Zum Inhalt springen

Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.08.2023
Drucksache:20/6822 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7621 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Die Beschlussempfehlung enthielt auch noch einen Nachtrag zum kurz vorher beschlossenen „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“ zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen. Auf Wunsch von Bayern wurde noch eine Übergangsfrist um 6 Monate verlängert.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die amtlichen Verkehrsstatistiken zu verbessern und bestimmte Beförderungsunternehmen von statistischen Auskunftspflichten zu entlasten. Dabei soll die Qualität der Daten insbesondere für die Planung der Verkehrsinfrastruktur und der Gefahrguttransporte erhöht werden. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird zudem so geändert, dass im Falle von krisenhaften Situationen Anpassungen im nationalen Recht auf Basis von EU-Rechtsakten vorgenommen werden können. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund: 
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind die Anforderungen, amtliche Verkehrsstatistiken so zu gestalten, dass sie den Transport von Gütern und Personen umfassend abbilden und dabei die Belastung für die Beförderungsunternehmen minimal ist. Es besteht Bedarf an einer präziseren regionalen Zuordnung von Güterströmen im Eisenbahnverkehr und differenzierteren Informationen über beförderte Gefahrgüter sowie eine höhere Stichprobenqualität in der Güterkraftverkehrsstatistik. Die Ukraine-Krise hat außerdem die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gezeigt, um im Krisenfall flexible Anpassungen zu ermöglichen. 
 
Kosten: 
Für den Bund entstehen keine Mehrkosten, sondern Einsparungen. Die statistischen Ämter der Länder haben mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 26.203 Euro und einmaligen Umstellungskosten von 20.115 Euro zu rechnen. Einnahmen werden keine erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf enthält keine Angaben darüber, ob er besonders eilbedürftig ist. Er trägt zur Erfüllung des Ziels 13.2 der Agenda 2030 bei, indem eine präzisere Erfassung von Verkehrsdaten für die Infrastrukturplanung im Schienengüterverkehr vorgesehen ist, was zur Emissionsreduktion beitragen kann. Der Gesetzentwurf ist mit dem EU-Recht vereinbar und erwartet keine weiteren Kosten außer dem genannten Erfüllungsaufwand. Es entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen für Verbraucher, keine gleichstellungspolitischen oder demografischen Auswirkungen, keine Kosten für die sozialen Sicherungssysteme und keine Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau. 
 
Maßnahmen 
 
- Detailliertere Erfassung der Gefahrgüter in Verkehrsstatistiken durch Einbeziehung von UN-Nummern und Stoffnummern statt der bisherigen einfachen Ja/Nein-Abfrage. 
- Verzicht auf zusätzliche Angabe zur nationalen Regelung des Gefahrguttransports auf der Straße und auf die Angabe, ob Güter § 35b der GGVSEB unterliegen, aufgrund geringer Aussagekraft in Stichprobenergebnissen. 
- Bewertung der Qualität des Güterkraftverkehrs anhand von Angaben gemäß EU-Verordnungen, mit einer präziseren Aufgliederung durch Befragte auf freiwilliger Basis. 
- Einbeziehung aller Unternehmen, die gewerblichen Schienennahverkehr betreiben, in die Vierteljahreserhebung, ohne Abhängigkeit von Fahrgastzahlen in der letzten Totalerhebung. 
- Verzicht auf die Erhebung bei Unternehmen, die nur freigestellten Schülerverkehr betreiben, zur Entlastung der Unternehmen bei der statistischen Auskunftspflicht. 
- Aufrechterhaltung der nationalen Erhebung von Unfalldaten außerhalb der europäischen Eisenbahnstatistik zur Gewährleistung der Verfügbarkeit jährlicher Daten über schwere Unfälle. 
- Anpassung der Erhebung zum Omnibusgelegenheitsverkehr, indem auf eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr verzichtet wird, zur Reduzierung des Arbeitsaufwands und Entlastung der Unternehmen. 
- Geplante punktgenaue Erfassung der Be- und Entladestellen im Eisenbahngüterverkehr mittels Geocodierung statt der bisherigen Erhebung auf Kreisebene, bis dahin wird die Erfassung auf Kreisebene fortgesetzt. 
- Fortführung der Schienenverkehrsunfallstatistik mit geplanter wissenschaftlicher Evaluierung zur Aktualisierung der Erhebungsmethodik. 
- Abschaffung elektronischer Datenübermittlungspflicht, die zuvor in § 11a des Bundesstatistikgesetzes geregelt war. 
- Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Umsetzung europäischer Verordnungen in nationales Recht im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Fahrerdokumenten aufgrund der Ukraine-Krise. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.05.2023
Erste Beratung:15.06.2023
Abstimmung:06.07.2023
Drucksache:20/6822 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7621 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:147/23
Eingang im Bundesrat:31.03.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt