Zum Inhalt springen

Gemeinsame Agrarpolitik, Betäubungsmittelgesetz und andere

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.08.2023
Drucksache:20/6315 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7242 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, Regelungen zu schaffen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienen. Dabei werden insbesondere Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2021/2116 umgesetzt, des Weiteren wird das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Hinblick auf den Verkehr mit Nutzhanf angepasst, um die Regelungen wegen einer Änderung des zulässigen THC-Gehalts zu aktualisieren. Der Gesetzentwurf stammt von der Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist federführend zuständig. 
 
Hintergrund 
Die jüngste Reform der GAP und die Ablösung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 durch die Verordnung (EU) 2021/2116 haben Änderungen mit sich gebracht, die Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU betreffen. Die Verordnung fordert von den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Verwaltungssysteme entsprechend auszugestalten. Zudem sind durch die GAP-Reform zum 1. Januar 2023 alte EU-Vorschriften außer Kraft getreten, die im BtMG referenziert waren. Auch wurde der Grenzwert für den THC-Gehalt in Nutzhanf für Direktzahlungen angehoben. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich kein Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft entsteht aus Informationspflichten ein jährlicher zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 12 150 Euro. Für den Bund entstehen jährlich 232,10 Euro und einmalig 422 Euro, und für die Länder entstehen jährlich 19 272 Euro und einmalig 5 694 Euro als Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten sind keine angegeben. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Es sind keine Angaben darüber vorhanden, ob der Gesetzentwurf besonders eilbedürftig ist. Das Gesetz trägt der nationalen Durchführung von Vorgaben der GAP Rechnung, indem es unter anderem eine sog. Umgehungsklausel nach Artikel 62 der Verordnung (EU) 2021/2116 im nationalen Recht verankert. Es ist zudem eine horizontale, fördermaßnahmenübergreifende Regelung anstatt vieler einzelner Vorschriften vorgesehen. Die Anpassungen im BtMG betreffen vor allem die Aktualisierung von EU-Verweisen und den THC-Gehalt bei Nutzhanf. 
 
Keine Angaben sind gemacht bezüglich einer Evaluierung oder Befristung des Gesetzes, soweit es sich um EU-rechtlich zwingende Regelungen handelt. 
 
Maßnahmen 
 
- Regelungen zur nationalen Umsetzung von Anforderungen der EU zum Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf die Agrarpolitik. 
- Anwendungsbereich auf Kapitel I des Titels IV der Verordnung (EU) 2021/2116 beschränkt (§ 1 des Gesetzesentwurfs). 
- Keine Anwendung des Gesetzes im Bereich der 2. Säule der GAP; Möglichkeit zur Schaffung inhaltlich entsprechender Regelungen auf Landesebene (§ 1 Abs. 2). 
- Klärung, dass das Gesetz neben anderen Vorschriften anwendbar ist (§ 1 Abs. 3). 
- Verbot rechtlicher Umgehung bei der Gewährung von Förderung (§ 2). 
- Spezifizierung betroffener Vorschriften im EU- und nationalen Recht zur Vermeidung von Umgehungen (§ 2 Abs. 2). 
- Rechtsfolgen im Falle der Gewährung eines Vorteils trotz Umgehung (§ 2 Abs. 3). 
- Einführung von Identifikationspflichten für Antragsteller (§ 3). 
- Präzisierung zu Identifikationsangaben und Rechtsfolgen bei fehlenden oder falschen Angaben (§ 3 Abs. 2). 
- Datenschutzrechtliche Befugnisnorm für Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten (§ 4). 
- Änderungen am Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf den THC-Gehalt von Nutzhanf und Anpassungen an das EU-Recht (Artikel 2). 
- Änderungen an der GAPInVeKoS-Verordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung. 
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung; Artikel 2 tritt rückwirkend in Kraft (Artikel 5 Absatz 1 und 2). 
 
Stellungnahmen 
 
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme speziell zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs, genauer zu § 3 Absatz 2 GAPFinISchG, kritische Anmerkungen gemacht. Er empfiehlt, diesen Absatz zu streichen, da er keine Entsprechung im Unionsrecht findet, insbesondere keine Ermächtigung innerhalb der EU-Verordnung 2021/2115. Die geforderten Angaben für die Identifizierung der Begünstigten sind nach Ansicht des Bundesrates für die Beantragung und Gewährung von EU-Agrarförderungen nicht notwendig, da bereits eingeführte Kontrollen ausreichen. Zudem sei ein zusätzliches Kontrollsystem unverhältnismäßig und aktuell nicht umsetzbar. Die Forderung des Bundesrates ist begründet durch die Befürchtung von Bürokratie und technischen Schwierigkeiten, die mit der Implementierung der geforderten Datenerfassung und ihrem Abgleich entstehen könnten. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates lehnt den Vorschlag zur Streichung des § 3 Absatz 2 ab. Die Bundesregierung möchte damit sicherstellen, dass ein rechtliches Instrument vorhanden bleibt, falls Antragsteller keine oder unzutreffende Angaben machen. Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass geprüft werden soll, ob und wie den Bedenken der Länder durch Anpassung oder Schaffung einer anderen Bestimmung Rechnung getragen werden kann.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.04.2023
Erste Beratung:20.04.2023
Abstimmung:22.06.2023
Drucksache:20/6315 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7242 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:74/23
Eingang im Bundesrat:17.02.2023
Erster Durchgang:31.03.2023
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt