Zukunftsfinanzierungsgesetz
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 24.11.2023 |
Drucksache: | 20/8292 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9363 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Investitionen in Deutschland zu fördern, um den Wohlstand zu sichern und Gesellschaft sowie Wirtschaft auf Digitalisierung und Klimaschutz einzustellen. Hierfür sollen der deutsche Kapitalmarkt gestärkt und der Finanzstandort Deutschland attraktiver gemacht werden, insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs. Der Gesetzentwurf verfolgt einen umfassenden Ansatz, der finanzmarktrechtliche Anpassungen, Entwicklungen des Gesellschaftsrechts sowie Verbesserungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen beinhaltet. Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund
Es gibt keine Angaben zu einer spezifischen Vorgeschichte des Gesetzentwurfs.
Kosten
Für den Bund entstehen in den Jahren 2024 bis 2028 folgende Haushaltsausgaben: -387 Mio. Euro. Für Länder sind -358 Mio. Euro und für Gemeinden -215 Mio. Euro in demselben Zeitraum angesetzt. Gesamthaushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand liegen bei -960 Mio. Euro für den vollen Jahreszeitraum.
Inkrafttreten
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat am 18. August 2023 zugeleitet. Der Entwurf sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung vor. Insbesondere sollen die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation und Transaktionen im Finanzbereich ausgebaut werden. Steuerrechtliche Anpassungen sollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung fördern. Weiterhin beinhaltet der Entwurf Regelungen zur besseren Umsetzung europäischer Vorgaben und zur Stärkung der deutschen Position im internationalen Wettbewerb, insbesondere im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
Maßnahmen
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs beinhalten:
1. Stärkung des deutschen Kapitalmarkts und Erhöhung der Attraktivität des deutschen Finanzstandorts.
2. Vereinfachung des Zugangs zum Kapitalmarkt und Erleichterung der Eigenkapitalaufnahme für Start-Ups, Wachstumsunternehmen sowie KMUs.
3. Einführung von Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) mit über den Anteil am Grundkapital hinausgehenden Stimmrechten.
4. Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften (BMAGs bzw. SPACs), die ohne operatives Geschäft zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen gegründet werden können.
5. Einführung elektronischer Aktien, die über ein elektronisches Register begeben und übertragen werden können.
6. Bereichsausnahme für AGB von der gerichtlichen Kontrolle für Verträge zwischen Finanzdienstleistern.
7. Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.
8. Abmilderung der sogenannten Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.
9. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch Kreditgeber.
10. Reduzierung von Schriftformerfordernissen und Förderung digitaler Kommunikation im Finanzsektor.
11. Einrichtung und Betrieb einer staatlichen Vergleichswebsite für Kontoentgelte durch die BaFin.
Stellungnahmen
Es gibt derzeit keine Angaben zu Stellungnahmen oder Antworten der Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf.
Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung lediglich die wesentlichen Punkte des Entwurfs nach den vorgegebenen Basisinformationen enthält und weitere Details, die in den spezifischen Regelungen des Gesetzentwurfs enthalten sind, auslassen kann.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 3 Einträge zu Drucksache 362/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 8 Einträge zu Drucksache 20/8292 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7d VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023.
Lobbyregister-Nr.: R001100 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34977
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das ZuFinG führt insbesondere zu Änderungen im Verbraucherschutz (u.a. für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen) einschließlich der kontrovers diskutierte Cooling-Off-Phase bei Restschuldversicherungen. Die Wartefristen für Restkreditversicherungen sollten hinterfragt werden.
Lobbyregister-Nr.: R004025 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48643
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
Lobbyregister-Nr.: R002110 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40011
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserungvon Regelungen insb. in steuerlicher Hinsicht für Mitarbeitererbeteiligungen
Lobbyregister-Nr.: R001420 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51234
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen und der im Zukunftsfinanzierungsgesetz: Art. 32 ZuFinG ist mit dem derzeit geltenden und auch mit dem zukünftig geltenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.
Lobbyregister-Nr.: R005034 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43393
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVMW begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden
Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).
Ziel muss es aus Sicht des BVMW sein, Deutschland als Einwanderungsland für Startups zu positionieren und zu etablieren. Ein attraktiver Kapitalmarkt zur Mobilisierung privater Investitionen ist dabei ebenso entscheidend wie ein international wettbewerbsfähiger und gründungsfreundlicher steuerlicher Rahmen.
Zu den Kernforderungen des BVMW zählen dabei:
- Mitarbeiterbeteiligung steuerlich optimieren
- Stärkung des Kapitalmarkts
- Stärkung der Finanzierungsquellen des Mittelstands
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50878
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxistauglichkeit der Haftungsregelung für Schwarmfinanzierungsplattformen nach der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern
Lobbyregister-Nr.: R002502 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42809
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei dem Gesetzesvorhaben ging es um die Erleichterung von Investitionen in innovative Industrien und künftige Infrastrukturen. Ziel der Diskussionsbeiträge war eine Wahrung der Aktionärsrechte und Erleichterungen für Fonds, Investitionen in Unternehmen zu leisten.
Lobbyregister-Nr.: R001422 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44605
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ford plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out-
Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
Lobbyregister-Nr.: R001871 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46947
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
Lobbyregister-Nr.: R002999 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51808
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen.
Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten.
Lobbyregister-Nr.: R001246 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49276
Eingang im Bundestag: | 10.09.2023 |
Erste Beratung: | 21.09.2023 |
Abstimmung: | 17.11.2023 |
Drucksache: | 20/8292 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9363 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Digitales | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 11.10.2023 | Anhörung Anhörung |
Finanzausschuss | 15.11.2023 | Tagesordnung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Rechtsausschuss | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 11.10.2023 im Ausschuss für Finanzen statt.
Die Anhörung im Bundestag, über die berichtet wird, hat bereits stattgefunden. Während dieser Anhörung des Finanzausschusses wurden verschiedene Positionen zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) der Bundesregierung dargelegt.
Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands und als Sachverständiger auf Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen eingeladen, betonte die Notwendigkeit, die sogenannte Dry-Income-Problematik zu lösen. Er argumentierte dabei gegen Steuervergünstigungen, sondern für einen verbesserten Steueraufschub bei der Gewährung von Mitarbeiteranteilen, insbesondere die Berücksichtigung von vinkulierten Anteilen.
Roland Ismer, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und als Sachverständiger von der SPD-Fraktion benannt, äußerte Kritik an der Forderung des Startup-Verbands. Er warnte, dass die Einbeziehung von vinkulierten Aktien die Komplexität des Steuerrechts erhöhen und mit der allgemeinen Dogmatik brechen könnte. Ismer merkte an, dass Ausweichgestaltungen existieren, bei denen die Vinkulierung nicht relevant sei.
Christian Vollmann, Startup-Gründer, Investor und von der FDP-Fraktion eingeladener Sachverständiger, widersprach Ismer und unterstrich die immense Bedeutung von Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter. Vollmann verwies auf den intensiven globalen Wettbewerb um Spitzenkräfte in Bereichen wie künstliche Intelligenz und Life Sciences und beschrieb, wie Deutschland bei der Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Vergleich zurückliegt. Er betonte auch aus seiner Erfahrung als Investor, dass vinkulierte Anteile üblich und wichtig für die weitere Übertragung der Unternehmen an Investoren sind.
Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut (DAI), Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sprach sich für die Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage aus, um mehr Menschen an der Aktienanlage teilhaben zu lassen. Kuhn zeigte sich offen für die Anhebung der Einkommensgrenze für die Sparzulage oder gar deren Abschaffung, um mehr vermögenswirksame Leistungen in Fonds zu ermöglichen.
Ein von der Fraktion Die Linke benannter Sachverständiger des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) äußerte sich ebenfalls positiv zur Arbeitnehmersparzulage, indem er auf deren Bedeutung in über 1.000 Tarifverträgen hinwies.
Für weiterführende Informationen und Einblicke in die Diskussion während der Anhörung wurde ein Link zur Internetseite mit Dokumenten und dem Video der Anhörung bereitgestellt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/969044-969044
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen, und weitere Ausschüsse, darunter der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Digitales und der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, haben mitberaten.
Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in geänderter Fassung, wobei die Parteien SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zustimmten und die Partei DIE LINKE dagegen stimmte, während die Fraktion der AfD sich enthielt.
Anhöhrung: Eine öffentliche Anhörung hat stattgefunden, wobei verschiedene Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen Stellung nahmen.
Änderungen: Es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, darunter Anpassungen hinsichtlich der Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die Verbesserung der Bedingungen für Start-up-Unternehmen, die Lösung der Dry-Income-Problematik, Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Begründung: Die Beschlussempfehlung enthält eine Zusammenfassung der Notwendigkeit des Gesetzes, die Ziele und die erwarteten Effekte. Detaillierte Begründungen für spezifische Änderungen sind im Bericht enthalten.
Statements der Fraktionen: Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen im Wesentlichen den Entwurf und die Änderungen, während die CDU/CSU einige Verbesserungen vorschlägt, aber insgesamt zustimmt. Die AfD kritisiert das Verfahren und bleibt neutral, während DIE LINKE den Entwurf ablehnt.
Sonstiges: Weitere Aspekte wie Einschätzungen zu bestimmten Regelungen, die Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen, und Ansichten der mitberatenden Ausschüsse sind im Bericht enthalten. Außerdem gibt es Anmerkungen zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter Änderungen.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 362/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |
Abstimmung: | 24.11.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |