirtschaft.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:20.05.2022
Abstimmung:20.05.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt