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Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:24.11.2023
Drucksache:20/8105 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8901 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Der Gesundheitsausschuss hat in die Beschlussempfehlung noch diverse sachfremde Änderungen eingebaut. Unter anderem ging es um Kinderkrankengeldregelung, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, erleichtertem Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken und mehr Personen mit Hochschulzugangsberechtigung zu einer hochschulischen Pflegeausbildung zu bewegen. Der Entwurf beinhaltet die Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung, die Einführung einer Vergütung für Studierende der Pflege sowie die Anpassung weiterer Rahmenbedingungen. Weitere Ziele umfassen die Verbesserung der beruflichen Pflegeausbildung basierend auf ersten Umsetzungserfahrungen, die Anpassung aufgrund europarechtlicher Vorgaben und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Vereinfachung von Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte. Federführend sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund 
Die Reform der Pflegeausbildung trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Seitdem hat sich die Nachfrage nach hochschulischer Pflegeausbildung nur verhalten entwickelt, was als Problem betrachtet wird. Als Hintergrund dient neben der Empfehlung des Wissenschaftsrats für eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent in Pflegeberufen auch der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode und die „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 - 2023)”. Diese Entwicklungen betonen die Notwendigkeit einer Stärkung hochschulischer Pflegeausbildung. 
 
Kosten 
Die exakten Kosten des Gesetzes können nicht beziffert werden aufgrund der Ungewissheit, wie viele Studierende betroffen sein werden. Basierend auf Annahmen und aktuellen Studienplatzkapazitäten entstehen potenzielle Mehrkosten von rund 69 Millionen Euro im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Regelungen. Für das Jahr 2023 wird von rund 83 Millionen Euro Mehrkosten jährlich ausgegangen. Mehrkosten teilen sich die Kostenträger auf Grundlage der Pauschalbudgets, wobei auch eine Kostenersparnis in anderen Bereichen erwartet wird. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wird als dringend notwendig betrachtet zur Sicherung hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen und zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung. Die erwartete Kostenersparnis beruht auf der Annahme, dass aufgrund der neuen Regelungen eine Verschiebung von Ausbildungszahlen zu Gunsten der hochschulischen Pflegeausbildung stattfinden wird, was wiederum die Kosten der beruflichen Pflegeausbildung reduzieren dürfte. Eine Vollauslastung der Studienplatzkapazitäten wird durch die Steigerung der Attraktivität der hochschulischen Pflegeausbildung erwartet. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Anpassung der Regelungen des Pflegeberufegesetzes, speziell für die hochschulische Pflegeausbildung hinsichtlich Finanzierung und Vergütung von Studierenden. 
- Erweiterung des bestehenden Finanzierungssystems, um es mit wenig Aufwand und in kurzer Zeit für die hochschulische Pflegeausbildung nutzbar zu machen. 
- Vergabe einer Vergütung an Studierende im Rahmen eines Ausbildungsvertrags mit dem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung.  
- Hauptverantwortliche Einrichtungen übernehmen die Koordination zwischen Hochschulen und Praxiseinrichtungen und verteilen Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds. 
- Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das Finanzierungssystem der beruflichen Ausbildung durch Änderungen in entsprechenden Vorschriften. 
 
Stellungnahmen 
Der Normenkontrollrat hat zu dem Entwurf Stellung genommen und speziell die Kosteneinschätzung der Bundesregierung betreffend die zusätzlichen Finanzmittel, die aus dem Entwurf resultieren, als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet. Die geschätzten zusätzlichen Arbeitsstunden für Bürgerinnen und Bürger belaufen sich auf etwa 650 pro Jahr, was rund 16.000 Euro entspricht. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen, die private Pflege-Pflichtversicherung und die Pflegebedürftigen würden demnach mit jährlichen zusätzlichen Kosten von etwa 30,6 Millionen Euro konfrontiert. 
 
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zu verschiedenen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates und des Normenkontrollrats Position bezogen. Unter anderem wurde beispielsweise die Forderung abgelehnt, die Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen zu nehmen. Weiterhin wurde betont, dass die vorgesehene Nutzung der bestehenden Strukturen des Finanzierungssystems adäquat und angemessen ist und ein Hinauszögern des Inkrafttretens dem Ziel der Attraktivitätssteigerung der Pflegeausbildung zuwiderlaufen würde.  
 
Es werden Prüfungen und Ablehnungen verschiedener Vorschläge dargestellt, die beispielsweise die konkrete Ausgestaltung von Praxiseinsätzen und Prüfungsteilen betreffen. Die Bundesregierung hebt auch hervor, dass die bestehenden Möglichkeiten des Verwaltungsverfahrens bereits ausreichend Handlungsoptionen für den Fall eines nicht ordnungsgemäßen Mitwirkens der Träger der praktischen Ausbildung bieten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.08.2023
Erste Beratung:22.09.2023
Abstimmung:19.10.2023
Drucksache:20/8105 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8901 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung18.10.2023Änderung
Ausschuss für Gesundheit18.10.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 27.09.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden, und während der Anhörung haben Gesundheits- und Bildungsexperten ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf für die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung geäußert. Die Sachverständigen unterstützten grundlegend die Zahlung einer Ausbildungsvergütung und die neue Ausrichtung als duales Studium. Allerdings gab es kritische Anmerkungen bezüglich Aspekten der Finanzierung und Regelungsdetails. Namen und Organisationen der Sachverständigen sowie die Parteizugehörigkeit wurden im Artikel leider nicht genannt. 
 
Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Vorhaben, da die Pflege komplexer werde und der Bedarf an akademisch ausgebildeten Pflegekräften groß sei. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Zahl der Pflegestudenten hinter den Erwartungen zurückbleibe. 
 
Ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes betonte die Bedeutung der hochschulischen Pflegeausbildung in Anbetracht des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen. Die Finanzierung werde jedoch kritisch gesehen, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe des Staates handle, für die die Finanzierungsverantwortung bei Bund und Ländern liege. 
 
Die Gewerkschaft ver.di erachtete die Reform als überfällig und äußerte, dass klar festgelegt werden müsse, für welche Tätigkeiten die hochschulische Pflegeausbildung im Vergleich zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere. Sie warnte davor, eine klare Trennung zwischen komplexer und hochkomplexer Pflege festzulegen, da sich die Zustände von Patienten schnell ändern können. 
 
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sprach sich für die Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen aus. Dies sei vor allem in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wichtig. Der DPR und andere Sachverständige waren kritisch bezüglich der Belastung durch höhere Eigenanteile und forderten andere Finanzierungslösungen sowie ein pflegepolitisches Gesamtkonzept. 
 
Zusammengefasst begrüßen die Sachverständigen die Initiative zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und unterstützen die Idee einer Ausbildungsvergütung sowie des dualen Studiums. Sie weisen jedoch auch auf notwendige Nachbesserungen, insbesondere bei der Finanzierung der Vorhaben, hin.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:225/23
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Erster Durchgang:07.07.2023
Abstimmung:24.11.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt