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Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:12.10.2023
Drucksache:20/6519 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7615 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens angesichts technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen. Herausgestellt werden sollen eine Reihe von Neuregelungen, die die Verwaltungsabläufe modernisieren und vereinfachen sowie die Sicherheit von Identitätsdokumenten erhöhen. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht, und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf greift verschiedene Regelungskomplexe auf, die eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen erfordern. Genannt werden beispielsweise eine EU-Rechtsänderung zur Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen, die Praxis der Kommunikation zwischen Behörden bei Umzügen, die Einschränkungen beim automatisierten Lichtbildabruf für Sicherheitsbehörden oder die bisherigen Regelungen zum Datenschutz, die eine effiziente Datenverarbeitung behindern. Ebenso ist die Prävention von Kindesmissbrauch im Ausland ein Thema sowie die Anpassung des deutschen Rechts an europäische Vorgaben für die Ausgestaltung elektronischer Aufenthaltstitel. 
 
Kosten 
Es entstehen keine Kosten für den Bundeshaushalt außer dem Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Für die Länder und Kommunen reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 491 369 000 Euro, wovon 415 198 000 Euro auf die Länder und Kommunen und 76 171 000 Euro auf den Bund entfallen. Einmaliger Erfüllungsaufwand beträgt rund 5 514 000 Euro, hauptsächlich für die Länder und Kommunen. Einnahmen oder Kosten für den Bundeshaushalt sind nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig beschrieben. Es sind keine weiteren Kosten angeführt. Es gibt keine Angaben zur Befristung oder Evaluierung des Gesetzes. Sonstige Gesetzesfolgen, wie Auswirkungen von verbraucherpolitischer Bedeutung, Gleichstellungspolitische oder demografische Auswirkungen, werden verneint. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen: 
 
- Die Abschaffung des Kinderreisepasses. 
- Die Überarbeitung der bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften im Pass- und Ausweiswesen zur Anpassung an moderne Datenerfassungen, einschließlich der automatisierten Verarbeitung von Pass- und Personalausweisdaten durch Sicherheitsbehörden und des automatisierten Lichtbildabrufs. 
- Die Ermöglichung eines bundesweit verfügbaren, automatisierten Lichtbildabrufs für bestimmte Sicherheitsbehörden. 
- Die Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung der eID-Funktion von 16 auf 13 Jahre. 
- Die Anpassung der Ausgabe von Aufenthaltstiteln in Form von Klebeetiketten an europäische Vorgaben, beschränkt auf die Vermeidung außergewöhnlicher Härten bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer um maximal einen Monat. 
- Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Ausland. 
- Die Regelungen zur Registerführung bei Umzug von Pass- oder Personalausweisinhabern 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat Stellung genommen und insgesamt eine deutliche Reduktion des Erfüllungsaufwands, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung, festgestellt. Die Entlastung betrifft vor allem Zeit- und Sachkosten durch die vorgesehenen Automatisierungen. Der NKR hebt die deutlichen Entlastungen, die durch das Regelungsvorhaben beabsichtigt werden, positiv hervor. 
Speziell führt der NKR an, dass das Ressort den Nutzen des Vorhabens darin sieht, den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie für Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, die Sicherheit und Integrität der Daten in Identitätsdokumenten zu gewährleisten und sexuellen Missbrauch an Kindern im Ausland zu verhindern. Der NKR kritisiert jedoch, dass die endgültige Darstellung des Erfüllungsaufwands erst am Tag der Kabinettsbefassung vorgelegt wurde, und die Begründung für die Regelungsfolgen wird trotzdem als nachvollziehbar und methodengerecht angesehen. Es werden keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, und die signifikanten Entlastungen werden gelobt. 
 
Es gibt keine weiteren Stellungnahmen von anderen Stellen oder Antworten der Bundesregierung, die im bereitgestellten Text erwähnt wurden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:23.04.2023
Erste Beratung:27.04.2023
Abstimmung:07.07.2023
Drucksache:20/6519 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7615 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 04.07.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens gingen die Meinungen der geladenen Sachverständigen auseinander. Datenschützer äußerten Bedenken, während andere die Vorteile der Neuregelung betonten. 
 
Jürgen Müller, Stellvertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisierte die geplante Regelung zur Datenweiterverarbeitung. Er warnte davor, dass dadurch Schattendatenbanken entstehen könnten und die Regelung den Vorgaben der DSGVO und des BDSG widerspreche. 
 
Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah ebenfalls die Gefahr der Entstehung von Schattendatenbanken und kritisierte die Einführung neuer Passversagungsgründe im Zusammenhang mit Extremismus als unzulässig. 
 
Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz sprach sich gegen den automatisierten Lichtbildabruf für öffentliche Stellen aus, mit dem Argument, dass derartige Verarbeitung biometrischer Daten einen schwerwiegenden Eingriff darstelle. 
 
Stefan Hofschen von der Bundesdruckerei GmbH begrüßte die Modernisierungsvorschläge, insbesondere die Vereinfachung durch Abschaffung des Kinderreisepasses und die Möglichkeit des Direktversandes von Dokumenten. 
 
Simon Japs vom Deutschen Städtetag sah hingegen Probleme bei der Auslieferung von Ausweisdokumenten und schätzte den Kreis der Begünstigten aufgrund der vorgesehenen Voraussetzungen als klein ein. 
 
Joost Raue vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart befürwortete den Wegfall des Kinderreisepasses, bezweifelte jedoch das damit verbundene Entlastungspotenzial, da sich die Erscheinungsbilder von Kindern schnell ändern. 
 
Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag unterstützte die Option des Direktversandes, mahnte jedoch an, dass neue bürokratische Hürden vermieden werden müssen. 
 
Professor Meinhard Schröder von der Universität Passau kritisierte die Annahmen beim Wegfall des Kinderreisepasses und warnte vor Eingriffen in die grundrechtlich geschützte Ein- und Ausreisefreiheit sowie die Rechtsunsicherheit bezüglich der Gültigkeit von Kinderpässen. 
 
Professor Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes äußerte Bedenken zur Registermodernisierung, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Steuer-ID als Personenkennzeichen und plädierte für eine Priorisierung von verfassungskonformen und datenschutzrechten Lösungen. 
 
Linda Söllenböhmer vom Bundeskriminalamt (BKA) betonte die Wichtigkeit der Änderung des Passgesetzes zur Prävention von Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche und befürwortete die Erweiterung des Paragrafen 7 des Passgesetzes. 
 
Um ein umfassenderes Verständnis zu den Positionen der Sachverständigen zu gewinnen, ist es ratsam, die Sachverständigenliste und deren Stellungnahmen auf bundestag.de einzusehen und das Video zur Anhörung zu betrachten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:144/23
Eingang im Bundesrat:31.03.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:29.09.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt