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Anpassung des Entsenderechts

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.06.2023
Drucksache:20/6496 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7244 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, spezifisch der Richtlinie (EU) 2020/1057 – die Straßenverkehrsrichtlinie – und der Richtlinie 2014/67/EU, die Durchsetzungsrichtlinie, in nationales Recht. Dabei sollen Diskrepanzen in der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Straßenverkehrssektor zwischen den EU-Mitgliedstaaten beseitigt, den Straßenverkehrssektor gerechter und effizienter gestaltet und mehr Rechtssicherheit sowie ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf adressiert die Verpflichtung Deutschlands, die Straßenverkehrsrichtlinie, die seit dem 1. August 2020 in Kraft ist, sowie Teile der Durchsetzungsrichtlinie, die seit dem 17. Juni 2014 in Kraft ist, in nationales Recht umzusetzen. Der damit zusammenhängende rechtliche Rahmen betrifft die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im EU-Gebiet, speziell für den Straßenverkehrssektor.  
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch Anpassungen in der Zollverwaltung mehrere Kosten: 
- Im Jahr 2023: Personalausgaben von rund 103.000 Euro und Sachkosten von rund 35.000 Euro, einmalige Sachkosten für IT-Anpassungen von ca. 56.000 Euro, jährliche Sachkosten für Kontrollkarten und Downloadkeys von ca. 14.000 Euro. 
- Ab dem Jahr 2024: Jährliche Personalausgaben von etwa 206.000 Euro und Sachkosten von ca. 69.000 Euro.  
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird im Einzelplan 08 ausgeglichen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund der Fristsetzung durch die Europäische Union als besonders eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung dazu werden noch nachgereicht. 
 
Maßnahmen 
- Klarstellung, dass Ruhepausen zu den international zwingenden Arbeitsbedingungen gehören. 
- Anpassung der Vorgaben zur Langzeitentsendung im Straßenverkehrssektor; der Entsendezeitraum endet bei Verlassen des deutschen Hoheitsgebiets. 
- Neuordnung der Entsendemeldungen und Aufhebung der Versicherungspflicht für Arbeitgeber mit Sitz in der EU oder EWR bei Entsendung im Straßenverkehrssektor. 
- Meldepflicht für Verleiher statt Entleiher einschließlich der erforderlichen Angaben. 
- Implementierung von Nachweispflichten für Beförderungen im Inland durch elektronische Frachtbriefe oder Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, und Lohnunterlagenvorlage bei Entsendung. 
- Einrichtung eines Zugriffs auf Entsendemeldungen für Landesfinanzbehörden mittels des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI). 
- Anpassungen der Bußgeldtatbestände bezüglich der neuen Meldepflichten und der Aufhebung der Versicherungspflicht bei Entsendungen. 
- Regelung der Vollstreckungshilfe zur grenzüberschreitenden Durchsetzung finanzieller Verwaltungssanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Entsendevorschriften. 
- Präzisierung der Zuständigkeiten des Hauptzollamts Hannover für Zustellung und Vollstreckung bei entsenderechtlichen Bußgeldern oder Verwaltungssanktionen. 
- Abwicklung der gegenseitigen Zustellungs- und Vollstreckungshilfe über das IMI. 
- Spezifische Anmelde- und Dokumentationspflichten für Beförderungen im Straßenverkehrssektor, die im Inland erfolgen, und Anpassung der Bußgeldtatbestände im Mindestlohngesetz entsprechend. 
- Änderung der Voraussetzung und Verfahren von Zustellungs- und Vollstreckungsersuchen, inklusive Wirkungen und Ablehnungsgründe. 
- Anpassungen bezüglich der speziellen Regelungen für den Straßenverkehrssektor im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 
- Folgeänderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen aufgrund der Neuregelungen zum Straßenverkehrssektor. 
- Änderung der Fahrpersonalverordnung, um den Behörden der Zollverwaltung Zugriff auf die Daten der Fahrerkarten zur Überwachung von Sozialvorschriften zu ermöglichen. 
- Das Gesetz tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft, da die Umsetzungsfrist der zugrunde liegenden EU-Richtlinien bereits abgelaufen ist. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:23.04.2023
Erste Beratung:27.04.2023
Abstimmung:15.06.2023
Drucksache:20/6496 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7244 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.05.2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gab es unterschiedliche Ansichten bezüglich der Umsetzung der EU-Straßenverkehrsrichtlinie durch den vorgelegten Gesetzentwurf.  
 
Professor Frank Bayreuther von der Universität Passau erklärte, dass die Vorgaben der Richtlinie vollständig und weitestgehend im Verhältnis eins zu eins übernommen wurden und dass jede weitergehende Regelung riskieren würde, vom EuGH verworfen zu werden. 
 
Roland Wolf, ein Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), beklagte den erhöhten bürokratischen Aufwand und die Verschärfung der Kabotageregeln, welche seiner Meinung nach nicht zur Lösung des Fahrermangels in Deutschland beitragen würden. 
 
Jürgen Fein von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sah durch die neuen Regelungen eine Rechtsklarheit für die betroffenen Akteure geschaffen, da nun klar sei, welche Unterlagen mitgeführt und vorgelegt werden müssten. 
 
Michael Wahl vom Beratungsnetzwerk Faire Mobilität kritisierte den Regierungsentwurf als zu kompliziert, da Lkw-Fahrer ihre Rechtssituation verstehen und beurteilen können sollten. 
 
Benjamin Sokolovic, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen, bezeichnete die Regelung als sachgerecht und ausgewogen und hoffte auf einen Beitrag zu mehr fairem Wettbewerb. 
 
Raoul Wintjes, Vertreter des Bundesverbands Spedition und Logistik, erwartete bessere Wettbewerbsbedingungen und eine effektivere Durchsetzung der Regeln durch den Einsatz intelligenter Fahrtenschreiber. 
 
Cindy Quast vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) sprach über Unklarheiten durch die Wortneuschöpfung "trilaterale Beförderung" und empfahl, sich an die klare Formulierung der EU-Richtlinie zu halten. 
 
Elena Frandes, eine rumänische Gewerkschaftlerin, schilderte die schwierigen Arbeits- und Lebensbedingungen rumänischer Lkw-Fahrer in Deutschland und warnte vor den Folgen für die Unfallhäufigkeit. 
 
Stefan Thyrocke vom DGB erwähnte, dass besonders bei binationalen Transporten und Transitfahrten oftmals der Mindestlohn vorenthalten werde. 
 
Edwin Atema, ein Gewerkschaftsvertreter aus den Niederlanden, berichtete über den Umgang mit Lkw-Fahrern, die ihren Lohn nicht erhalten hätten und über die Situation am Rastplatz Gräfenhausen, wo georgische und usbekische Lkw-Fahrer gestreikt hätten. 
 
Die Anhörung zeigt, dass es verschiedene Meinungen zu den Auswirkungen des Gesetzesentwurfes gibt, die von bürokratischen Bedenken bis hin zu Hoffnungen auf erhöhte Fairness im Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen reichen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:139/23
Eingang im Bundesrat:31.03.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:16.06.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt