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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.08.2023
Drucksache:20/6500 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7394 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Fachkräftemangel in Deutschland zu adressieren und die Wirtschaft durch gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu stärken. Die Lösung sieht eine Erleichterung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt vor, insbesondere durch die Einführung eines Punktesystems (sogenannte Chancenkarte), die Senkung von Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU, die Erleichterung von Verfahren zum Nachweis ausländischer Qualifikationen und die Erweiterung der Möglichkeiten zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund: 
Der Gesetzentwurf kommt vor dem Hintergrund eines bestehenden Fachkräftemangels in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes und eines erhöhten Bedarfs an Arbeitskräften aufgrund von Digitalisierung, demografischem Wandel, Dekarbonisierung, den Folgen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Die Notwendigkeit einer stärkeren Zuwanderung von Fachkräften wird auch durch den bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020, das aufgrund der Pandemie seine volle Wirkung nicht entfalten konnte, und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883 begründet. 
 
Kosten: 
Es entstehen Kosten für die Einrichtung von Ansprechstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), für Integrations- und Deutschsprachkurse sowie für die Bearbeitung von Visaanträgen. Konkrete Kostenangaben beinhalten die Einstellung zusätzlichen Personals beim BAMF und anderen Behörden sowie zusätzliche Ausgaben im Bundeshaushalt für Integrationsmaßnahmen. Die erwartete Zuwanderung von Fachkräften wird jedoch auch zu Mehreinnahmen für Sozialversicherungen und Steuern führen. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig und deckt sich mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Er leistet einen Beitrag zur Sicherung gesellschaftlichen Wohlstands und zur Sicherung der Sozialsysteme. Der Gesetzentwurf soll auch zur Umsetzung völkerrechtlicher Verträge beitragen und wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. 
 
Maßnahmen: 
- Einführung von §§ 18g, 18h, und 18i zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 (Änderungen im Aufenthaltsgesetz). 
- Formelle Anpassungen bezüglich der Blauen Karte EU. 
- Privilegierung bestimmter Aufenthaltszeiten für den Erhalt einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt. 
- Regelungen zu Studienzeiten und deren Anrechnung. 
- Erweiterung der Möglichkeit zur Beschäftigung für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung in Deutschland. 
 
Stellungnahmen: 
Der Normenkontrollrat hat den Entwurf analysiert und bemängelt, dass ihm nicht ausreichend Zeit für die Prüfung eingeräumt wurde, was eine vollständige und sorgfältige Bewertung unmöglich macht. Es werden zusätzliche Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung identifiziert, darunter ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand von 1,1 Millionen Stunden und Sachkosten von 1,4 Millionen Euro für Bürger. Für die Wirtschaft entsteht ein neuer Bürokratieaufwand von 316.000 Euro jährlich und einmalig 1.000 Euro. Für die Verwaltung resultiert ein Aufwand von insgesamt 6,8 Millionen Euro jährlich und einmalig 166.000 Euro. 
 
Der Normenkontrollrat sieht das Potential für eine erhebliche Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungsverfahrens und schlägt vor, administrative Erleichterungen zu schaffen und digitalisierte Prozesse zu etablieren, um die intendierten Ziele effektiv zu erreichen. Trotz des erhöhten Erfüllungsaufwandes und der fehlenden Angaben zur KMU-Betroffenheit und weiteren Kosten wird der Nutzen des Vorhabens (z.B. Fachkräftegewinnung und verbesserte Integrationsperspektiven) anerkannt. Eine geplante Evaluierung nach drei Jahren soll Aufschluss über die tatsächliche Inanspruchnahme und Effizienz des Gesetzes geben. 
 
Die Bundesregierung stimmt der Bewertung des Normenkontrollrats zu, dass das Terminmanagement für die Prüfung verbessert werden sollte, um eine rechtzeitige Einsichtnahme zu ermöglichen. Sie betont zudem, dass Änderungen an Entwürfen aufgrund von kurzfristigen politischen Entscheidungen üblich sind und eine Balance zwischen Dynamik und Prüfungsfristen gefunden werden muss. Die erhobenen Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Verwaltungslast und des Nutzens der Neuregelungen stellt die Regierung in den Kontext der Gesamtwirkung des Gesetzes, einschließlich der Ersparnis von 238.000 Euro bei der BA durch den Wegfall der Vorrangprüfung in § 38a Absatz 3 Satz 1 AufenthG.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:23.04.2023
Erste Beratung:27.04.2023
Abstimmung:23.06.2023
Drucksache:20/6500 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7394 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 22.05.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Die Anhörung im Bundestag drehte sich um die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten auf Basis des Gesetzentwurfes "zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" (20/6500). Es herrschte Einigkeit darüber, dass Deutschland mehr Fachkräfte aus Drittstaaten braucht, und der Gesetzentwurf wurde als Schritt in die richtige Richtung betrachtet. Allerdings wurde bemängelt, dass die bereits langen Verwaltungsverfahren durch den Gesetzentwurf keine Verbesserung erfahren. 
 
Steffen Sottung von der Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßte die geplanten Änderungen, warnte aber, dass ein Personalaufwuchs in den Verwaltungsbereichen sowie eine bessere Abstimmung der Behörden nötig seien, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten. 
 
Nicolas Keller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) hielt die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für ein wesentliches Hemmnis bei der Zuwanderung von Fachkräften und plädierte für eine Ausweitung der Westbalkanregelung sowie die Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit. 
 
Gerd Wiegel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte seine Bedenken hinsichtlich Saison- und Leiharbeit und forderte, dass eingewanderte Fachkräfte zu tarifvertraglichen Bedingungen beschäftigt werden sollten, um eine Absenkung der Sozialstandards zu verhindern. 
 
Engelhard Mazanke vom Deutschen Städtetag forderte schlankere Verwaltungsverfahren, längere Aufenthaltstitel, großzügigeren Familiennachzug und Fiktionsbescheinigungen, um die administrativen Herausforderungen zu bewältigen und etwa 100.000 Menschen pro Jahr aufnehmen zu können. 
 
Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sprach sich für eine umfassendere Reform des Aufenthaltsrechts aus und äußerte sich gegen die Schaffung einer zentralen Einwanderungsbehörde, da er darin das Risiko ineffizienter Doppelstrukturen sah. 
 
Ferdinand Heinz Johann Weber vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen hielt eine zentrale Behörde für die Regelung der Zuwanderung für keine schlechte Idee und kommentierte, dass der Gesetzentwurf zu einer Überforderung der Verwaltungen führen könnte. 
 
Roman Lehner vom Institut für Öffentliches Recht betonte auch die liberale Regelung in Deutschland zur qualifizierten Arbeitsmigration, sah aber in den Visumverfahren eine Belastung für den Standort Deutschland. 
 
Bettina Offer und Marius Tollenaere, beide Rechtsanwälte, bewerteten die Kapazitäten der Verwaltung als unzureichend, um die benötigte Zuwanderung zu bewältigen, und plädierten für wesentlich mehr Personal. 
 
Tara Käsmeier vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich für Möglichkeiten aus, von der humanitären Einwanderung zur Erwerbsmigration zu wechseln, falls die Bedingungen erfüllt sind. 
 
Pau Palop-García vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung stellte heraus, dass minimalste Änderungen nicht ausreichen würden, um Fachkräfte dauerhaft in Deutschland zu halten, und sah in der Chancenkarte ein positives, jedoch zu bürokratisch geregeltes Instrument. 
 
Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hielt die geplanten Gehaltsschwellen für problematisch und schlug eine Orientierung an Flächentarifverträgen vor, anstatt die im Entwurf vorgesehenen Abweichungen für tarifgebundene Arbeitgeber zu nutzen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:137/23
Eingang im Bundesrat:31.03.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt