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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.06.2023
Drucksache:20/6544 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6983 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.04.2023
Erste Beratung:27.04.2023
Abstimmung:27.04.2023
Drucksache:20/6544 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6983 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 10.05.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf die aktuelle Pflegereform, und es wurden verschiedenste Experten und Organisationen gehört. Es wurden deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gefordert, insbesondere bezüglich der als zu niedrig betrachteten Anhebung von Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen, sowie eine geforderte grundlegende Reform zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege. 
 
Wir pflegen!, die Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, kritisierte, dass wichtige Vorhaben wie die steuerliche Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen im Entwurf fehlen. Sie mahnten zudem eine gravierende Lücke in der pflegerischen Infrastruktur an und forderten einen Rechtsanspruch auf Tagespflege, da gesetzliche Leistungsansprüche oft nicht genutzt werden könnten. 
 
Deutsche Alzheimer Gesellschaft betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Systemreform. Sie wies darauf hin, dass Familien bereits heute große Einschnitte bei der Pflege hinnehmen müssen, da die Kosten für eine bedarfsgerechte Pflege steigen. Die Organisation sprach sich für eine sofortige Dynamisierung der Pflegeleistungen aus, um den explodierenden Kosten entgegenzuwirken. 
 
Sozialverband Deutschland sah den Gesetzentwurf als unzureichend an, um die angespannte Lage in der Langzeitpflege zu verbessern. Er kritisierte, dass grundlegende Lösungen für eine langfristige Stabilisierung der pflegerischen Versorgung vertagt und wichtige Entlastungsregelungen, wie die Zusammenführung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, aus dem Entwurf gestrichen wurden. 
 
Deutscher Pflegerat (DPR) äußerte sich besorgt darüber, dass dringend benötigte Reformen nicht angegangen werden und warnte vor dem Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen aufgrund unzureichender Maßnahmen des Entwurfs. Die Beitragserhöhungen und geringfügigen Leistungsanpassungen seien keine Lösungen, die langfristig den Herausforderungen im Pflegebereich standhalten könnten. 
 
Carola Reimann, als Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betonte die Bedeutung der Stärkung häuslicher Pflege und kritisierte, dass der Entwurf keine Initiativen zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen beinhaltet, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Sie unterstrich in ihrer Aussage, dass die Langzeitpflege eine der größten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sei. 
 
Arbeitgeberverband BDA hinterfragte die praktische Umsetzung der geplanten Beitragsdifferenzierung nach Kinderanzahl und die hierfür notwendigen Datenerhebungen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens. Sie schlugen die Einrichtung einer zentralen, digitalen Erfassungsstelle für diese Zwecke vor. 
 
Die verschiedenen Experten und Vertreter zeigten, dass es zu der geplanten Pflegereform eine Vielzahl von Bedenken gibt und forderten umfassendere Lösungen, um den zukünftigen Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Abstimmung:16.06.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt