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Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8645 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9338 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr. Die Lösung sieht vor, die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten zu verbessern, die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst zu stärken, sowie den Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte, insbesondere in Führungspositionen, zu erhöhen. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund 
Der Gesetzentwurf baut auf die Geschichte und die bisherigen Regelungen zum Dienst von Frauen und Männern in den Streitkräften auf. Erwähnt wird insbesondere das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) vom 27. Dezember 2004 und dessen letzte inhaltliche Überarbeitung im September 2013. Die gleichstellungsrelevanten, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen haben sich seitdem weiterentwickelt, weshalb eine Anpassung des SGleiG notwendig erscheint. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch den Gesetzentwurf Mehrausgaben in Höhe von circa 300 000 Euro. Diese resultieren aus der Erstattung für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei dienstbedingter Abwesenheit sowie aus zusätzlichen Betreuungskosten bei Mehr- und Schichtarbeit am regelmäßigen Dienstort im Krisenfall. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf betont die Notwendigkeit zur Anpassung der Regelungen an aktuelle Entwicklungen und hebt die Gleichstellung von Frauen und Männern als einen wichtigen Faktor für einen modernen Arbeitgeber hervor. Eilbedürftigkeit wird im Text nicht speziell erwähnt, aber durch die Anpassung an aktuelle Entwicklungen und die Verknüpfung mit internationalen Zielen wie der UN-Agenda 2030 könnte eine gewisse Dringlichkeit impliziert werden. Außerdem sieht der Entwurf eine Berichtspflicht der Bundesregierung alle vier Jahre vor. 
 
Maßnahmen 
 
- Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten in allen Bereichen der Bundeswehr fördern 
- Rahmenbedingungen für bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst stärken 
- Anteil von Soldatinnen, insbesondere in Führungspositionen und truppendienstlichen Verwendungen, dauerhaft steigern 
- Schutz vor geschlechtsbezogener Benachteiligung, insbesondere Belästigung und sexueller Belästigung, ausbauen 
- Gleichstellungsplan als verbindliches Instrument zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele und Vorgaben etablieren 
- Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in relevanten Angelegenheiten und Maßnahmen festlegen 
- Informations- und Beratungspflichten für Gleichstellungsbeauftragte ausweiten 
- Einspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten mit aufschiebender Wirkung bei Verstößen gegen das Gesetz etablieren 
- Erweiterung der Aufgaben und Stärkung der Rechte von Gleichstellungsvertrauensfrauen 
- Regelungen zu Statistik und Berichtspflichten der Bundesregierung zu Gleichstellung im militärischen Bereich festlegen 
- Finanzielle Unterstützung durch Erstattung von Betreuungskosten für dienstbedingte Abwesenheit und im Krisenfall 
- Schaffung von Übergangsbestimmungen zur Sicherstellung der Kontinuität der Gleichstellungsarbeit bei Organisationsänderungen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8645 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9338 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Verteidigungsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Verteidigungsausschuss (12. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat sowie der Rechtsausschuss haben mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses lautet, den Gesetzentwurf Drucksache 20/8645 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Bezüglich eines Entschließungsantrags wurden keine Angaben gemacht. 
 
Änderungen: 
Der Gesetzentwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Es wurden keine Änderungen eingeführt, wodurch die Frage nach Trojanern irrelevant ist. 
 
Begründung: 
Eine explizite Begründung der Beschlussempfehlung wird im angegebenen Text nicht erwähnt. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD-Fraktion sieht es als notwendig an, das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz auf den gleichen Stand wie das Bundesgleichstellungsgesetz zu bringen, um die Gleichstellung von Frauen zu stärken. 
- Die CDU/CSU-Fraktion sieht Überarbeitungsbedarf bei der Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung und hinterfragt, ob die Hinzuverdienstgrenze für Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand angesichts des Fachkräftemangels bestehen bleiben soll. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Berücksichtigung von Gleichstellung und Familie und betonen die Notwendigkeit der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. 
- Die FDP-Fraktion schließt sich den Aussagen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, hebt jedoch hervor, dass keine strukturellen Defizite bei der Vereinbarkeit von Dienst, Pflege und Familie entstehen dürfen. 
- Die AfD-Fraktion unterstützt grundsätzlich Maßnahmen zur Stärkung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Dienst und Familie, sieht aber die Notwendigkeit einer aktivierenden Familienpolitik. 
- DIE LINKE kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Unterstützung für alleinerziehende Bundeswehrangehörige vernachlässigt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:378/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt