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9. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Deutschland-Ticket)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:24.04.2023
Drucksache:20/5548 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6018 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets, das Deutschlandticket, zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement. Durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung des Vorhabens und möchte damit die Attraktivität des ÖPNV steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bieten, zur Energieeinsparung beitragen, die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten und Klimaziele im Verkehrssektor erreichen. Das federführend zuständige Ministerium wird im Text nicht genannt, jedoch ist üblicherweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für solche Maßnahmen zuständig. 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund ist der große Erfolg des zeitlich befristeten 9-Euro-Tickets für die Monate Juni bis August 2022, das gut angenommen wurde und zu einer Dämpfung der Mobilitätsausgaben für die Bürgerinnen und Bürger führte. Zudem stellen die steigenden Lebenshaltungskosten einen weiteren Grund für die Einführung eines preislich attraktiven Nahverkehrstickets dar. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen Haushaltsbelastungen durch Steuermindereinnahmen von jeweils 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2025. Zusätzlich wird der Bund etwaige Mehrkosten im Einführungsjahr 2023 hälftig mit den Ländern tragen. Für das Jahr 2024 wird zusätzlich ein Aufwand für die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers erwartet, der etwa 144 000 Euro beträgt. Für die Länder ergibt sich eine Haushaltsentlastung durch Steuermehreinnahmen von jeweils 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2025.  
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten, ein genaues Datum wird im Entwurf nicht genannt. Die Besonderheit liegt jedoch darin, dass das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt wird und sich der Ausgleichsbetrag für Fahrgeldeinnahmeverluste dadurch anteilig verringert. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf erscheint nicht als besonders eilbedürftig, da keine Angaben zur Dringlichkeit gemacht werden. Allerdings soll nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich sein, um die Finanzierung des Tickets dauerhaft zu sichern. Das Gesetz ist zunächst befristet für drei Jahre. Es ist keine Evaluierung des Gesetzes selbst vorgesehen, jedoch eine Evaluation der Auswirkungen des Deutschlandtickets für die Jahre 2023 und 2024. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung des Deutschlandtickets als deklaratorische Anknüpfung an politische Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz und der Regierungschefs der Länder. 
- Umsetzung und Finanzierung des Tickets wird von den Bundesländern organisiert; diese stellen den Verkehrsunternehmen die Mittel zur Verfügung. 
- Nachteilsausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen ist umsatzsteuerfrei und wird beihilferechtskonform ausgeglichen. 
- Bis Ende 2023 gilt eine befristete Genehmigungsfiktion zur Erleichterung der tariflichen Umsetzung; ab 2024 müssen die Länder die Umsetzung gewährleisten. 
- Den Ländern werden von 2023 bis 2025 jährlich zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für das Deutschlandticket zuerkannt. 
- Die finanziellen Ausgleiche aufgrund des günstigen Preises des Deutschlandtickets sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. 
- Im Jahr 2023 haftet der Bund hälftig für die tatsächlichen Nachteile, die durch das Ticket entstehen; eventuell notwendige Nachzahlungen werden nach einer Prüfung im Jahr 2024 festgelegt. 
- Die Aufteilung und Auszahlung der Mittel an die Länder erfolgt anhand eines bestimmten Schlüssels. 
- Länder müssen einen einvernehmlichen Mittelausgleich durchführen, um die Verteilung des Bundeszuschusses entsprechend der finanziellen Belastung zu gestalten. 
- Länder müssen Verwendungsnachweise für die Bundesmittel bis zum 30. Juni des Folgejahres vorlegen und dürfen Bundesmittel nicht für andere Maßnahmen nutzen. 
- Ein externer Wirtschaftsprüfer wird die korrekte Mittelverwendung sowie die finanziellen Auswirkungen des Tickets prüfen. 
- Ergebnisse der Prüfung münden in einem Gesetzesvorschlag; Verwendungsnachweise der Länder sind Basis für einen Bericht an den Bundestag. 
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, um die zügige Mittelauszahlung für das Jahr 2023 zu gewährleisten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.02.2023
Erste Beratung:09.02.2023
Abstimmung:16.03.2023
Drucksache:20/5548 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6018 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 01.03.2023 im Ausschuss für Verkehr statt.

Die Anhörung im Bundestag zur Einführung eines Deutschlandtickets für den ÖPNV hat bereits stattgefunden. Hier sind die Zusammenfassungen der einzelnen Sachverständigen und deren Organisationen sowie die Partei oder Fraktion, falls angegeben: 
 
Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag äußerte Kritik an der gesetzlichen Ausgestaltung des Koalitionsentwurfs zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Er bemängelte vor allem die unsicheren finanziellen Aussichten, da nur für 2023 eine vollständige Kompensation der Verluste vorgesehen sei. Zudem sei eine flächendeckende Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs nicht gewährleistet. 
 
Carry Buchholz, Geschäftsführende Gesellschafterin des Familienunternehmens LVL Jäger GmbH und Vorstand beim Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO), schilderte ihre Sorgen hinsichtlich der Finanzierung des Verkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Abhängigkeit von Fahrgeldeinnahmen und die vorangegangenen Strapazen durch die Corona-Pandemie. 
 
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), forderte eine klare Tarifvorgabe, ohne die keine sicherere Finanzierung gewährleistet sei. Sie betonte, dass die Festsetzung eines Höchsttarifs im Gesetz wichtig sei, um finanzielle Stabilität für die Verkehrsunternehmen zu schaffen. 
 
Norbert Mauren vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sprach sich für die im Gesetzentwurf enthaltene Genehmigungsfiktion aus, da sie lokale Genehmigungsprozesse für den neuen Tarif unnötig mache. Er bestätigte zudem, dass die Länder an einer Harmonisierung der Tarifbestimmungen arbeiten würden. 
 
Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), kritisierte die soziale Schieflage, die das Deutschlandticket erzeugen könnte. Sie bemängelte die mangelnde Erschwinglichkeit für einkommensschwache Haushalte und betonte die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen Ermäßigungstarifs sowie einer erhöhten finanziellen Zuwendung für den ÖPNV-Ausbau. 
 
Claudia Hille, Soziologin von der Fachhochschule Erfurt, warnte auch vor einer sozialen Schieflage und der fehlenden Perspektive für den ÖPNV-Ausbau. Sie forderte eine Erhöhung der im Gesetzentwurf festgelegten Regionalisierungsmittel. 
 
Anna-Theresa Korbutt, Geschäftsführerin beim Hamburger Verkehrsverbund, lobte die Schritte hin zur Konsolidierung der deutschen Tarifsysteme und erinnerte an die positiven Erfahrungen mit dem Neun-Euro-Ticket in Bezug auf die Verlagerung der Mobilität von Pkw zu ÖPNV-Angeboten. 
 
Matthias Stoffregen, Geschäftsführer von mofair, konzentrierte sich auf die Themen Fälschungssicherheit des Deutschlandtickets und forderte schnell umsetzbare Lösungen, um Mindereinnahmen zu verhindern. 
 
Matthias Pippert von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), forderte, die Lehren aus den Herausforderungen des Neun-Euro-Tickets zu ziehen und betonte, dass es für die Verkehrsunternehmen essenziell sei, auf einen möglichen Ansturm von Fahrgästen vorbereitet zu sein. Er unterstrich die Notwendigkeit des Engagements von Aufgabenträgern, um den Mitarbeitenden im ÖPNV eine adäquate Vorbereitung zu ermöglichen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:17.03.2023
Abstimmung:31.03.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt