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Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.05.2023
Drucksache:20/5549 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6457 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Rollout) zur Messung und Steuerung des Energieverbrauchs im Sinne der Energiewende. Die Lösungen umfassen die Entbürokratisierung der Verfahren rund um den Rollout, die Stärkung der Rechtssicherheit, eine gerechtere und zukunftsfeste Kostenverteilung, Anreize für Markt und Wettbewerb sowie die Bündelung von Kompetenzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs ist, dass der aktuelle Smart-Meter-Rollout nicht die erforderliche Geschwindigkeit für die Energiewende erreicht, wobei aufwendige Verwaltungsverfahren bei der Rollout-Freigabe als Gründe genannt werden. Mittlerweile sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways am Markt verfügbar, wodurch das vormals erforderliche behördliche Freigabeverfahren entbehrlich wird. Eine EU-rechtliche Vorgabe zum Smart-Meter-Rollout ergibt sich aus dem Clean-Energy-Paket mit der Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Kosten in Höhe von 3.454.671 Euro, die durch höheren Personalaufwand im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begründet sind. Diese Kosten sollen in den jeweiligen Einzelplänen der Ministerien ausgeglichen werden. Für die Haushalte der Länder und der Kommunen entstehen keine neuen Aufgaben und somit keine haushaltwirksamen Kosten. Einnahmen werden nicht explizit erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zur genauen Datierung des Inkrafttretens im Text enthalten. 
 
Sonstiges 
Die Eilbedürftigkeit des Entwurfs ist nicht explizit genannt, jedoch lässt sich durch die beschriebene Notwendigkeit einer schnellen Anpassung an die Erfordernisse der Energiewende eine gewisse Dringlichkeit ableiten. Des Weiteren ist erwähnt, dass das Gesetz unbefristet gilt und gemäß § 77 des Messstellenbetriebsgesetzes zum 31. Dezember 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz evaluiert wird. 
 
Maßnahmen 
 
- Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung eines digitalisierten und flexiblen Energiesystems mit hohem Anteil an fluktuierender Einspeisung und Verbrauch, in dem dynamische Stromtarife zur kostensparenden Verschiebung des Verbrauchs zu günstigen Zeiten angeregt werden. 
 
- Die Einführung eines Rollout-Fahrplans für die flächendeckende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen soll bis 2025 stattfinden, wodurch alle Stromlieferanten verpflichtet werden, dynamische Stromtarife anzubieten. 
 
- Die verbesserte Datenkommunikation und Netzzustandsüberwachung unterstützt netzbetriebliche Zwecke und ermöglicht den Netzbetreibern eine datenbasierte Netzplanung und ein effizienteres Netzmanagement. 
 
- Die Beschleunigung und Vereinfachung des Smart-Meter-Rollouts werden durch gesetzliche Neustarts und eine Stärkung der Rechtssicherheit für die erforderliche Digitalisierung im Energiebereich erreicht. 
 
- Kosten werden zukunftsfest und gerechter verteilt, indem marktliche sowie wettbewerbliche Gesichtspunkte stärker betont werden. 
 
- Kompetenzen werden zielgerichtet zusammengefügt und die nachhaltige Ausrichtung der Energiesteuerung wird durch das Smart-Meter-Gateway als sichere Kommunikationsplattform gestärkt. 
 
- Im Rahmen der Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes werden auch technische Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und in der Ladesäulenverordnung vorgenommen, um die Digitalisierung der Energiemessung und -steuerung konsistent an den Energiewende-Erfordernissen auszurichten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.02.2023
Erste Beratung:10.02.2023
Abstimmung:20.04.2023
Drucksache:20/5549 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6457 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.03.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag befasste sich mit dem Gesetzentwurf (20/5549) zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), welcher den Einbau intelligenter Strommessgeräte beschleunigen soll. Es wurden mehrere Sachverständige zum Thema gehört. 
 
Mark Becker-von Bredow vom ZVEI e.V. sieht in dem Gesetzentwurf eine wichtige Grundlage für den Rollout intelligenter Messsysteme. Er spricht sich für eine Kostenbegrenzung von 20 Euro aus, die die Akzeptanz stärken würde. Änderungsbedarf sieht er im Bereich des Eichrechts, um agile Rollouts und Software-Updates zu erleichtern. 
 
Tobias Boegelein von Bits & Bäume sieht im Entwurf "gute Ansätze", bemängelt jedoch die teils unausgegorene Umsetzung. Er kritisiert die Orientierung an Börsenstrompreisen für dynamische Tarife als sozial ungerecht und die detaillierte Nutzungsaufzeichnung als Datenschutzrisiko. 
 
Alwin Burgholte, emeritierter Professor der Jade Hochschule Wilhelmshaven, betrachtet den Gesetzentwurf kritisch und bezweifelt, dass er umsetzbar ist, insbesondere weil technische Fakten wie Speicherkapazitäten nicht berücksichtigt werden. 
 
Felix Dembski von der sonnen GmbH befürchtet, dass das Smart Meter Gateway (SMGW) technisch nicht auf eine hohe Datenübertragung vorbereitet ist und kritisiert die Pflicht, alle digitalen Kommunikationen darüber laufen zu lassen. 
 
Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ist skeptisch bezüglich des deutschen "Sonderwegs" bei der Kopplung von Messdatenübertragung und Steuerung von dezentralen Stromsystemen. Er zweifelt an der Fähigkeit der Messstellenbetreiber, die digitale Kommunikation effektiv zu handhaben. 
 
Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betont die Notwendigkeit der Digitalisierung und begrüßt die Preisobergrenze von 20 Euro, plädiert aber dafür, die Kosten nicht über Netzentgelte, sondern durch Steuergelder zu decken. 
 
Oliver Pfeifer von Netze BW GmbH fordert Anpassungen am Gesetzentwurf. Er spricht sich für eine Reformation des Eichrechts aus und die Berücksichtigung der ökonomischen Tragfähigkeit bei Messstellenbetreibern. 
 
Friedrich Rojahn von Solandeo GmbH sieht Verbesserungsbedarf in der Realitätsnähe der Preisobergrenzen, fordert eine faire Verteilung der Kosten für Zusatzleistungen und eine breitere Auswahl an Technologielieferanten für Messstellenbetreiber. 
 
Marco Sauer von der Theben AG und Rainer Stock vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) betonen beide die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit für Messstellenbetreiber und Verteilnetzbetreiber zu gewährleisten und bemängeln, dass wichtige Punkte im Gesetzgebungsverfahren nicht addressed wurden. 
 
Ernesto Garnier von EINHUNDERT Energie GmbH schlägt vor, für eine schnellere Verbreitung von PV-Anlagen in Quartieren virtuelle Summenzähler einzusetzen und Steuertechnik einzusparen. 
 
Die detaillierten Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:161/23
Eingang im Bundesrat:21.04.2023
Abstimmung:12.05.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt