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Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:29.04.2022
Drucksache:20/1024 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1144 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat hier noch eine Änderung des Baugesetzbuches ergänzt. Hierdurch kann bis zum 31.12.2024 bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Geflüchtete von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Versorgungssicherheit mit Gas zu stärken und eine Unterversorgung des deutschen Marktes zu vermeiden. Es sollen dazu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen eingeführt werden, um Preisspitzen ausgleichen zu können. Der Gesetzentwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, was darauf hindeutet, dass er nicht direkt von der Bundesregierung eingebracht wurde. Daher gibt es keine direkt federführende Ministeriumsangabe. Allerdings ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zustimmung der Bundesnetzagentur für Entscheidungen nach § 35d EnWG-E verantwortlich. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformation wird aufgeführt, dass Deutschland das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union hat und Gasspeicher essentiell für die Gasversorgung in Wintermonaten sind. Erwähnt wird auch eine spezifische Versorgungssituation im Winter 2021/2022, in der die Speicher die niedrigsten Füllstände der letzten 15 Jahre aufwiesen, was die Gaspreise beeinflusst hat. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Länder und Kommunen. Die Bundesnetzagentur verursacht jährliche Kosten von insgesamt 1.146.000 Euro. Einnahmen werden über eine Umlage finanziert, die bei den Bilanzkreisverantwortlichen erhoben wird. Genauere Angaben bezüglich Einnahmen sind nicht im Text enthalten. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf beinhaltet die Einrichtung eines Dreistufenplans für das Befüllen der Speicher und einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten. Die Verantwortung für Entscheidungen über die Freigabe von Gasmengen liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur. Es wird ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Bundesnetzagentur erwähnt. Zudem werden die Kosten der Wirtschaft und Endverbraucher diskutiert, die sich je nach Marktumfeld und verschiedenen Parametern verändern können. Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit des Entwurfs wurde im Text nicht gefunden. 
 
Maßnahmen 
- Überführung der Begriffsbestimmung des Marktgebietsverantwortlichen aus der Gasnetzzugangsverordnung ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 
- Verstärkung der Rolle des Marktgebietsverantwortlichen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. 
- Einführung von Mindestfüllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. 
- Festlegung konkreter Füllstandsvorgaben in Prozent des Arbeitsgasvolumens und Vorgaben für Zeiträume, in denen diese einzuhalten sind. 
- Ermöglichung der Anpassung der Füllstandsvorgaben und Stichtage durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Rechtsverordnung. 
- Einführung einer Nachweispflicht für die Betreiber von Gasspeicheranlagen bezüglich der Einhaltung der Füllstandsvorgaben. 
- Regelung von Maßnahmen gegen die Hortung ungenutzter Speicherkapazitäten und deren Entzug zur Erreichung der Füllstandsvorgaben. 
- Sonderausschreibungen von strategischen Optionen (SSBOs) durch den Marktgebietsverantwortlichen zur Befüllung der Speicher und Sonderverfahren im Falle von drohender Unterschreitung der Füllstände. 
- Regelung des Verfahrens zur Freigabe des vorgehaltenen Gases durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur. 
- Einführung einer neuen Umlage zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit Aufgaben zur Versorgungssicherheit, die der Marktgebietsverantwortliche übernimmt. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.03.2022
Erste Beratung:17.03.2022
Abstimmung:25.03.2022
Drucksache:20/1024 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/1144 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente