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10. Änderung Bundesfernstraßengesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG)
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.06.2022
Drucksache:20/1737 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1887 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken von Bundesfernstraßen ihre Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude, wie zum Beispiel den Einbau von Lärmschutzfenstern, zu erstatten. Dies soll auch gelten, wenn die Umleitungsstrecke in der Straßenbaulast eines Dritten steht. Die Lösung sieht eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor, um die Akzeptanz für notwendige Umleitungen des Verkehrs aufgrund von Vollsperrungen einer Bundesfernstraße zu steigern und die Auswirkungen von Verkehrslärm zu reduzieren. Federführend zuständig ist die Bundesregierung, jedoch sind keine Angaben zum spezifischen Ministerium im Text enthalten. 
 
Hintergrund 
Die Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf begründet sich in der Praxis, dass beim Abriss und Ersatz von Brückenbauwerken an Bundesautobahnen vollständige Straßensperrungen erforderlich sein können, die über Jahre andauern und eine erhöhte Lärmbelästigung für Anwohner der Umleitungsstrecken mit sich bringen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro pro Jahr. Für die Länder ist der Kostenrahmen derzeit nicht belastbar abschätzbar. Einnahmen werden keine erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Informationen zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes sind aus dem Text nicht ersichtlich. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf scheint nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet zu sein. Zudem sind keine weiteren Abgaben zu Einnahmen erwähnt. Nachhaltigkeitsaspekte werden berücksichtigt, da der Entwurf die Auswirkungen von Verkehrslärm reduzieren soll. Das Gesetz wird vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um seine Wirksamkeit zu überprüfen. Auswirkungen auf das Preisniveau oder geschlechterspezifische Effekte sind nicht zu erwarten. Demografische Veränderungen scheinen keine Rolle in Bezug auf den Gesetzentwurf zu spielen. 
 
Maßnahmen 
- Präzisierung der Zuständigkeit für die Festlegung von Planungsgebieten an Bundesstraßen: Die Bundesregierung wird ermächtigt, auch für sonstige Bundesstraßen Planungsgebiete festzulegen, wenn sie in Bundesverwaltung übernommen werden. 
- Einführung einer Sonderregelung zum Lärmschutz bei Vollsperrung von Bundesfernstraßen: Die Regelung ermöglicht Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken, Ersatz ihrer Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen zu erhalten, wenn die Sperrung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert. 
- Festlegung der Beurteilungskriterien für Lärmschutzmaßnahmen: Es müssen bestimmte Mindestwerte des Lärmanstiegs und Lärmpegel überschritten werden. 
- Präzisierung der Anspruchsberechtigten auf Lärmschutz: Anspruchsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von baulichen Anlagen; Mieter und Pächter sind nicht anspruchsberechtigt. 
- Definition der zumutbaren Beeinträchtigung und der notwendigen Schallschutzmaßnahmen: Wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen geplant oder umgesetzt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für die Eigentümer. 
- Anpassung der rechtlichen Verweise im Gesetzestext: Korrektur eines ins Leere laufenden Verweises aufgrund von Gesetzesänderungen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.05.2022
Erste Beratung:12.05.2022
Abstimmung:19.05.2022
Drucksache:20/1737 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1887 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:20.05.2022
Abstimmung:10.06.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt