ERP-Wirtschaftsplan 2022
Basics
Offizieller Titel: | Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 01.04.2022 |
Drucksache: | 20/336 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/736 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | |
Hinweis: | Hier wurden durch den Wirtschaftsausschuss noch zwei sachfremde Änderungen eingebaut. Zum einen wurde ein falscher Verweis im Strafgesetzbuch korrigiert, zum anderen wurde das „Restrukturierungsfondsgesetz“ und die „Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ geändert. Bei der zweiten Änderung ging es um die elektronische Datenerhebung für die Bankenabgabe. |
Zusammenfassung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Zusammenfassung nicht möglich
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag: | 22.12.2021 |
Erste Beratung: | 27.01.2022 |
Abstimmung: | 17.02.2022 |
Drucksache: | 20/336 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/736 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache: | 645/21 |
Eingang im Bundesrat: | 06.08.2021 |
Erster Durchgang: | 17.09.2021 |
Abstimmung: | 11.03.2022 |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
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