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ERP-Wirtschaftsplan 2022

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:01.04.2022
Drucksache:20/336 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/736 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Hier wurden durch den Wirtschaftsausschuss noch zwei sachfremde Änderungen eingebaut. Zum einen wurde ein falscher Verweis im Strafgesetzbuch korrigiert, zum anderen wurde das „Restrukturierungsfondsgesetz“ und die „Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ geändert. Bei der zweiten Änderung ging es um die elektronische Datenerhebung für die Bankenabgabe.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.12.2021
Erste Beratung:27.01.2022
Abstimmung:17.02.2022
Drucksache:20/336 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/736 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:645/21
Eingang im Bundesrat:06.08.2021
Erster Durchgang:17.09.2021
Abstimmung:11.03.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt