Zum Inhalt springen

Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG/Impfpassfälschungen)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.11.2021
Drucksache:20/15 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/78 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.11.2021
Erste Beratung:11.11.2021
Abstimmung:18.11.2021
Drucksache:20/15 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/78 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.11.2021 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat bereits stattgefunden. Experten aus verschiedenen Fachverbänden und Organisationen haben ihre Bedenken und Anregungen eingebracht. Hier sind einige der Sachverständigen und ihre Kernpunkte: 
 
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Die DKG begrüßte die finanzielle Entlastung von Kliniken durch den vorgeschlagenen Versorgungsaufschlag, wies aber darauf hin, dass alle Krankenhäuser unter einem Rückgang in der Regelversorgung und Erlöseinbrüchen litten und daher finanzielle Unterstützung benötigten. 
 
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI): Die DIVI sprach von einer beunruhigenden Infektionsdynamik und argumentierte, dass die epidemische Notlage von nationaler Tragweite beibehalten werden müsse. Sie schlug zudem vor, Kontaktbeschränkungen, vor allem für Veranstaltungen, und eine Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen einzuführen. 
 
Sozialverband Deutschland (SoVD): Der SoVD kritisierte, dass die geplante Änderung des IfSG und der Gesetzentwurf insgesamt ein falsches Signal aussenden würden, vor allem angesichts der Lage auf den Intensivstationen und dem schleppenden Start der Drittimpfungen. Der Zeitpunkt für solche Maßnahmen sei nicht angemessen. 
 
Deutscher Landkreistag: Der Landkreistag warnte vor der beschleunigten Dynamik des Infektionsgeschehens und forderte, dass der Bund Ländern die Möglichkeit geben müsse, erforderliche Schutzvorkehrungen anzuordnen, falls auf die epidemische Notlage verzichtet werde. 
 
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD): Der BVÖGD äußerte Bedenken, dass ohne die Feststellung einer epidemischen Notlage es keine wirksamen Instrumente mehr gebe, um die Pandemie in diesem Winter zu bekämpfen. 
 
Deutscher Pflegerat (DPR): Der DPR wies darauf hin, dass das Gesundheitswesen in einigen Bundesländern bereits überlastet sei und das Parlament daher die epidemische Notlage nicht leichtfertig auslaufen lassen sollte. Eine bundeseinheitliche Regelung wurde zur Diskussion gestellt. 
 
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): Die BAGFW lobte die geplante Fortsetzung der sozialen Schutzschirme, die sich während der Pandemie bewährt hätten. 
 
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Der DGB gab zu bedenken, dass unklar sei, nach welchen Parametern auf Landesebene die infektionsschutzrechtliche Gefährdungslage festgestellt werden solle. Zudem sollten die Kompetenzen der Länder erhalten bleiben. 
 
Arbeitgeberverband BDA: Die BDA befürwortete ein Fragerecht nach dem Impf- oder Teststatus von Arbeitnehmern zur Stärkung des Infektionsschutzes in Betrieben und meinte, dies sei für die Anpassung von Schutzkonzepten unerlässlich. 
 
Diese Zusammenfassung zeigt, dass die Meinungen zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes und der Handhabung der epidemischen Notlage divergieren. Die Experten betonen die Dringlichkeit effektiver Maßnahmen angesichts der pandemischen Lage und bewerten die sozialen und wirtschaftlichen Unterstützungen unterschiedlich.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:18.11.2021
Abstimmung:19.11.2021
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt