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Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Heizkostenverordnung u.a.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung [Heizungsgesetz]
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:29.09.2023
Drucksache:20/6875 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7619 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung der Energiewende im Wärmebereich, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Geplant ist die Einführung einer Pflicht, ab dem Jahr 2024 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Dies betrifft neue und bestehende Gebäude und erlaubt verschiedene Erfüllungsoptionen. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit solcher Regelungen im Hinblick auf die Energiesicherheit und klimapolitische Verpflichtungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind federführend. 
 
Hintergrund: 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die hohe Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen, insbesondere von Erdgas zur Deckung der Wärmenachfrage. Die existierende Krise auf den Energiemärkten und die sprunghaften Preise für Erdgas zeigen die Dringlichkeit dieses Umbaus sowohl aus klimapolitischen als auch sozialpolitischen Gründen. Zudem hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine den Bedarf nach Energiesouveränität und Beschleunigung der Wärmewende deutlich gemacht. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Investitionskosten zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe in öffentlichen Gebäuden, deren Höhe jedoch noch nicht vollständig überprüft und damit unter Vorbehalt ist. Die genauen Kosten für den Bund sind im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren, und auch die Länder werden Verfahrenskosten tragen. Zusätzlich werden Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft aufgeführt, auch hier teilweise unter Vorbehalt. Es werden umfassende Einsparungen bei den Betriebskosten aufgrund effizienterer Heizungssysteme erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Das Gesetz soll nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: 
Das Gesetz ist im Kontext der angespannten Lage auf den Energiemärkten und der geopolitischen Konfliktlage, insbesondere des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, von besonderer Eilbedürftigkeit geprägt. Es leistet zudem einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030. Eine Evaluierung des Vorhabens ist fünf Jahre nach Inkrafttreten geplant. 
 
Maßnahmen: 
- Verankerung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu eingebaute Heizungen ab 2024 
- Anpassung der Anforderungen an bestehende Nicht-Wohngebäude beim Ausbau (Dämm-Anforderungen für Nutzflächen über 250 qm oder bei mehr als 100% der bisherigen Nutzfläche) 
- Betriebsprüfungspflicht für Wärmepumpen, abhängig vom Installationsjahr 
- Austauschpflicht für ineffiziente Umwälzpumpen 
- Verschärfung der Anforderungen an Dämmungen von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 
- Verpflichtung zum Einbau von Messgeräten und Gebäudeautomationssystemen bis Ende 2024 
- Beseitigung der Ausnahme zur verbrauchsabhängigen Kostenerfassung bei Wärmepumpen 
- Verbot des Betriebs von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen nach dem 31. Dezember 2044 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüfte den Gesetzentwurf und weist auf den erheblichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung hin. Der NKR erkennt den Einsatz des Ressorts zur Berechnung des Aufwands an, sieht jedoch methodische Mängel und fehlende Informationen in einigen Schätzungen. Ebenso verweist der NKR auf potenzielle Preissteigerungen und Engpässe durch die kurzfristig steigende Nachfrage. Der NKR empfiehlt die Überprüfung der Regelungen auf deren Praxistauglichkeit und ggf. das Hinauszögern des Inkrafttretens sowie eine begleitende Evaluierung.  
 
Der Bundesrat befasste sich mit dem Gesetzentwurf und sprach mehrere Anliegen aus, darunter die Forderung nach konkreteren Bestimmungen für Quartierslösungen und eine kommunale Wärmeplanung, die Betonung der Bedeutung von Biomasse und klimaneutralen Gasen zur Beheizung von Gebäuden sowie der Schutz von einkommensarmen Mieterinnen und Mietern vor möglichen Kostensteigerungen. Der Bundesrat schlug darüber hinaus vor, bestimmte Übergangsfristen und technische Anforderungen (etwa bei Hallenheizungen) differenziert zu regeln.  
 
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und wird die Vorschläge im weiteren Verfahren prüfen. Sie betont, dass gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen sind und eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates für die Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen notwendig sein wird. Die Bundesregierung erklärt zudem, dass die Förderbedingungen für die Erneuerbare-Wärme-Umstellung und die Erweiterung des Förderregimes rechtzeitig angepasst werden sollten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.05.2023
Erste Beratung:15.06.2023
Abstimmung:08.09.2023
Drucksache:20/6875 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7619 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.07.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf die vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Sachverständigen haben Verbesserungen im Gesetzesentwurf erkannt, aber auch auf bestehende Defizite hingewiesen. Hier sind die Kernpunkte ihrer Argumentation: 
 
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Lösung nach einem ungewöhnlichen Beratungsprozess. Sie betonte die Notwendigkeit der Verzahnung des GEG mit dem Wärmeplanungsgesetz und wies auf unklare Rechtsbegriffe und ein Misstrauen gegenüber Wasserstoff im Wärmebereich hin. 
 
Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich für "praxisgerechte Erfüllungsziele" und Technologieoffenheit aus, forderte eine flächendeckende Verknüpfung der GEG-Novelle mit der kommunalen Wärmeplanung und äußerte sich kritisch zu den Regresspflichten im Gesetz. 
 
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sah die Änderungen der Koalition als Schritt in die richtige Richtung an, kritisierte jedoch die zu detaillierten Einzelregelungen, die die Umsetzung erschwerten. 
 
Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund hob die Berücksichtigung kleiner Gemeinden hervor und warnte davor, Fehlanreize zu setzen, die die spätere Wärmeplanung behindern könnten. 
 
Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag mahnte zur Sicherstellung flächendeckender Beratungsangebote und rief zu einer stärkeren Fokussierung auf die Umsetzung auf, insbesondere bei den Fristen für die kommunale Wärmeplanung. 
 
Helmut Bramann vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima wies auf viele offene Fragen hin, kritisierte die Förderung ineffizienter Heizmethoden in schlecht gedämmten Gebäuden und empfahl, einen Berater-Flickenteppich zu vermeiden. 
 
Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie äußerte Bedenken über die "medial verkorkste Kommunikation" und die damit einhergehende Verunsicherung sowie rückläufige Entwicklung der Förderanträge. Er riet zu einem Wahlrecht zwischen den Fördersystemen. 
 
Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe betonte die Bedeutung, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, und forderte die Kompensation der verzögerten Lenkungswirkung durch Förderung und Anreize. 
 
Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein erkannte eine Verbesserung aus Mietersicht und lobte die Kappungsgrenze für die Umlegung von Modernisierungskosten. Er empfahl eine niedrigere Kappungsgrenze für überdurchschnittlich große Wohnungen und kritisierte die dauerhafte Umlagemöglichkeit sowie potenzielle Kosten durch Technologieoffenheit. 
 
Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund lobte die Kappungsgrenze von 50 Cent, beklagte jedoch das Fehlen einer Begrenzung bei den Heizkosten für Mieter. 
 
Axel Gedaschko von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland verwies auf die Notwendigkeit, die EU-Gebäuderichtlinie im Auge zu behalten, und lehnte den Härtefalleinwand für Mieter ab, mit der Argumentation, dass der Staat hierfür aufkommen solle. 
 
Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland argumentierte für eine gleichberechtigte Behandlung von Mietern und Vermietern und betonte, dass die Kappungsgrenze Klimaschutz den Mieterschutz überstelle. 
 
Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass die Ziele für erneuerbare Energien nicht erreicht würden und die Kriterien für Energieeffizienz vernachlässigt werden könnten. 
 
Professor Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau bewertete das Gesetz als ökologisch ineffektiv und bemängelte, dass keine effektive Reduktion der Emissionen erreicht werde. 
 
Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und diese Zusammenfassung reflektiert die Positionen und Kernargumente der genannten Experten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:170/23
Eingang im Bundesrat:20.04.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:29.09.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt