Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf das Statistische Bundesamt (StBA). Damit einhergehend sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters geschaffen werden. Der federführend zuständige Bereich für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Hintergrund
Die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs beinhaltet mehrere Änderungen in der behördlichen Zuständigkeit. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 wurde das BAFA zur Registerbehörde bestimmt, was an die damalige Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gekoppelt war. Da die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht anschließend per Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 auf das BMI überging, soll nun auch die Aufgabe der Registerbehörde wegen sachlicher Zusammenhänge in den Geschäftsbereich des BMI übertragen werden.
Kosten
Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Umstellungskosten von 7,591 Millionen Euro sowie jährliche Mehraufwendungen von rund 2,276 Millionen Euro für das StBA. Diese beinhalten Personalkosten von etwa 415.000 Euro und Sachkosten, speziell für die Wartung und Pflege der IT-Systeme, von ca. 900.000 Euro. Die Mehrkosten für das StBA sollen im Einzelplan 06 ausgeglichen werden. Für die Wirtschaft entstehen einmalige Kosten von etwa 5.000 Euro. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich jährlich um rund 1,6 Millionen Euro und beträgt einmalig etwa 8,3 Millionen Euro für die Verwaltung auf Bundesebene.
Inkrafttreten
Keine Angaben
Sonstiges
Der Entwurf scheint nicht als besonders eilbedürftig markiert zu sein. Es sind keine zusätzlichen Kosten verzeichnet, die nicht bereits aufgeführt wurden. Der Entwurf betont auch, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende keinen zusätzlichen Umstellungsaufwand haben. Weiterhin wurde eine Evaluierung des Gesetzes nach Inkrafttreten in spätestens fünf Jahren angekündigt. Ziel dieser Evaluierung ist unter anderem die Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit des Registers und des Datenschutzes.
Maßnahmen
- Überführung der Zuständigkeit des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf das Statistische Bundesamt (StBA).
- Anpassung der gesetzlichen Grundlagen aufgrund der neuen Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für das Bewachungsrecht.
- Implementierung einer Übergangsregelung für die Überführungsphase des Bewacherregisters einschließlich Testbetriebs mit Echtdaten über einen Zeitraum von 15 Wochen.
- Festlegung des Statistischen Bundesamtes als neue Registerbehörde, welche die bereits vorhandenen Daten übernehmen und verwalten soll.
- Sicherstellung, dass das Bewacherregister während der Überführungsphase für Nutzer nicht zugänglich sein wird und eine Erprobung der Datenmigration zur Gewährleistung der Funktionalität stattfindet.
- Etablierung von datenschutzrechtlichen Regelungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen für die Übertragung und Verarbeitung personenbezogener Daten während des Übergangs.
- Vorkehrungen zur Protokollierung und Löschung übertragener Daten zum Schutz personenbezogener Informationen.
- Evaluierung des Gesetzes fünf Jahre nach Inkrafttreten mit dem Ziel der Überprüfung technischer Funktionsfähigkeit und Datenschutzstandards.
Stellungnahmen
Keine Angaben.