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Sofortzuschlag und Einmalzahlung (wg. Corona)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichtsgesetzes und weiterer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.05.2022
Drucksache:20/1411 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1768 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:In der Beschlussempfehlung wurden durch den Gesundheitsausschuss noch diverse Änderungen in anderen Gesetzen hinzugefügt, u.a. im Finanzausgleichsgesetz, Aufenthaltsgesetz und dem AZR-Gesetz.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie die erneute Gewährung einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme, um etwaige im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren. Die Änderungen betreffen das SGB II, SGB XII, BVG, AsylbLG und BKGG. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend. 
 
Hintergrund 
Die Einführung des Sofortzuschlags ist Teil des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode mit dem Ziel, bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag eine ergänzende Unterstützung bieten. Die Einmalzahlung soll aufgrund der COVID-19-Pandemie finanzielle Belastungen abmildern. Außerdem sind Anpassungen aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 vorgesehen, um die Berechnung des Übergangsgeldes bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anzupassen. 
 
Kosten 
Die Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder sind im Text detailliert aufgeführt und umfassen unter anderem rund 480 Millionen Euro jährlich für den SGB II Bereich, die vom Bund getragen werden. Im Bereich des SGB XII liegen die Mehrausgaben für die Länder und Kommunen bei rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Für den AsylbLG-Bereich betragen sie etwa 33 Millionen Euro jährlich, für das BVG insgesamt 120.000 Euro pro Jahr, und für die BKGG werden Mehrausgaben von rund 181 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Zusätzlich entstehen durch die Einmalzahlung Kosten für den Bund und die Länder, die im Text detailliert aufgeschlüsselt sind. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Eine Befristung ist gegeben, da der vorgesehene Sofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gezahlt werden soll. Eine spezielle Evaluierung ist für die Rechtsänderungen in Artikel 1 nicht erforderlich, da dies bereits ständige Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist. Negative Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht erwartet und die gleichstellungspolitischen Auswirkungen sind geprüft und als ausgewogen befunden. 
 
Maßnahmen 
 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfes umfassen: 
 
1. Einführung eines neuen Sofortzuschlags in Höhe von 20 Euro zur Unterstützung leistungsberechtigter Kinder, die in einem Haushalt mit leistungsberechtigten Eltern leben. Dies soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gelten und finanzielle Spielräume für betroffene Kinder schaffen, um deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancen zu verbessern. 
 
2. Gewährung einer Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII zur Abmilderung pandemiebedingter Mehrbelastungen und inflationsbedingter Kostensteigerungen. 
 
3. Anpassung der Berechnung des Übergangsgeldes bei Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere durch eine fiktive Einkommensberechnung, die jetzt auch den Mindestlohn berücksichtigen soll. 
 
4. Übertragung entsprechender Maßnahmen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG), um parallele Leistungen zu ermöglichen. 
 
5. Übertragung der Regelungen zur Einmalzahlung und zum Sofortzuschlag auch auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), um Leistungsberechtigte im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts gleich zu stellen. 
 
Stellungnahmen 
 
Zu dem Gesetzentwurf haben der Bundesrat, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie weitere Interessenverbände Stellung genommen. Der Bundesrat hat Zustimmung zu den Maßnahmen signaliert, jedoch auch Änderungsvorschläge eingereicht und insbesondere eigene Forderungen hinsichtlich der Finanzierung von Maßnahmen gestellt. Der Normenkontrollrat hat – sofern sich die Analyse auf diesen bezieht – keine explizite Stellungnahme innerhalb des bereitgestellten Textes abgegeben, sodass keine Bewertung der Kosteneinschätzung durch den Normenkontrollrat angegeben werden kann. 
 
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Absicht hinter den Maßnahmen weitgehend begrüßt, aber die Finanzierung und praktische Umsetzung, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, kritisch hinterfragt. Sie fordern eine Kostenerstattung durch den Bund für den Sofortzuschlag und die Einmalzahlungen, um die finanziellen Belastungen der Kommunen auszugleichen. 
 
Antwort der Bundesregierung 
 
Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, eine Kostenerstattung für den Sofortzuschlag und die Einmalzahlungen vorzusehen, abgelehnt. Sie betont, dass die verfassungsrechtlich notwendige Regelung einer Zuständigkeit nach Landesrecht für den Sofortzuschlag nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden kann. Das gilt auch für eine Erstattungsregelung für die Einmalzahlung. Nach Auffassung der Bundesregierung können die Kommunen Ansprüche auf Kostenerstattungen gegenüber den Ländern nach dem jeweiligen Konnexitätsprinzip geltend machen. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung für eine bundesweite Kostenerstattung.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.04.2022
Erste Beratung:28.04.2022
Abstimmung:12.05.2022
Drucksache:20/1411 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1768 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.05.2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Joachim Rock, vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, sieht die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung als nicht ausreichend an und argumentiert, dass sie in der aktuellen Situation mit steigender Inflation nicht angemessen sei. Er schließt sich der Auffassung an, dass die Regelsätze in der Grundsicherung neu berechnet werden sollten. 
 
Alexander Nöhring, geladen für das Zukunftsforum Familie, betont, dass der Sofortzuschlag für Kinder von 20 Euro die gestiegenen Kosten bei Weitem nicht decke. 
 
Für Michael David von der Diakonie Deutschland ist ein gesetzlich geregelter Notfallmechanismus wesentlich, der automatisch in Krisenzeiten höhere Zahlungen ermöglicht, um langwierige Gesetzgebungsprozesse zu umgehen. Auch er spricht sich für eine Neuberechnung der Regelsätze aus. 
 
Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verteidigt das bestehende System zur Berechnung der Grundsicherung und sieht keinen Bedarf für eine Neuberechnung der Regelsätze. Sie plädiert stattdessen für einen stärkeren Fokus auf die Vermittlung von Arbeit. 
 
Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag äußert Bedenken hinsichtlich der technischen Ausstattung der Kommunen in Bezug auf die erkennungsdienstliche Erfassung von ukrainischen Flüchtlingen. 
 
Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück sieht ebenfalls Schwierigkeiten für die Kommunen in Bezug auf die Registrierung ukrainischer Flüchtlinge und schlägt vor, bei Personen mit biometrischem Pass auf eine solche Erfassung zu verzichten, um die Kommunen zu entlasten. 
 
Die Experten begrüßen mehrheitlich den sogenannten "Rechtskreiswechsel", welcher geflüchtete Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung überführen würde.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:125/22
Eingang im Bundesrat:17.03.2022
Erster Durchgang:08.04.2022
Abstimmung:20.05.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt