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Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
Initiator:Bundesregierung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:19.01.2023
Drucksache:20/3443 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4731 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.09.2022
Erste Beratung:22.09.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/3443 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4731 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 12.10.2022 im Ausschuss für Wirtschaft statt.

Die Anhörung im Bundestag drehte sich um die Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Kanada, bekannt als CETA. Die meisten der zehn Sachverständigen befürworteten eine baldige Ratifikation des Abkommens, wobei sie sich insbesondere auf die Investitionsschutzklauseln und die damit verbundenen möglichen Klagen vor Schiedsgerichten konzentrierten. 
 
Till Patrik Holterhus, Vertretungsprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg, erklärte, dass das Abkommen als "Goldstandard" bezeichnet werden könne, wenn es noch weiter verschärft werde. Er äußerte sich zuversichtlich, dass Klagen gegen Deutschland unwahrscheinlich seien, da im Investitionsschutz bereits viel erreicht worden sei. 
 
Markus Krajewski, Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg, wies darauf hin, dass durch die Interpretationserklärung zum Investitionsschutz das Risiko von Klagen reduziert werde, da ein benanntes Gremium eher den Willen der Vertragsparteien interpretieren würde als ein traditionelles Schiedsgericht. 
 
Der Jurist Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld betonte die Vereinbarkeit von CETA mit dem Grundgesetz und sah keine erfolgreichen Klagen aufgrund des Abkommens voraus. Er argumentierte, dass die intensive Diskussion des Abkommens in Deutschland einzigartig sei und stellte die Notwendigkeit solcher Vereinbarungen für die internationalen Beziehungen in den Raum. 
 
Reinhard Jung von der Freie Bauern Deutschland GmbH riet hingegen zur Ablehnung der Ratifizierung und begründete dies mit den schwierigen Jahren für die Landwirtschaft seit der teilweisen Ratifizierung von CETA im Jahr 2017, wodurch der Preisdruck gestiegen sei. 
 
Gabriel Felbermayr, Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, widersprach dem und sagte, dass die befürchteten negativen Auswirkungen im landwirtschaftlichen Bereich nicht eingetreten seien. Er plädierte dafür, Unternehmen weniger Unsicherheiten auszusetzen, die zurzeit ihre Potenziale nicht voll ausschöpfen könnten. 
 
Clara Brandi, Professorin an der Universität Bonn, wertete CETA als einen Beitrag zu fairerem und nachhaltigerem Handel, der insbesondere den Zugang zu erneuerbaren Energien verbessern könne, und kam zu einer positiven Gesamteinschätzung des Abkommens. 
 
Rolf J. Langhammer vom IfW Kiel äußerte, dass zukünftig keine Abkommen diesen Ausmaßes mehr kommen würden und betonte die Bedeutung von CETA für die Verhandlung weiterer bilateraler Handelsabkommen. 
 
Matthias Krämer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hob das gesteigerte Interesse der Unternehmen an einer diversifizierten Handelspolitik hervor und warnte vor dem Verlust des Vertrauens, falls die Ratifikation weiter verzögert werde. 
 
Steffen Hindelang von der Uppsala University kritisierte die anhaltenden Beratungen als Versuch, unklare Rechtsbegriffe zu definieren und erachtete die vorgeschlagene Interpretationserklärung als nicht zielführend. 
 
Federica Violi von der Erasmus-Universität Rotterdam sprach sich ebenfalls gegen die Ratifikation aus und argumentierte, dass selbst die verschärften Maßnahmen im Investitionsschutz den Missbrauch nicht verhindern könnten und im Widerspruch zum Klimaschutz stünden. Sie empfahl, den Investitionsschutz ganz zu entfernen. 
 
Die Anhörung zeigt ein breites Spektrum an Meinungen zur Ratifikation von CETA, wobei die Mehrheit der Fachleute sich für eine Ratifizierung aussprach und die Vorteile in Handel, Investitionsschutz und nachhaltiger Entwicklung sah, während einige deutliche Bedenken äußerten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:379/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt