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Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Heizkostenverordnung u.a.

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung [Heizungsgesetz]
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:29.09.2023
Drucksache:20/6875 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7619 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung der Energiewende im Wärmebereich, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Geplant ist die Einführung einer Pflicht, ab dem Jahr 2024 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Dies betrifft neue und bestehende Gebäude und erlaubt verschiedene Erfüllungsoptionen. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit solcher Regelungen im Hinblick auf die Energiesicherheit und klimapolitische Verpflichtungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind federführend. 
 
Hintergrund: 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die hohe Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen, insbesondere von Erdgas zur Deckung der Wärmenachfrage. Die existierende Krise auf den Energiemärkten und die sprunghaften Preise für Erdgas zeigen die Dringlichkeit dieses Umbaus sowohl aus klimapolitischen als auch sozialpolitischen Gründen. Zudem hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine den Bedarf nach Energiesouveränität und Beschleunigung der Wärmewende deutlich gemacht. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Investitionskosten zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe in öffentlichen Gebäuden, deren Höhe jedoch noch nicht vollständig überprüft und damit unter Vorbehalt ist. Die genauen Kosten für den Bund sind im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren, und auch die Länder werden Verfahrenskosten tragen. Zusätzlich werden Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft aufgeführt, auch hier teilweise unter Vorbehalt. Es werden umfassende Einsparungen bei den Betriebskosten aufgrund effizienterer Heizungssysteme erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Das Gesetz soll nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: 
Das Gesetz ist im Kontext der angespannten Lage auf den Energiemärkten und der geopolitischen Konfliktlage, insbesondere des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, von besonderer Eilbedürftigkeit geprägt. Es leistet zudem einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030. Eine Evaluierung des Vorhabens ist fünf Jahre nach Inkrafttreten geplant. 
 
Maßnahmen: 
- Verankerung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu eingebaute Heizungen ab 2024 
- Anpassung der Anforderungen an bestehende Nicht-Wohngebäude beim Ausbau (Dämm-Anforderungen für Nutzflächen über 250 qm oder bei mehr als 100% der bisherigen Nutzfläche) 
- Betriebsprüfungspflicht für Wärmepumpen, abhängig vom Installationsjahr 
- Austauschpflicht für ineffiziente Umwälzpumpen 
- Verschärfung der Anforderungen an Dämmungen von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 
- Verpflichtung zum Einbau von Messgeräten und Gebäudeautomationssystemen bis Ende 2024 
- Beseitigung der Ausnahme zur verbrauchsabhängigen Kostenerfassung bei Wärmepumpen 
- Verbot des Betriebs von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen nach dem 31. Dezember 2044 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüfte den Gesetzentwurf und weist auf den erheblichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung hin. Der NKR erkennt den Einsatz des Ressorts zur Berechnung des Aufwands an, sieht jedoch methodische Mängel und fehlende Informationen in einigen Schätzungen. Ebenso verweist der NKR auf potenzielle Preissteigerungen und Engpässe durch die kurzfristig steigende Nachfrage. Der NKR empfiehlt die Überprüfung der Regelungen auf deren Praxistauglichkeit und ggf. das Hinauszögern des Inkrafttretens sowie eine begleitende Evaluierung.  
 
Der Bundesrat befasste sich mit dem Gesetzentwurf und sprach mehrere Anliegen aus, darunter die Forderung nach konkreteren Bestimmungen für Quartierslösungen und eine kommunale Wärmeplanung, die Betonung der Bedeutung von Biomasse und klimaneutralen Gasen zur Beheizung von Gebäuden sowie der Schutz von einkommensarmen Mieterinnen und Mietern vor möglichen Kostensteigerungen. Der Bundesrat schlug darüber hinaus vor, bestimmte Übergangsfristen und technische Anforderungen (etwa bei Hallenheizungen) differenziert zu regeln.  
 
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und wird die Vorschläge im weiteren Verfahren prüfen. Sie betont, dass gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen sind und eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates für die Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen notwendig sein wird. Die Bundesregierung erklärt zudem, dass die Förderbedingungen für die Erneuerbare-Wärme-Umstellung und die Erweiterung des Förderregimes rechtzeitig angepasst werden sollten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 170/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 38 Einträge zu Drucksache 20/6875 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 1.1.2024 neue Öl- und Gasheizungen mit 65% erneuerbaren Heizstoffen betrieben werden müssen. Ferner sollen Altanlagen zu einem späteren Zeitpunkt dazu ebenfalls verpflichtet werden. Der AFM+E setzt sich dafür ein, dass die Verpflichtung massenbilanziell durch die Inverkehrbringer erfüllt werden darf.

Lobbyregister-Nr.: R000954 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47994

Ampeers Energy GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine neue Verteilung der Fördermittel nach dem BEG. Der Fokus sollte hier auf der Einsparung von CO2 liegen.

Lobbyregister-Nr.: R005918 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49623

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beschreibung des konkreten Regelungsvorhabens: Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca. 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2.

Lobbyregister-Nr.: R000788 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50212

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserte Förderbedingungen für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen)

Lobbyregister-Nr.: R002593 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48496

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehüllenkomponenten

Lobbyregister-Nr.: R002593 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48496

Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Korrekte Abbildung der technischen Möglichkeiten der wasserbasierten und elektrischen Flächenheizung und Flächenkühlung.im Gebäudeenergiegesetz sowie der damit einhergehenden Fördermaßnahmen

Lobbyregister-Nr.: R004692 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37540

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

Lobbyregister-Nr.: R000948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46457

Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Größere Berücksichtigung der Energieeinsparpotenziale der Gebäudehülle und nicht nur der Anlagentechnik.

Lobbyregister-Nr.: R001037 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47684

co2online gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung von co2online zielt darauf ab, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes nach aktuellen Klimaschutzstandards und verbraucherfreundlich zu gestalten, um letztlich das Klimaschutzziel Deutschlands einzuhalten und eine sozial gerechte Energiewende voranzutreiben. Ziel co2onlines für das Regelungsvorhaben ist es, nachweislich klimafreundliche Heizträger in den Vordergrund der Energiewende zu stellen, Verbraucher*innen mit einem stabilen gesetzlichen Rahmen Planungssicherheit für ihre Investitionen zu geben und fossile Heizträger als "Übergangslösung" auszuschließen.

Lobbyregister-Nr.: R003308 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 29902

Compagnie de Saint-Gobain

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserte Förderbedingungen für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen)

Lobbyregister-Nr.: R005253 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46777

Compagnie de Saint-Gobain

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehüllenkomponenten

Lobbyregister-Nr.: R005253 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46777

Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVMW hat sich zur Novelle des GEG kritisch geäußert. Die Kernforderungen des Verbandes lauten: - Zentrale Begriffsbestimmungen im GEG verankern - Vermeidung abweichender Länderregelungen - Innovationskraft in einzelnen Ländern durch Ausnahmen fördern - Primärenergie- und Emissionsfaktoren regelmäßig aktualisieren - Projektlaufzeiten für Wärmenetze realistisch ansetzen - Zusätzliche bürokratische Hürden vermeiden - Übergangsfristen realistisch bemessen - Technologieoptionen wirksam ergänzen

Lobbyregister-Nr.: R001657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50878

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.

Lobbyregister-Nr.: R000255 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52394

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf Basis unserer Arbeit in der verbandsinternen Arbeitsgruppe "Energie" wurde zum 6. April 2023 ein Empfehlungspapier zur Ausgestaltung des bundespolitischen Rahmens für eine integrierte und sektorenübergreifende Dekarbonisierung des Gebäudebestandes erarbeitet, der sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Dieses wurde an BMWSB, BMWK, sowie den Bau- und den Energieausschuss des Bundestages übermittelt.

Lobbyregister-Nr.: R003194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51930

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Regelung zum bundeseinheitlichen Vollzugs des GEG, Voraussetzungen für barrierefreien (kostenlosen) Zugang zu sämtlichen im GEG erwähnten Normen, DIN-Normen etc. ermöglichen, Qualifikationsanforderungen an Energieberater/innen zu einem Berufsbild entwickeln, Technische Anforderungen/Ziele des GEG hinsichtlich Praxisrelevanz verbessern, Klimaziele aus EU in deutschem Recht umsetzen, volkswirtschaftliche Berechnungs-grundladen für Kennwerte (z.B. Folgekosten Klimawandel/Taxonomie) verankern, Monitoring von Verbrauchsdaten, Fokus auf Senkung des Energieverbrauch statt Technologiebeschränkung (insbesondere durch bessere Wärmedämmung), Maximalwert für CO2-Ausstoß zur Bewertung der Klimaverträglichkeit

Lobbyregister-Nr.: R003213 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49899

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine konsequente Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit fachlichen Verbesserungen sowie für eine langfristig verlässliche und kontinuierliche Förderlandschaft in Deutschland ein, um die Klimakrise – insbesondere im Gebäudesektor – wirksam zu bewältigen. Dafür fordern wir u.a.: - Bürokratieabbau in den Antragsprozessen zur Entlastung der Energieberatenden - Förderung von Monitoring-Maßnahmen - Größerer Fokus auf effiziente Gebäudehüllen - Etablierung eines verlässlichen, einfach strukturierten Fördersystems - Stärkung des iSFP als umfassendes Beratungsinstrument - Qualitätssicherung und Entwicklung eines klaren Berufsbildes für die Energieberatung

Lobbyregister-Nr.: R003213 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49899

Dr. Theodor Stiebel Werke GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, wie in Unterabschnitt 4 des GEG dargestellt, sollen erhalten bleiben.

Lobbyregister-Nr.: R003429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35946

ECE Group Services GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der EPBD in nationales Recht

Lobbyregister-Nr.: R003322 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52501

ECE Marketplaces GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der EPBD in nationales Recht

Lobbyregister-Nr.: R003521 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52500

ECE Work & Live GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der EPBD in nationales Recht

Lobbyregister-Nr.: R003418 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52502

Energieversorgung Mittelrhein AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudeenergiegesetz, oder auch Heizungsgesetz, sollte im ersten Entwurf regeln, dass ab 2024 keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Im Gesetzgebungsprozess haben wir mit örtlichen Abgeordneten gesprochen und erklärt, dass diese Regelungen ohne Übergangsfrist nicht umsetzbar sind. Zudem haben wir erklärt, dass die Wärmewende nur mit einer Verknüpfung mit dem Wärmeplanungsgesetz funktionieren kann.

Lobbyregister-Nr.: R002518 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40525

Fachverband Biogas e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2. Bundesrat und BMWK haben sich bereits zur Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor bekannt. Wir fordern ein entsprechendes Bekenntnis der BuReg.

Lobbyregister-Nr.: R002106 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45128

Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. setzt sich im Rahmen der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes u. a. dafür ein, dass das Gesetz in den für Gebäudedichtheit relevanten Paragrafen angepasst wird. Zu einer energieeffizienten Bauweise bei Neubau und Modernisierung. gehört eine energieeffiziente Gebäudehülle, dabei spielt die Luftdichtheit als Qualitätsmerkmal ein entscheidende Rolle um.

Lobbyregister-Nr.: R002926 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44555

FleishmanHillard Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ergänzung der Erfüllungsoptionen in §71 GEG um sogenannte Recycled Carbon Fuels wie recycled carbon DME aus Siedlungsabfällen.

Lobbyregister-Nr.: R002350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52028

Forward Global

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Information und Beratung hinsichtlich der Elemente des Gesetzes und der Verabschiedung im Gesetzgebungsprozess für einen ausländischen Mandanten. Information des Fachministeriums zum europäischen Kontext.

Lobbyregister-Nr.: R004490 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 31965

GesamtVerband OfenBau e. V. (GVOB)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Holzöfen sind eine Brückentechnologie zwischen fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas und modernen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen.

Lobbyregister-Nr.: R005561 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42247

H2ercules

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Flexibilisierung der gesetzlich vorgesehenen Erfüllungsoptionen. Verzahnung des GEG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Wärmeplanungsgesetz/WPG).

Lobbyregister-Nr.: R006419 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52417

Hager Electro GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Integration der Überprüfung der elektrischen Infrastruktur im Gebäudeenergiegesetz. Erweiterung des individuellen Sanierungsfahrplans durch die elektrische Infrastruktur. Integration von elektrischen Stromspeichern in das EEG.

Lobbyregister-Nr.: R001656 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50242

Hans Bellstedt Public Affairs GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Implementierung der Novelle in seiner beschlossenen Form sicherstellen.

Lobbyregister-Nr.: R001095 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40045

Hauptstadtbüro Bioenergie

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2. Bundesrat und BMWK haben sich bereits zur Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor bekannt. Wir fordern ein entsprechendes Bekenntnis der BuReg.

Lobbyregister-Nr.: R000826 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45061

Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Übermittlung von Handlungsempfehlungen zur Steigerung von Energieeffizienz in Wohngebäuden.

Lobbyregister-Nr.: R004828 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52100

Joachim Ebmeyer

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sieht eine einseitige Förderung der Wärmepumpe vor und lässt die notwendige Sanierung und Dämmung der Gebäudefassade außer acht. Darauf wird beim Regelungsvorhaben hingewiesen.

Lobbyregister-Nr.: R005818 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35659

Kunststoffrohrverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Implementierung der Novelle in seiner beschlossenen Form sicherstellen.

Lobbyregister-Nr.: R001014 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47795

MEW e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der MEW e.V. setzt sich für die Einführung einer massenbilanziellen Erfüllungsoption in Zusammenhang mit der Erreichung der 65%-Quote für Erneuerbare Energien im Wärmesektor ein.

Lobbyregister-Nr.: R000855 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52932

natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gebäudeenergiegesetz

Lobbyregister-Nr.: R002839 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44998

Primagas Energie GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ergänzung der Erfüllungsoptionen in §71 um sogenannte Recycled Carbon Fuels wie recycled carbon DME aus Siedlungsabfällen.

Lobbyregister-Nr.: R004364 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49924

RheinEnergie AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor Abbau von Hemmnissen und Verzahnung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen insb. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Lobbyregister-Nr.: R003052 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45484

Robert Bosch Stiftung GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Förderung des Klimaschutzes

Lobbyregister-Nr.: R001615 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51687

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Beimischung von Bioheizöl zur Erfüllung des Anteils erneuerbarer Energien im Betrieb neu eingebauter Ölheizungen sollte weiterhin möglich sein.

Lobbyregister-Nr.: R000053 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48472

Viessmann Holding International GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.

Lobbyregister-Nr.: R002670 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47815

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Beimischung von Bioheizöl zur Erfüllung des Anteils erneuerbarer Energien im Betrieb neu eingebauter Ölheizungen sollte weiterhin möglich sein.

Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52937

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.05.2023
Erste Beratung:15.06.2023
Abstimmung:08.09.2023
Drucksache:20/6875 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7619 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.07.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf die vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Sachverständigen haben Verbesserungen im Gesetzesentwurf erkannt, aber auch auf bestehende Defizite hingewiesen. Hier sind die Kernpunkte ihrer Argumentation: 
 
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Lösung nach einem ungewöhnlichen Beratungsprozess. Sie betonte die Notwendigkeit der Verzahnung des GEG mit dem Wärmeplanungsgesetz und wies auf unklare Rechtsbegriffe und ein Misstrauen gegenüber Wasserstoff im Wärmebereich hin. 
 
Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich für "praxisgerechte Erfüllungsziele" und Technologieoffenheit aus, forderte eine flächendeckende Verknüpfung der GEG-Novelle mit der kommunalen Wärmeplanung und äußerte sich kritisch zu den Regresspflichten im Gesetz. 
 
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sah die Änderungen der Koalition als Schritt in die richtige Richtung an, kritisierte jedoch die zu detaillierten Einzelregelungen, die die Umsetzung erschwerten. 
 
Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund hob die Berücksichtigung kleiner Gemeinden hervor und warnte davor, Fehlanreize zu setzen, die die spätere Wärmeplanung behindern könnten. 
 
Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag mahnte zur Sicherstellung flächendeckender Beratungsangebote und rief zu einer stärkeren Fokussierung auf die Umsetzung auf, insbesondere bei den Fristen für die kommunale Wärmeplanung. 
 
Helmut Bramann vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima wies auf viele offene Fragen hin, kritisierte die Förderung ineffizienter Heizmethoden in schlecht gedämmten Gebäuden und empfahl, einen Berater-Flickenteppich zu vermeiden. 
 
Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie äußerte Bedenken über die "medial verkorkste Kommunikation" und die damit einhergehende Verunsicherung sowie rückläufige Entwicklung der Förderanträge. Er riet zu einem Wahlrecht zwischen den Fördersystemen. 
 
Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe betonte die Bedeutung, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, und forderte die Kompensation der verzögerten Lenkungswirkung durch Förderung und Anreize. 
 
Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein erkannte eine Verbesserung aus Mietersicht und lobte die Kappungsgrenze für die Umlegung von Modernisierungskosten. Er empfahl eine niedrigere Kappungsgrenze für überdurchschnittlich große Wohnungen und kritisierte die dauerhafte Umlagemöglichkeit sowie potenzielle Kosten durch Technologieoffenheit. 
 
Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund lobte die Kappungsgrenze von 50 Cent, beklagte jedoch das Fehlen einer Begrenzung bei den Heizkosten für Mieter. 
 
Axel Gedaschko von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland verwies auf die Notwendigkeit, die EU-Gebäuderichtlinie im Auge zu behalten, und lehnte den Härtefalleinwand für Mieter ab, mit der Argumentation, dass der Staat hierfür aufkommen solle. 
 
Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland argumentierte für eine gleichberechtigte Behandlung von Mietern und Vermietern und betonte, dass die Kappungsgrenze Klimaschutz den Mieterschutz überstelle. 
 
Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass die Ziele für erneuerbare Energien nicht erreicht würden und die Kriterien für Energieeffizienz vernachlässigt werden könnten. 
 
Professor Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau bewertete das Gesetz als ökologisch ineffektiv und bemängelte, dass keine effektive Reduktion der Emissionen erreicht werde. 
 
Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und diese Zusammenfassung reflektiert die Positionen und Kernargumente der genannten Experten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:170/23
Eingang im Bundesrat:20.04.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:29.09.2023
Status Bundesrat:Zugestimmt