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Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:11.12.2021
Drucksache:20/188 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/250 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und die Anpassung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie, insbesondere um das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion für vulnerablen Personengruppen zu reduzieren. Die Lösung wird in der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für bestimmtes Personal sowie in weiteren Anpassungen, wie etwa der temporären Impfberechtigung für zusätzliche Berufsgruppen, gesehen. Da der Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kommt, ist hier keine Angabe zu einem federführenden Ministerium möglich. 
 
Hintergrund: Keine Angaben. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten, die über die bereits bestehenden hinausgehen. Es entstehen sowohl nicht quantifizierbare Minderausgaben als auch Mehrausgaben, die im Gesamtjahresausgleich 2021 der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden. 
 
Inkrafttreten: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse die Vorlagepflicht von Impf- oder Genesenennachweisen oder eines ärztlichen Zeugnisses bis zum 15. März 2022 zu erfüllen ist. Tätigkeitsverhältnisse ab dem 16. März 2022 müssen mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden. 
 
Sonstiges: Es wird eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen beauftragt sowie die Frage der Reformbedürftigkeit thematisiert. Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind bis zu verschiedenen Daten befristet; unter anderem werden Sonderregelungen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit verschiedener Kammern bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird durch die aktuellen pandemischen Herausforderungen und die steigenden Inzidenzzahlen im Kontext einer nicht ausreichenden Impfquote angedeutet. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19 für bestimmtes Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) ab dem 15. März 2022. 
- Vorlagepflicht von Impf- oder Genesenennachweisen oder ärztlichem Zeugnis über eine Kontraindikation an die Leitung der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. März 2022 für bestehende und neu eingehende Tätigkeitsverhältnisse. 
- Erweiterung der Befugnisse zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen COVID-19 auf weitere Berufsgruppen (z.B. Zahnärzte, Apotheker) bis zum 31. Dezember 2022. 
- Prüfung und Evaluation der Wirksamkeit und Reformbedürftigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und weiterer Maßnahmen. 
- Anpassungen zur Masernimpfpflicht, um Harmonisierung mit den Regelungen zur COVID-19-Impfpflicht zu erreichen. Werden Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, muss die Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt informieren. 
- Sicherstellung der Fortführung wichtiger pandemiebedingter Sonderregelungen, wie z.B. Regelungen zur Handlungsfähigkeit verschiedener Berufskammern bis 30. Juni 2022. 
- Externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen und zur Frage der Reformbedürftigkeit wird beauftragt. 
- Befristung der Sonderregelungen bis zu verschiedenen Daten, wobei einige Maßnahmen zum Ende des Jahres 2022 auslaufen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.12.2021
Erste Beratung:07.12.2021
Abstimmung:10.12.2021
Drucksache:20/188 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/250 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.12.2021 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die Positionen der Sachverständigen: 
 
Sozialverband Deutschland (SoVD): Der SoVD bezeichnet die Schutzimpfung als essentiell für die Bekämpfung der Pandemie und spricht sich sinnvollerweise für eine allgemeine Impfpflicht aus. Angesichts der aktuellen Situation wird die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befürwortet. 
 
Caritas: Die Caritas unterstützt die einrichtungsbezogene Impfpflicht angesichts unzureichender Impfquoten und argumentiert für eine stufenweise Verschärfung der Schutzvorkehrungen. Zusätzlich wird eine Ausdehnung der Impfpflicht auf Beschäftigte im pädagogischen und unterstützenden Bereich wie Schulassistenz, Kindertagesstätten und Schulen gefordert.  
 
Gesellschaft für Virologie (GfV): Die GfV empfiehlt eine Impfpflicht für Betreute in Langzeitpflegeeinrichtungen und schließt sich der Meinung an, dass eine Schutzimpfung wesentlich ist. 
 
Rechtsexperten: Mehrere Rechtsexperten bestätigen, dass die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig sei. Sie erläutern, dass diese Regelung einem legitimen Ziel dient und verhältnismäßig ist. Zudem wäre auch eine allgemeine Impfpflicht verfassungskonform möglich. 
 
Deutscher Pflegerat (DPR): Der DPR spricht sich dafür aus, dass auch Pflegefachkräfte neben Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern impfen dürfen sollten. 
 
Deutscher Hausärzteverband: Der Hausärzteverband äußert Bedenken gegen die Ausweitung der Impfberechtigten und betont, dass Impfungen unter ärztlicher Obhut stattfinden sollen, um Patientensicherheit zu gewährleisten. 
 
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Die DKG unterstreicht die zusätzlichen Belastungen aller Krankenhäuser während der Pandemie und fordert einen finanziellen Ausgleich. Kritisiert wird die kurze Laufzeit der vorgesehenen Ausgleichszahlungen; diese sollten verlängert werden. 
 
Christian Karagiannidis (Ecmo Zentrum Köln): Karagiannidis geht davon aus, dass sich die Omikron-Variante schnell durchsetzen wird und die Notwendigkeit besteht, alle möglichen Schutzvorkehrungen aufrechtzuerhalten, da der Krankheitsverlauf noch ungewiss ist. 
 
Michael Meyer-Hermann (Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung): Meyer-Hermann empfiehlt, schnell und entschieden auf die Entwicklung der Omikron-Variante zu reagieren und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zu etablieren. 
 
Diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen und empfohlenen Maßnahmen der eingeladenen Experten während der Anhörung zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:10.12.2021
Abstimmung:10.12.2021
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt