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Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.05.2023
Drucksache:20/5652 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6441 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Übereinkommen beabsichtigt, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu eliminieren und umfasst eine umfassende Schutzfunktion für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Personen in der Arbeitswelt. Die Ratifikation würde keine innerstaatlichen Rechtsänderungen erfordern. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund: 
 
Die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs liegt in der Annahme des Übereinkommens Nr. 190 durch die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation im Juni 2019. Zuvor existierte kein internationales Instrument, das umfassend vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schützt. Dieses Übereinkommen zielt darauf ab, diese Schutzlücke zu schließen und einen Mindeststandard für den Schutz vor Gewalt und Belästigung zu etablieren. 
 
Kosten: 
 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten, da die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen des Übereinkommens bereits entsprechen. Auch von Einnahmen wird nicht berichtet. 
 
Inkrafttreten: 
 
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Das Datum, an dem das Übereinkommen nach Artikel 14 Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. 
 
Sonstiges: 
 
Weitere von Interesse sein könnten Aspekte beinhalten den besonderen Fokus auf geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung sowie Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz. Das Vertragsgesetz überschneidet sich mit der Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und hebt die Bedeutung von menschenwürdiger Arbeit und Gleichstellung hervor. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird aus dem Text nicht ersichtlich.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.02.2023
Erste Beratung:16.03.2023
Abstimmung:20.04.2023
Drucksache:20/5652 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6441 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:689/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023
Abstimmung:12.05.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt