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Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz / Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.10.2023
Drucksache:20/6872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7632 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, um so zur Senkung der Treibhausgasemissionen beizutragen und das EU-Klimaziel einer Reduktion um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Der Entwurf legt Energieeffizienzziele für den Primär- und Endenergieverbrauch fest und bestimmt Energieeinsparverpflichtungen für Deutschland insgesamt sowie spezifisch für öffentliche Stellen. Für die Umsetzung und Überwachung von Energieeffizienzmaßnahmen soll eine digitale Datenerfassung etabliert werden. Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Die Hintergründe des Gesetzentwurfs sind die im Dezember 2020 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und Ziel 13 der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entwurf einer neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie, der Teil des "Fit für 55-Pakets" ist. Um die ambitionierten EU-Energieeffizienzziele zu erreichen, müssen in Deutschland frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, weswegen eine frühzeitige Verabschiedung des Gesetzes erforderlich ist. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt ergeben sich ein einmaliger Aufwand in Höhe von 8 Millionen Euro und laufende Kosten von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Die Länder müssen mit einmaligem Aufwand von 47,9 Millionen Euro und laufenden Kosten von 34,26 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Kommunen werden durch das Gesetz nicht verpflichtet. Die Wirtschaft wird durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen mit einmaligen Kosten von 262,1 Millionen Euro und laufenden jährlichen Kosten von 239,6 Millionen Euro belastet, kann jedoch auch mit erheblichen Einsparungen an Energiekosten rechnen. Einnahmen werden nicht konkret erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da eine verzögerte Gesetzesinitiative das Erreichen der Energieeffizienzziele gefährden würde. Bei Abweichungen nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie muss das Gesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden. Das Gesetz sieht zudem die Pflicht zur Abwärmenutzung und die Implementierung von Energieeffizienzstandards für neue Rechenzentren vor. Außerdem unterliegt der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, der durch die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) entsteht, nicht der "One in, one out"-Regelung, während die Informationspflicht für Unternehmen durch die Plattform für Abwärme dieser Regelung unterliegt und eine Kompensation vorgesehen ist. 
 
Maßnahmen: 
- Festlegung von Energieeffizienzzielen für Primär- und Endenergieverbrauch bis 2045. 
- Jährliche Endenergieeinsparverpflichtung des Bundes und der Länder gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). 
- Einsparverpflichtungen für öffentliche Stellen (2% jährliche Einsparung des Endenergieverbrauchs bis 2045). 
- Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in Unternehmen und öffentlichen Stellen. 
- Konkrete Mindeststandards und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren, insbesondere hinsichtlich Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energiequellen. 
- Vermeidung und Verwendung von Abwärme in Unternehmen sowie Aufbau einer Plattform für Abwärme. 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft und sieht im Großen und Ganzen keine Einwände, macht aber Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens, unter anderem eine längere Frist zur Beteiligung von Ländern und Verbänden. Des Weiteren äußert der Normenkontrollrat Bedenken hinsichtlich der zeitgerechten Umsetzung aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen bei Aus- und Weiterbildung der Verpflichteten. 
 
Der Bundesrat nimmt zum Gesetzesentwurf Stellung und schlägt unter anderem vor: 
- Anpassungen bei den Definitionen von öffentlichen Stellen, insbesondere im Hinblick auf staatliche Stiftungen und kommunale Unternehmen. 
- Erweiterung der Anpassungszeiträume für die Anrechnung von Energieeinsparungen auf bis zu fünf Jahre statt nur im Folgejahr. 
- Streichen von detaillierten Bau- und Betriebsvorschriften für Rechenzentren, da diese die Technologieoffenheit und wirtschaftliche Eigeninteressen einschränken könnten. 
- Integration der Informationspflichten für Rechenzentren sowie das Energieeffizienzregister in die Plattform für Abwärme, um Doppelungen und datenschutzrechtliche Bedenken zu vermeiden. 
- Hinzufügung der Kommunen zu den Anspruchsberechtigten auf Auskunft über Abwärmepotenziale von Unternehmen. 
- Verlängerung der Frist zur Erstübermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs durch die Länder von 2024 auf 2027. 
- Bereitstellung eines digitalen Tools zur Erfassung und Berichterstattung der Energieverbräuche durch die Länder. 
 
Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrates reagiert, indem sie erklärt hat, einige Vorschläge zu prüfen oder ihnen zuzustimmen, während sie anderen Vorschlägen nicht zustimmt. Hierbei argumentiert sie beispielsweise, dass die Pflichten der Länder aus der EU-Richtlinie resultieren und somit kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch den Bund besteht. 
 
Die Gesamtherstellung des Dokuments erfolgte durch H. Heenemann GmbH & Co. KG, und der Vertrieb wird durch den Bundesanzeiger Verlag gehandhabt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.05.2023
Erste Beratung:25.05.2023
Abstimmung:21.09.2023
Drucksache:20/6872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7632 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.06.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Bundestages ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes. Die Anhörung hat bereits stattgefunden, hier sind die Hauptpunkte der Argumentation der Sachverständigen: 
 
Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte die erweiterten Vorgaben des Gesetzes als "unnötige Bürokratie". Er betonte, dass die Maßnahmen bereits Teil von Normenanforderungen seien und plädierte dafür, die EU-Richtlinie ohne zusätzliche Auflagen umzusetzen. 
 
Eberhard von Rottenburg repräsentiert den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Er forderte, Qualität vor Schnelligkeit bei der Gesetzgebung zu setzen und warnte davor, dass das Gesetz in Teilen über EU-Vorgaben hinausgeht, was auf Unverständnis in der Industrie stoße, die bereits unter den hohen Energiepreisen zu weiteren Effizienzanstrengungen angeregt werde. 
 
Martin Kaspar vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) äußerte sich skeptisch über die pauschale Nutzung von Abwärme, da diese im Konflikt mit anderen Investitionen stehen könnte. Er sah auch die geplanten Veröffentlichungspflichten kritisch, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährden könnten. 
 
Tatjana Ruhl von der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz sprach sich positiv über den Entwurf aus, da sie höhere Energieproduktivität und somit eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes sah, gerade angesichts Deutschlands nicht führender Rolle in Sachen Energieeffizienz und absehbaren höheren Energiekosten. 
 
Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München kritisierte das Fehlen von verbindlichen Maßnahmen im Entwurf zur Erreichung der Effizienzziele, wodurch Potenziale ungenutzt blieben, da freiwillige Maßnahmen oft zu unzureichenden Ergebnissen führen würden. 
 
Günter Eggers des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom) empfand den Entwurf in Bezug auf Rechenzentren als unausgewogen und plädierte statt genereller Vorgaben für eine lokale Einzelfallentscheidung zur Nutzung von Abwärme. 
 
Jens Gröger vom Öko-Institut betonte die Wichtigkeit der Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren für Wärmenetze und sah durch ein Energieeffizienzregister eine Chance für Deutschland, international eine Vorbildrolle einzunehmen. 
 
Marina Köhn vom Umweltbundesamt begrüßte ebenfalls das Gesetz, da es durch das Monitoring der Rechenauslastung in Rechenzentren zu mehr Energieeffizienz und fairem Wettbewerb führen würde. 
 
Marius Madsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Niederrhein, präsentierte Daten, die darauf hinweisen, dass die deutsche Industrie große Teile ihres Energiebedarfs durch verfügbare Technologien erschließen könnte, dies jedoch oft wegen fehlender Marktnähe nicht tut. 
 
Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund lobte das Entfernen kommunaler Verpflichtungen aus dem Referentenentwurf und unterstrich die Wichtigkeit von Flexibilität für landesgesetzliche Regelungen. Sie mahnte zur Klärung der Finanzierungsfrage von Effizienzmaßnahmen. 
 
Gregor Hillebrand-Kandzia von der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH sprach sich für die Einführung von zertifizierten Energiemanagementsystemen aus und verwies auf Projektergebnisse, die besagen, dass in kommunalen Gebäuden damit erhebliche Energieeinsparungen möglich seien. 
 
Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, äußerte die Befürchtung, dass Investitionen in Rechenzentren aufgrund des Gesetzes abwandern könnten und dies negative Folgen für die Digitalisierung und Datensicherheit nach sich ziehe.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:169/23
Eingang im Bundesrat:20.04.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:20.10.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt