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Gesetz zum Abkommen mit Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad
Initiator:Auswärtiges Amt
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.11.2023
Drucksache:20/6823 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7414 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung und Erweiterung der bilateralen kulturpolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Serbien durch ein Abkommen über die Deutsche Schule in Belgrad. Die Deutsche Schule soll als juristische Person nach serbischem Recht anerkannt werden, was Erleichterungen für aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte nach sich ziehen würde. Das federführend zuständige Ministerium für diesen Entwurf ist das Auswärtige Amt. 
 
Hintergrund 
Es haben mehr als zehnjährige Verhandlungen vorausgegangen, bevor das Abkommen über die Deutsche Schule in Belgrad unterzeichnet wurde. Die Deutsche Schule ist seit 2007 beim Handelsgericht Belgrad eingetragen und als Bildungseinrichtung anerkannt. Zur Sicherung des rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus für aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte wurden diese als Verwaltungspersonal pro forma an der Deutschen Botschaft angemeldet. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt sowie für Bund, Länder und Gemeinden ist derzeit keine unmittelbare Belastung der Haushalte absehbar. Es werden keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft und keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Des Weiteren ist der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 9 Absatz 1 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. 
 
Sonstiges 
In der Drucksache gibt es keine Angaben zu einer besonderen Eilbedürftigkeit des Entwurfs. Weitere Aspekte sind die Förderung von interkultureller Bildung und die internationale Verständigung durch die Deutsche Schule. Die Deutsche Auslandsschule dient auch als Standortfaktor für deutsche Wirtschaftsunternehmen und trägt zur Bildung von mit Deutschland verbundenen Biographien sowie zum Deutschunterricht im Gastland bei.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.05.2023
Erste Beratung:15.06.2023
Abstimmung:06.07.2023
Drucksache:20/6823 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7414 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:136/23
Eingang im Bundesrat:31.03.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:29.09.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt