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Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:24.11.2023
Drucksache:20/8292 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9363 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Investitionen in Deutschland zu fördern, um den Wohlstand zu sichern und Gesellschaft sowie Wirtschaft auf Digitalisierung und Klimaschutz einzustellen. Hierfür sollen der deutsche Kapitalmarkt gestärkt und der Finanzstandort Deutschland attraktiver gemacht werden, insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs. Der Gesetzentwurf verfolgt einen umfassenden Ansatz, der finanzmarktrechtliche Anpassungen, Entwicklungen des Gesellschaftsrechts sowie Verbesserungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen beinhaltet. Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund 
Es gibt keine Angaben zu einer spezifischen Vorgeschichte des Gesetzentwurfs. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen in den Jahren 2024 bis 2028 folgende Haushaltsausgaben: -387 Mio. Euro. Für Länder sind -358 Mio. Euro und für Gemeinden -215 Mio. Euro in demselben Zeitraum angesetzt. Gesamthaushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand liegen bei -960 Mio. Euro für den vollen Jahreszeitraum. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens.  
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat am 18. August 2023 zugeleitet. Der Entwurf sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung vor. Insbesondere sollen die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation und Transaktionen im Finanzbereich ausgebaut werden. Steuerrechtliche Anpassungen sollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung fördern. Weiterhin beinhaltet der Entwurf Regelungen zur besseren Umsetzung europäischer Vorgaben und zur Stärkung der deutschen Position im internationalen Wettbewerb, insbesondere im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs beinhalten: 
 
1. Stärkung des deutschen Kapitalmarkts und Erhöhung der Attraktivität des deutschen Finanzstandorts. 
2. Vereinfachung des Zugangs zum Kapitalmarkt und Erleichterung der Eigenkapitalaufnahme für Start-Ups, Wachstumsunternehmen sowie KMUs. 
3. Einführung von Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) mit über den Anteil am Grundkapital hinausgehenden Stimmrechten. 
4. Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften (BMAGs bzw. SPACs), die ohne operatives Geschäft zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen gegründet werden können. 
5. Einführung elektronischer Aktien, die über ein elektronisches Register begeben und übertragen werden können. 
6. Bereichsausnahme für AGB von der gerichtlichen Kontrolle für Verträge zwischen Finanzdienstleistern. 
7. Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. 
8. Abmilderung der sogenannten Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. 
9. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch Kreditgeber. 
10. Reduzierung von Schriftformerfordernissen und Förderung digitaler Kommunikation im Finanzsektor. 
11. Einrichtung und Betrieb einer staatlichen Vergleichswebsite für Kontoentgelte durch die BaFin. 
 
Stellungnahmen 
Es gibt derzeit keine Angaben zu Stellungnahmen oder Antworten der Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf. 
 
Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung lediglich die wesentlichen Punkte des Entwurfs nach den vorgegebenen Basisinformationen enthält und weitere Details, die in den spezifischen Regelungen des Gesetzentwurfs enthalten sind, auslassen kann.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8292 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9363 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz15.11.2023Tagesordnung
Finanzausschuss11.10.2023Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.10.2023 im Ausschuss für Finanzen statt.

Die Anhörung im Bundestag, über die berichtet wird, hat bereits stattgefunden. Während dieser Anhörung des Finanzausschusses wurden verschiedene Positionen zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) der Bundesregierung dargelegt. 
 
Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands und als Sachverständiger auf Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen eingeladen, betonte die Notwendigkeit, die sogenannte Dry-Income-Problematik zu lösen. Er argumentierte dabei gegen Steuervergünstigungen, sondern für einen verbesserten Steueraufschub bei der Gewährung von Mitarbeiteranteilen, insbesondere die Berücksichtigung von vinkulierten Anteilen. 
 
Roland Ismer, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und als Sachverständiger von der SPD-Fraktion benannt, äußerte Kritik an der Forderung des Startup-Verbands. Er warnte, dass die Einbeziehung von vinkulierten Aktien die Komplexität des Steuerrechts erhöhen und mit der allgemeinen Dogmatik brechen könnte. Ismer merkte an, dass Ausweichgestaltungen existieren, bei denen die Vinkulierung nicht relevant sei. 
 
Christian Vollmann, Startup-Gründer, Investor und von der FDP-Fraktion eingeladener Sachverständiger, widersprach Ismer und unterstrich die immense Bedeutung von Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter. Vollmann verwies auf den intensiven globalen Wettbewerb um Spitzenkräfte in Bereichen wie künstliche Intelligenz und Life Sciences und beschrieb, wie Deutschland bei der Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Vergleich zurückliegt. Er betonte auch aus seiner Erfahrung als Investor, dass vinkulierte Anteile üblich und wichtig für die weitere Übertragung der Unternehmen an Investoren sind. 
 
Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut (DAI), Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sprach sich für die Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage aus, um mehr Menschen an der Aktienanlage teilhaben zu lassen. Kuhn zeigte sich offen für die Anhebung der Einkommensgrenze für die Sparzulage oder gar deren Abschaffung, um mehr vermögenswirksame Leistungen in Fonds zu ermöglichen. 
 
Ein von der Fraktion Die Linke benannter Sachverständiger des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) äußerte sich ebenfalls positiv zur Arbeitnehmersparzulage, indem er auf deren Bedeutung in über 1.000 Tarifverträgen hinwies. 
 
Für weiterführende Informationen und Einblicke in die Diskussion während der Anhörung wurde ein Link zur Internetseite mit Dokumenten und dem Video der Anhörung bereitgestellt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/969044-969044

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen, und weitere Ausschüsse, darunter der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Digitales und der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, haben mitberaten.  
 
Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in geänderter Fassung, wobei die Parteien SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zustimmten und die Partei DIE LINKE dagegen stimmte, während die Fraktion der AfD sich enthielt.  
 
Anhöhrung: Eine öffentliche Anhörung hat stattgefunden, wobei verschiedene Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen Stellung nahmen.  
 
Änderungen: Es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, darunter Anpassungen hinsichtlich der Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die Verbesserung der Bedingungen für Start-up-Unternehmen, die Lösung der Dry-Income-Problematik, Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und die Arbeitnehmer-Sparzulage.  
 
Begründung: Die Beschlussempfehlung enthält eine Zusammenfassung der Notwendigkeit des Gesetzes, die Ziele und die erwarteten Effekte. Detaillierte Begründungen für spezifische Änderungen sind im Bericht enthalten.  
 
Statements der Fraktionen: Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen im Wesentlichen den Entwurf und die Änderungen, während die CDU/CSU einige Verbesserungen vorschlägt, aber insgesamt zustimmt. Die AfD kritisiert das Verfahren und bleibt neutral, während DIE LINKE den Entwurf ablehnt.  
 
Sonstiges: Weitere Aspekte wie Einschätzungen zu bestimmten Regelungen, die Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen, und Ansichten der mitberatenden Ausschüsse sind im Bericht enthalten. Außerdem gibt es Anmerkungen zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter Änderungen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:362/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:24.11.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt