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Anpassung von Gesetzen an neue Behördenbezeichnung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.03.2023
Drucksache:20/4655 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4870 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Bezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) infolge seiner Umbenennung in Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gesetzlich anzupassen. Diese Anpassung soll in allen Gesetzen und Verordnungen, die auf das Bundesamt verweisen, redaktionell vorgenommen werden. Das federführende Ministerium für den Entwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund 
Die Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr in das Bundesamt für Logistik und Mobilität zum 1. Januar 2023 erfolgte aufgrund eines wachsenden Aufgabenspektrums und einer Erweiterung der Zuständigkeiten, die über das ursprüngliche Aufgabenspektrum hinausgingen. Ziel war es, durch die Umbenennung dem erweiterten Aufgaben- und Zuständigkeitszuschnitt Rechnung zu tragen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 389.000 Euro. Dies umfasst Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit Anpassungen an IT-Systemen, Software, der technischen Ausstattung, der Beschriftung von Dienstfahrzeugen, Dienstkleidung, Ausrüstung des Kontrollpersonals sowie Schriftgut. Für die Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Über Einnahmen wird nichts erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf scheint nicht besonders eilbedürftig zu sein, da keine solche Angabe gemacht wird. Es gibt auch keine Befristung oder vorgesehene Evaluation des Gesetzes. 
 
Maßnahmen 
 
- Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr in Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aufgrund der stetigen Aufgabenerweiterung und Anpassung an den wachsenden Güterverkehrs- und Logistikmarkt.  
 
- Aufgabenerweiterung beinhaltete unter anderem die Einführung der Lkw-Maut, Implementierung des nationalen Registers für den elektronischen Mautdienst (EEMD/EETS), und die Erweiterung des Mautsystems auf Bundesstraßen.  
 
- Bundesamt fungiert als zentrale Dienstleistungsbehörde für Logistik und Mobilität, inklusive Krisenmanagement, Zivile Notfallvorsorge, und Koordination von Flüchtlingsbeförderungen.  
 
- Unterstützung des Wandels zur intelligenten Mobilität und Umsetzung klimapolitischer Ziele, wie das Klimaschutzprogramm 2030, durch die Förderung von Radverkehr, ÖPNV, und Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben.  
 
- Mobilitätsforum Bund als Wissenszentrum und Ansprechstelle zu Themen wie Radverkehr, Verkehrssicherheit, und Fußverkehr.  
 
- Projektträgerschaft für Soforthilfeprogramme zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.  
 
- Bundesamt agiert gegenüber Gerichten, Behörden, und Bürgerinnen und Bürgern direkt und benötigt daher eine klar erkennbare und adressatengerechte Bezeichnung. 
 
- Klärung von Rückfragen und Irritationen zur Zuständigkeit des Bundesamtes bei der EU-Kommission und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften, insbesondere in Bezug auf Personenbeförderung und Radverkehrsthemen. 
 
- Beseitigung der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG) durch die neue Abkürzung BALM. 
 
- Redaktionelle Anpassung des § 14b Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes entsprechend der neuen Abkürzung. 
 
- Folgeänderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen zur Integration der neuen Bezeichnung des Bundesamtes. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2022
Erste Beratung:01.12.2022
Abstimmung:15.12.2022
Drucksache:20/4655 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4870 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:507/22
Eingang im Bundesrat:14.10.2022
Erster Durchgang:25.11.2022
Abstimmung:10.02.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt