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Änderung des Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.05.2022
Drucksache:20/1332 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1542 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtssicherheit bei der Besetzung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu schaffen, die Rolle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Gefüge der Bundesverwaltung zu klären und deren Unabhängigkeit zu unterstützen. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle durch die Einräumung gesetzlicher Beteiligungsrechte gestärkt werden. Der Gesetzentwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind Probleme bei der Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle, die seit 2018 aufgrund von Konkurrentenklagen nicht besetzt werden konnte. Unklare Anforderungen an die Bestenauslese und divergierende Gerichtsentscheidungen führten zu Rechtsunsicherheit. Die derzeitige Regelung der Besetzung der Leitung bietet keine ausreichende Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Entscheidungen. Die vertragliche Regelung von Rechten und Pflichten in diesem Kontext wird als problematisch erachtet und die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Vergleich zu anderen Beauftragten als unscharf angesehen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von etwa 225.600 Euro pro Jahr. Diese Kosten sollen im Einzelplan 17 ausgeglichen werden. Für die Länder entstehen keine Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Über das Datum des Inkrafttretens macht der Gesetzentwurf keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf enthält keine Angaben zur Eilbedürftigkeit. Er sieht die Wahl einer Person zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Deutschen Bundestag für fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vor, mit der Möglichkeit zur einmaligen Wiederwahl. Die Berufung erfolgt durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten. Es sollen eine gesetzliche Regelung der Amtsbezüge und Versorgung sowie Beteiligungsrechte eingeführt werden, während die vertragliche Ausgestaltung entfallen soll. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll als unabhängige Behörde gestärkt werden. Empfehlungen zu diesen Änderungen kamen von internationalen und europäischen Gremien sowie von Verbänden und der Wissenschaft. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung der Position einer bzw. eines Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. 
- Die neue Unabhängige Bundesbeauftragte bzw. der Unabhängige Bundesbeauftragte wird auch die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sein. 
- Das Auswahlverfahren sieht eine Wahl durch den Deutschen Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung vor, gefolgt von einer Ernennung durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten. 
- Festlegung der Amtszeit auf fünf Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. 
- Bei verzögerter Neuwahl ist eine Geschäftsführung zur Aufrechterhaltung des Amts sichergestellt. 
- Die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle ist in Bezug auf die fachliche Aufgabenerfüllung gewährleistet. 
- Die Rechtsaufsicht über den bzw. die Unabhängige(n) Bundesbeauftragte(n) für Antidiskriminierung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeübt. 
- Gesetzliche Regelungen zu Amtsbezügen und Versorgungsansprüchen ersetzen die bisherige vertragliche Ausgestaltung. 
- Die Stellung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Vergleich zu anderen Beauftragten wird präzisiert und gestärkt. 
- Gesetzliche Regelung zur nachamtlichen Berufsbeschränkung in Anlehnung an bestehende Regelungen für öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.04.2022
Erste Beratung:07.04.2022
Abstimmung:28.04.2022
Drucksache:20/1332 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1542 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 25.04.2022 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fand bereits statt, und eine Reihe von Sachverständigen äußerte sich zu den geplanten Änderungen. 
 
Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes, befürwortete die Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag. Sie argumentierte, dass das Besetzungsverfahren rechtssicherer gestaltet werden müsse, um die Schwächung der Antidiskriminierungsstelle, die durch lange Vakanzen verursacht wurde, zu verhindern. Die Ausgestaltung als Wahlamt würde die demokratische Legitimation der Stelle unterstreichen und ihre Bedeutung hervorheben. 
 
Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), sprach sich ebenfalls für die Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag aus, da dies die Stelle demokratisch und transparent mache. Sie sah in der geplanten gesetzlichen Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten einen Schritt zur Aufwertung der Position. Andrades forderte zudem eine umfassendere Reform, die die Antidiskriminierungsstelle als oberste Bundesbehörde etablieren und somit ihre Unabhängigkeit sichern solle. 
 
Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, stand der Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens kritisch gegenüber. Er bezeichnete die Idee, die Leitung durch eine Wahl zu besetzen, als Irrweg, weil dadurch die Bestenauslese aufgegeben und die rechtliche Überprüfbarkeit der Besetzung ausgeschlossen werde. Dies sei eher schädlich für die Antidiskriminierungsstelle. 
 
Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte ebenfalls Skepsis bezüglich der Wahl der ADS-Leitung im Bundestag und hinterfragte, ob dies tatsächlich mehr Transparenz bringe. Sie sah die Unabhängigkeit der ADS bereits gegeben und plädierte eher für die Verbesserung der Arbeit und der Bekanntheit der Stelle. Die Umwandlung in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten hielt sie nicht für zielführend und sprach sich gegen eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung aus. 
 
Christine Lüders, ehemalige Leiterin der ADS, unterstützte dagegen die Stärkung der Unabhängigkeit der ADS durch die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag und drängte auf eine Erweiterung der Ausstattung und Kompetenzen. Lüders betonte, dass mehr Beteiligungsrechte der ADS zu mehr präventiver Wirkung führen würden. Sie sah die Änderung des AGG als einen bedeutenden Fortschritt an. 
 
Die erwähnten Stellungnahmen und weitere Informationen zur Anhörung können über die bereitgestellten Links auf der Website des Bundestages eingesehen werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:29.04.2022
Abstimmung:20.05.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt