Zum Inhalt springen

Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/6435 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9252 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung aller Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung, insbesondere bei statusrelevanten Maßnahmen, ohne dabei die rechtsstaatlichen Standards zu senken. Lösung ist die Änderung des Bundesdisziplinargesetzes (BDG), wodurch die langwierigen Verfahren durch Disziplinarverfügungen der Disziplinarbehörden ersetzt werden. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund: 
Hintergrund ist die Beobachtung, dass Disziplinarverfahren in der Praxis mehrere Jahre dauern können, besonders bei extremistischen Verfehlungen. Dies habe schwerwiegende Auswirkungen auf das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Die Beschleunigung der Verfahren ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen, um die Integrität des Öffentlichen Dienstes zu sichern. 
 
Kosten: 
Die Regelungen führen im Bundeshaushalt zu einer vernachlässigbaren Reduzierung der Besoldungsausgaben in wenigen Einzelfällen. Für die Länder entstehen keine Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Entwurf sieht unter anderem auch die Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in das Beamtenstatusgesetz sowie in das Bundesbeamtengesetz vor, so dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führen soll. Angaben zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs sind nicht enthalten. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
- Beschleunigung der Disziplinarverfahren durch die Ersetzung von Disziplinarklagen durch Disziplinarverfügungen, die nun auch statusrelevante Maßnahmen umfassen können. 
- Straftatbestand der Volksverhetzung soll im Beamtenstatusgesetz und im Bundesbeamtengesetz aufgenommen werden, mit der Folge, dass bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung (Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten) der Verlust der Beamtenrechte eintritt. 
- Änderung des Bundesdisziplinargesetzes dahingehend, dass Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch behördliche Entscheidung statt durch ein Gericht ausgesprochen werden. 
- Einführung erweiterter Möglichkeiten zur Aufnahme oder Erweiterung von Nebentätigkeiten für vorläufig des Dienstes enthobene Beamtinnen und Beamte. 
 
Stellungnahmen: 
Verschiedene Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, darunter der dbb beamtenbund und tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der christliche Gewerkschaftsbund (CGB) und der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV), haben Stellung zum Entwurf genommen und größtenteils die angestrebten Beschleunigungen im Disziplinarverfahren begrüßt. Insbesondere unterstützen sie die Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in die genannten Gesetze. Jedoch lehnen sie das Vorhaben ab, die Disziplinarklage abzuschaffen und statusrelevante Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Disziplinarverfügungen zu ersetzen. Sie bringen verfassungsrechtliche Bedenken vor und befürchten, dass dies zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Berufsbeamtentum führen könnte. Sie weisen auf das Risiko von Rechtsmissbrauch und sachfremden Erwägungen hin, die erst nachträglich gerichtlich geklärt werden könnten. Außerdem heben sie hervor, dass das Prozessrisiko auf die Betroffenen verlagert würde. Die Spitzenorganisationen schlagen alternative Methoden zur Beschleunigung des Verfahrens vor, wie z.B. Professionalisierung des behördlichen Disziplinarverfahrens und bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte, ohne das System zu ändern. 
 
Die Bundesregierung hält am vorgesehenen Regelungsmodell fest, unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das effektiven Rechtsschutz bei einem nachgelagerten, vollumfänglichen gerichtlichen Verfahren bestätigt hat. Sie sieht in der Beseitigung der Disziplinarklage und dem Übergang zu Disziplinarverfügungen keine Beeinträchtigung des Beamtentums, da hohe rechtsstaatliche Standards sowie mehrere verfahrensrechtliche Absicherungen beibehalten werden. Die Bundesregierung betont auch, dass die neuen Regelungen dazu dienen, Anreize für aussichtslose Klagenerhebungen zur Verzögerung von Verfahren zu reduzieren und sieht in der Rückforderung bereits ausgezahlter Bezüge eine soziale Komponente und keinen unzulässigen Eingriff in die Rechtsweggarantie.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.04.2023
Erste Beratung:11.05.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/6435 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9252 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat08.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 12.06.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Bei der Anhörung des Innenausschusses gab es verschiedene Meinungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf eine Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung abzielt, um Extremisten zügiger aus dem Dienst entfernen zu können. Die Sachverständigen waren sich einig, dass Beamte, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, aus dem Dienst entfernt werden sollten, stritten aber darüber, ob der Gesetzentwurf dies effektiv ermöglicht. 
 
Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, kritisierte die im Entwurf vorgesehenen Sicherungen als ungenügend für ein faires Verfahren und warnte vor möglichen missbräuchlichen Anwendungen durch Vorgesetzte. 
 
Ulrich Bösl, stellvertretender Bundesvorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland, monierte, dass Betroffene durch die Neuregelung nicht bereits im ersten Schritt des Disziplinarverfahrens eine unabhängige gerichtliche Entscheidung erhalten könnten. 
 
Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der dbb Beamtenbund und Tarifunion, zweifelte daran, dass die Gesetzesänderungen zu einer Beschleunigung der Verfahren führen und kritisierte die pauschale Misstrauensbekundung gegenüber den Beamtinnen und Beamten. 
 
Sebastian Baunack, Rechtsanwalt, sah den Sofortvollzug einer statusändernden Disziplinarmaßnahme kritisch und betonte die Bedeutung einer Stärkung der Rolle des Ermittlungsführers im Disziplinarverfahren. 
 
Professor Andreas Fischer-Lescano von der Universität Kassel fand das Ziel des Gesetzentwurfs, Verfahrensabläufe bei Dienstvergehen zu straffen, grundsätzlich positiv, forderte jedoch inhaltliche Nachjustierungen, um negative Auswirkungen zu verhindern. 
 
Jessica Heun, Rechtsanwältin, plädierte dafür, im Gesetzentwurf auf den Begriff des Extremismus zu verzichten und stattdessen die Verfassungstreuepflicht herauszustellen. 
 
Professor Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn sah im Entwurf eine sinnvolle Weiterentwicklung des Disziplinarrechts und betonte die Notwendigkeit, effektiv auf schwere Dienstvergehen reagieren zu können. 
 
Patrick Heinemann, Rechtsanwalt, unterstützte den Gesetzentwurf und argumentierte, dass das bisherige System der Disziplinarklage nicht stringent sei. 
 
Stefan Jordan vom Bundeskriminalamt (BKA) wies auf die hohe Schwelle hin, die für die Entfernung aus dem Dienst vorgesehen ist und sah keine Gefahr für willkürliche Entscheidungen. 
 
Ulrich Vosgerau, Privatdozent, kritisierte das Gesetz als Mittel zur Erleichterung der Entlassung unliebsamer Beamter und als Beitrag zur Förderung von Ängstlichkeit im öffentlichen Dienst. 
 
Michaela Meier-Ebert, Politikwissenschaftlerin, begrüßte den Gesetzentwurf mit Blick auf das Ziel, Vertrauensschaden vom Staat abzuwenden, empfahl jedoch, Studienergebnisse im Bereich der Prävention abzuwarten.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Rechtsausschuss und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung waren mitberatend beteiligt. 
 
Hintergrund: 
Die Beschlussempfehlung beinhaltet Hintergrundinformationen zu den Disziplinarmaßnahmen in der Bundesverwaltung und erklärt die Notwendigkeit einer Beschleunigung von Disziplinarverfahren insbesondere im Hinblick auf Fälle von Extremismus. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der 20. Legislaturperiode sieht vor, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst zu entfernen. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Antrag der CDU/CSU abzulehnen. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen und gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. 
 
Anhörung: 
Es fand eine öffentliche Anhörung statt, an der elf Sachverständige teilgenommen haben. Über das Ergebnis der Anhörung wird auf ein Sitzungsprotokoll verwiesen. Es wurden keine Informationen über die spezifischen Organisationen genannt, für die diese Sachverständigen sprachen. 
 
Änderungen: 
Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze beziehen, unter anderem das Bundesdisziplinargesetz, das Deutsche Richtergesetz und das Bundesbeamtengesetz. Da Änderungen, die sich nicht auf den ursprünglichen Entwurf beziehen, vorgenommen wurden, ist hier „Trojaneralarm“ zu nennen. 
 
Begründung: 
Die Begründung der Beschlussempfehlung legt die Hintergründe für die Änderungen dar, bezieht sich auf den Koalitionsvertrag und die Notwendigkeit, Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst zu entfernen, und spiegelt die einzelnen Änderungen wider, die aufgrund des Anhörungsverfahrens und weiterer Überlegungen vorgenommen wurden. 
 
Statements der Fraktionen: 
Kurzzusammenfassungen der Standpunkte der Fraktionen werden im Dokument aufgeführt. Die SPD begrüßt die Beschleunigung von Disziplinarverfahren, während die CDU/CSU das bestehende System beibehalten möchte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen das Ziel, jedoch mit der Notwendigkeit von Anpassungen, und die AfD und DIE LINKE äußern Bedenken hinsichtlich der Schwächung der Rechte der Betroffenen und der Zweifel an der tatsächlichen Beschleunigung der Verfahren. 
 
Sonstiges: 
Keine Angaben zu weiteren Aspekten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:77/23
Eingang im Bundesrat:17.02.2023
Erster Durchgang:31.03.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt