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Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8668 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9190 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen und großen inländischen Gruppen sowie die Durchführung weiterer Begleitmaßnahmen. Es soll eine effektive Mindestbesteuerung eingeführt werden, die schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirkt und zur Förderung von Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beiträgt. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen.  
 
Hintergrund  
Die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs besteht unter anderem in der Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung von Geschäftsmodellen, die bereits im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) von OECD und G20-Staaten diskutiert wurden. Der Entwurf bezieht sich auf die sog. Zwei-Säulen-Lösung, wobei Säule 1 sich mit der Umverteilung von Besteuerungsrechten und Säule 2 mit der Ausarbeitung von Regelungen für eine globale effektive Mindestbesteuerung befasst.  
 
Kosten  
Für den Bundeshaushalt entstehen Vollzugskosten von insgesamt 26.526.000 Euro, verteilt über die Jahre 2023 bis 2027. Zusätzlich werden laufende Mehraufwände in Höhe von 17.781.000 Euro beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von insgesamt 8.745.000 Euro erwartet. Steuermehreinnahmen werden für die Gebietskörperschaften in einer vollen Jahreswirkung insgesamt in Höhe von +20 Millionen Euro erwartet, jedoch mit Steuermindereinnahmen in den ersten Jahren (für 2024: -25 Millionen Euro).  
 
Inkrafttreten  
Keine Angaben.  
 
Sonstiges  
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da er einer rechtlichen Umsetzungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nachkommt. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die MinBestRL bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen. Weitere Aspekte von Interesse könnten sein, dass der Entwurf die Niedrigsteuergrenzen bei der Lizenzschranke und der Hinzurechnungsbesteuerung absenkt und somit zum Abbau von Steuerbürokratie beiträgt. Des Weiteren werden im Handelsgesetzbuch (HGB) neue Anforderungen für die Bilanzierung latenter Steuern vorgeschrieben, die aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultieren könnten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:11.10.2023
Abstimmung:10.11.2023
Drucksache:20/8668 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9190 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss16.10.2023Anhörung
Finanzausschuss08.11.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.10.2023 im Ausschuss für Finanzen statt.

Im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668) haben verschiedene Sachverständige ihre Standpunkte dargelegt: 
 
Achim Pross, von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, sagte voraus, dass die Einnahmen durch die globale Mindeststeuer höher sein würden als von der Bundesregierung erwartet. Er schätzte ein Aufkommen von zusätzlichen 200 Milliarden Euro für die Staatengemeinschaft und betonte, dass auf Deutschland davon ein bedeutender Betrag entfallen würde. 
 
Christoph Trautvetter, vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit und auf Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen eingeladen, äußerte sich skeptischer zur Effektivität der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf digitale Großunternehmen und Steuervermeidung, die weiterhin eine Herausforderung darstellen würden. 
 
Nadia Altenburg, von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg und vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, sprach sich für eine Vereinfachung der steuerlichen Regeln aus, die potenziell durch die Mindestbesteuerung komplizierter geworden seien. 
 
Deborah Schanz, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, teilte diese Meinung und plädierte ebenfalls für Vereinfachungen im Steuerrecht im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer. 
 
Das Institut der Wirtschaftsprüfer, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, bezeichnete die neuen Regelungen als sehr komplex und forderte ebenfalls Vereinfachungen. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung beibehalten werden sollte. 
 
Ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), eingeladen von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, hob hervor, dass die Mindestbesteuerung ein anderes Niveau habe als das deutsche Außensteuerrecht mit einem Mindeststeuersatz von 25 Prozent. Er kritisierte, dass internationale Konzerne mit der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent geringer besteuert würden als innerdeutsche Unternehmen wie Bäckereien. 
 
Dirk Nolte, von Ernst & Young und vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, machte auf den hohen Aufwand aufmerksam, der für Personengesellschaften durch die neuen steuerlichen Regelungen entstünden könnte. 
 
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), eingeladen von der FDP-Fraktion, forderte mehr Einfachheit und betonte die Bedeutung einer sogenannten Safe-Harbour-Regelung.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss für die Beschlussempfehlung ist der Finanzausschuss (7. Ausschuss). Die Mitberatung für den Gesetzentwurf wurde vom Haushaltsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss durchgeführt, wobei der Haushaltsausschuss zudem nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) beteiligt war. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beinhaltet die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. Zusätzlich zum geänderten Gesetzentwurf gab es einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, der auf die Bedeutung der internationalen Zustimmung, insbesondere der Einbeziehung der USA und Chinas, hinweist; eine "White List" vorschlägt, die einzelne Länder auf Basis ihrer steuerlichen Gegebenheiten als unbedenklich einstuft; und das Bundesministerium der Finanzen auffordert, auf die Finanzverwaltungen der Länder in Bezug auf die Verhängung von Bußgeldern während der Einführungsphase der Mindestbesteuerung einzuwirken. 
 
Änderungen: 
Ja, Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese Änderungen beziehen sich dabei sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur globalen Mindestbesteuerung als auch auf das Einkommensteuerrecht und das Außensteuerrecht, das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch sowie weitere Gesetzesbereiche. Hier finden sich detaillierte Anpassungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mindeststeuer, wie zum Beispiel die Ergänzung von Verwaltungsleitlinien und safe harbor-Regelungen sowie die Anwendung geänderter Stundungsmodalitäten im Außensteuergesetz. 
 
Begründung: 
Die Begründung des Gesetzentwurfs hebt die historische Einigung von 136 Staaten auf das Zwei-Säulen-Modell für die internationale Besteuerung hervor und zielt auf die Umsetzung wesentlicher Elemente davon ab, insbesondere die Säule 2, die eine globale Mindestbesteuerung sicherstellen soll. Es werden die finanzpolitischen Auswirkungen dargestellt, etwa die Kassenwirkung für verschiedene Gebietskörperschaften sowie der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die Koalitionsfraktionen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) betrachten die internationale Einigung auf das Zwei-Säulen-Modell und dessen Umsetzung als fortschrittlich für die internationale Steuergerechtigkeit und loben die bürokratiearme Umsetzung sowie die Begleitmaßnahmen. 
- Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt das Vorhaben im Grundsatz, äußert jedoch Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit einiger Regelungen und betont die Bedeutung von Anpassungen der Mindestbesteuerung sowie Notwendigkeit der Einbeziehung der USA und Chinas. 
- Die Fraktionen der AfD und DIE LINKE lehnen den Gesetzentwurf ab, wobei die AfD hohe Bürokratiekosten und eine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit kritisiert und DIE LINKE die Angemessenheit des Mindeststeuersatzes und die Auswirkungen auf effektive Steuerbelastungen multinationaler Konzerne in Frage stellt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:365/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt