Zum Inhalt springen

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8764 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9342 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft Deutschlands gegenüber dem Klimawandel zu stärken und einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie zu schaffen. Die Lösung besteht darin, dass die Bundesregierung eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt, die alle vier Jahre aktualisiert wird und messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung beinhaltet. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 
 
Hintergrund 
Keine Angaben 
 
Kosten 
Die jährlichen Kosten für den Bund belaufen sich auf rund 2.750.000 Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten von etwa 16.500.000 Euro. Für die Länder entstehen jährliche Kosten zwischen 830.000 und 1.670.000 Euro, während die einmaligen Kosten je nach Ausgestaltung durch die Länder zwischen 66.320.000 und 1.923.540.000 Euro variieren können. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben 
 
Sonstiges 
Keine Angaben zu spezifischen Aspekten wie Eilbedürftigkeit wurden im übermittelten Text genannt. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Rahmen der geltenden Finanzplanung finanziert wird, und es wird betont, dass keine weiteren Kosten entstehen und keine Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten sind. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs beinhalten: 
1. Die Definition des Ziels des Gesetzes zum Schutz verschiedener Schutzgüter vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels und die Betonung der Wichtigkeit von frühzeitigem und vorausschauendem Handeln. 
2. Die detaillierte Begriffsbestimmung von "Klimaanpassung" und "Klimarisikoanalyse". 
3. Die Festlegung einer Frist bis zum 30. September 2025 für die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen und umzusetzen, die alle vier Jahre aktualisiert wird. 
4. Die Strukturierung der Klimaanpassungsstrategie in verschiedene Cluster, die Handlungsfelder zusammenfassen. 
5. Die Einbeziehung von messbaren Zielen in die Klimaanpassungsstrategie, die Kriterien wie Relevanz, Zuverlässigkeit, Vorsorge, Konsistenz, Klarheit und Machbarkeit erfüllen müssen. 
6. Bestimmungen zum Inhalt der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie, die geeignete Maßnahmen des Bundes und Empfehlungen für Maßnahmen in Länderzuständigkeit enthält. 
7. Regelungen für ein Monitoring und eine Nachsteuerung bei Zielverfehlung sowie eine regelmäßige Berichterstattung der Bundesregierung über den Fortschritt. 
8. Die Verpflichtung für juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Bundesaufsicht, Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und zu implementieren. 
9. Details zur Anpassung von Bundesliegenschaften an die Folgen des Klimawandels. 
10. Die Einführung eines Berücksichtigungsgebots für Träger öffentlicher Aufgaben, um Klimaanpassung in ihre Planungen und Entscheidungen einzubeziehen. 
11. Vorgaben für die Länder zur Erstellung eigener Klimaanpassungsstrategien, Berichterstattung und die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Gemeinden und Kreise. 
 
Stellungnahmen 
Zu dem Gesetzentwurf haben der Nationale Normenkontrollrat (NKR) und der Bundesrat Stellung genommen. 
Der NKR hebt hervor, dass keine Auswirkungen auf Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft zu erwarten sind, jedoch werden für die Verwaltung sowohl beim Bund als auch bei Ländern erhebliche jährliche sowie einmalige Kosten entstehen. Der Normenkontrollrat schätzt die Darstellung der Kostenfolgen als nachvollziehbar und methodengerecht ein. Zudem wurden im Rahmen eines Digitalchecks Möglichkeiten zum digitalen Vollzug der Neuregelung geprüft, die als nachvollziehbar erachtet werden. 
 
Der Bundesrat hat eine längere Liste von Punkten vorgebracht, in der unter anderem die Finanzierung und die Belastung der Länder und Kommunen thematisiert werden. Der Bundesrat fordert insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung für Klimaanpassungsmaßnahmen und betont, dass bestehende Finanzierungsinstrumente erweitert werden müssen, um keine Finanzierungslücke entstehen zu lassen. Zudem werden die Fristen des Gesetzesvorhabens als zu ambitioniert angesehen und eine Verlängerung gefordert. Bemängelt wird auch, dass Finanzierungsbedarfe der Länder und Kommunen ausgelöst werden, die eine entsprechende Beteiligung des Bundes erfordern. 
 
Gegenäußerung der Bundesregierung 
Die Bundesregierung bestätigt im Wesentlichen, dass sie die Verantwortung und die Finanzierung der Klimaanpassung anerkennt und Gespräche mit den Ländern führt, einschließlich der Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Sie weist darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits Unterstützung für die Klimaanpassung leistet. Zu den Einwänden des Bundesrats betont die Bundesregierung, dass das Gesetz bewusst keine spezifischen Anpassungsmaßnahmen vorschreibt, da Länder und Kommunen am besten entscheiden können, welche Maßnahmen vor Ort am effektivsten sind. Finanzierungsbedarfe durch den Klimawandel werden anerkannt, sollen jedoch im Rahmen lokaler Kompetenzen und bestehender Förderlandschaften adressiert werden. Die Frist für die Vorlage von Klimaanpassungsstrategien der Länder könnte verlängert werden. Weitere spezifische Begründungen und Reaktionen zu einzelnen Änderungsvorschlägen des Bundesrates werden in der Gegenäußerung dargelegt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:15.11.2023
Drucksache:20/8764 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9342 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz08.11.2023Anhörung
Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen15.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.11.2023 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt.

Die Anhörung hat bereits stattgefunden, daher werde ich die Positionen der Sachverständigen zusammenfassen: 
 
Alice Balbo vom Deutschen Städtetag unterstützt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, sieht aber die Notwendigkeit, neben Strategien auch die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren und rechtlich zu regeln. Sie lobt den vorhandenen Spielraum für Länder und ist offen dafür, Kommunen zusätzliche Pflichten zu übertragen. Das Entsiegelungsgebot soll ihrer Meinung nach genauer definiert werden. 
 
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sieht die Finanzierung der Klimaanpassung als eine Herausforderung für Länder und Kommunen an und fordert ein gemeinsames Lastenverständnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Er äußert auch verfassungsrechtliche Bedenken wegen möglicher Eingriffe in die Vollzugskompetenz. 
 
Stephan Lenzen vom Bund deutscher Landschaftsarchitekten bemängelt, dass die Wichtigkeit der blau-grünen Infrastruktur im Gesetzentwurf unterrepräsentiert ist und schlägt vor, Handlungsfelder wie Stadtnatur und Schwammstadt stärker zu berücksichtigen. 
 
Jan Philipp Rohde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betont die Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt und fordert, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einem zentralen Handlungsfeld der Klimaanpassungsstrategie gemacht werden sollte. 
 
Daniel Freiherr von Lützow, Einzelsachverständiger und Mitglied des Landtags Brandenburg, kritisiert das Gesetz als finanziell und personell überfordernd für Länder und Kommunen und rät zu einer Stärkung der Katastrophenschutzdienste anstelle der Ausarbeitung von Strategien. 
 
Franziska Ortgies von der Klima-Allianz Deutschland argumentiert für eine langfristige Sicherung der Finanzierung für Klimaschutz und -anpassung und moniert den Mangel an Ressourcen, vor allem finanziellen Mitteln, in den Kommunen. 
 
Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Vorhaben, eine bessere Zusammenarbeit durch einen einheitlichen Rahmen zu fördern, weist aber darauf hin, dass der Entwurf zu abstrakt bleibt und eine schnelle Konkretisierung der Strategien fordert. 
 
Niclas Wenz von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) fürchtet zusätzliche bürokratische Belastungen und eine zu weite Fassung der Definition von Trägern öffentlicher Aufgaben im Gesetzentwurf. 
 
Peter Neusüß als Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins sieht die Gefahr der fehlenden Integration des Gesetzentwurfs in bestehende Fachgesetze und kritisiert, dass das Berücksichtigungsgebot rechtlich unklar bleibt. 
 
Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung betont die Bedeutung des Gesetzes als Politikplanungs- und Governanceinstrument, weist aber darauf hin, dass es keine fachrechtlichen Instrumente ersetzt und in Fachgesetzen ausgestaltet werden muss. 
 
Lisa Broß von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) mahnt an, dass für eine erfolgreiche Klimaanpassung konkrete und praktisch bedeutsame Maßnahmen erforderlich sind und plädiert dafür, diese in den Fachgesetzen zu stärken.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
Die Beschlussempfehlung und der Bericht wurden vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (16. Ausschuss) beschlossen. Weitere mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung war gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung 
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8764 - für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in geänderter Fassung anzunehmen. Zudem soll eine entsprechende Entschließung angenommen werden. Den Empfehlungen haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt, während die Fraktionen der CDU/CSU und AfD dagegen gestimmt haben. Die Fraktion DIE LINKE war abwesend. 
 
Änderungen 
Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und zielen darauf ab, ihn zu präzisieren und zu konkretisieren. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Änderungen sich auf ganz andere Gesetze beziehen oder ein sogenannter Trojaner vorliegt. 
 
Begründung 
Die Begründung zu den Änderungen umfasst die Anpassung von Fristen, die Konkretisierung von Inhalten der Klimarisikoanalysen und -anpassungsstrategien sowie die Klarstellung von Berichtspflichten und Umsetzungsmechanismen. Die Änderungen basieren teils auf Anregungen aus dem Bundesrat und Anhörungen und sollen eine präzisere Steuerung sowie ein effektiveres Monitoring der Klimaanpassungen gewährleisten. Insbesondere betonen sie die Wichtigkeit des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur. 
 
Statements der Fraktionen 
- Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen die Gesetzesinitiative und den Änderungsantrag, der u.a. die Finanzierung und das Thema Arbeitsschutz einschließt; sie betonen die Bedeutung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. 
- Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt die Idee des Gesetzes, kritisiert jedoch den Entwurf als unzureichend und bezeichnet ihn als "leere Hülle" ohne Maßnahmen und notwendige Planungssicherheit für Länder und Kommunen. Sie lehnten das Gesetz aufgrund gravierender Mängel ab. 
- Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN betont die wachsenden sichtbaren Folgen der Klimaveränderungen und sieht das Gesetz als wichtigen Teil der staatlichen Daseinsvorsorge zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Wohlstand. 
- Die Fraktion der AfD erkennt die Notwendigkeit des Gesetzes, sieht aber in der Finanzierung dessen Achillesferse und befürchtet finanzielle Belastungen für die Kommunen. Ihr Hauptkritikpunkt liegt in der unklaren Finanzierung. 
- Die Fraktion der FDP lobt das Gesetz als ausgezeichnet, betont die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und den Fokus auf Hochwasserschutz sowie Wasserhaushalt. Sie weist Kritik bezüglich mangelnder Detailschärfe und Finanzierung zurück und betont die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:376/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt