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Änderung des Soldatengesetzes (Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8672 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9339 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr zu ermöglichen sowie weitere soldatenrechtliche Vorschriften zu ändern. Der Entwurf sieht vor, dass schwerwiegend verfassungsfeindlich handelnde Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, zügig aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund 
Im Bundesgesetzblatt wird als Hintergrund auf den Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode verwiesen, welcher die unzweifelhafte Verfassungstreue der Angehörigen der Bundeswehr fordert. Die Problematik liegt darin, dass bisher extremistisch handelnde Soldatinnen und Soldaten nicht umgehend entlassen werden konnten und ein Disziplinarverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen konnte. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Mehrkosten, da die erforderlichen Personal- und Sachmittel bereits vorhanden sind. Sollte dennoch Mehrbedarf entstehen, wird dieser in den jeweiligen Einzelplänen ausgeglichen, abgesehen vom Einzelplan 21. Die Länder entstehen keine Kosten. Es wird keine Erwartung bezüglich Einnahmen für den Bundeshaushalt oder die Länder aus dem Gesetzentwurf genannt. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für dienstliche Beurteilungen und die Einrichtung von Referenzgruppen für Fördermaßnahmen. Des Weiteren wird ein zweistufiges Anhörungsverfahren eingeführt, um die Rechte der betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu wahren. Darüber hinaus sollen ein Überbrückungsgeld während des Entlassungsverfahrens gezahlt und die Straftatbestände um die Volksverhetzung erweitert werden. Eine Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird aus dem Text nicht ersichtlich. 
 
Maßnahmen 
 
- Schaffung einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung für dienstliche Beurteilungen im Soldatengesetz (§ 27a). 
- Einführung eines Referenzgruppenmodells für bestimmte Soldatengruppen zur Bewertung ihrer beruflichen Entwicklung (§ 27b). 
- Erweiterung des § 38 Absatz 1 des Soldatengesetzes um den Straftatbestand der Volksverhetzung, um die Berufung in das Dienstverhältnis bei einer entsprechenden Verurteilung zu verhindern. 
- Beschleunigung des Verfahrens zur Entlassung von Soldaten bei Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (§ 46, § 55). 
- Überbrückungsgeld für entlassene Soldaten bis zur Unanfechtbarkeit der Entlassungsverfügung (Soldatenversorgungsgesetz). 
- Anpassung der Straftatbestände im Wehrpflichtgesetz und Reservistengesetz. 
- Einbeziehung der neuen Regelungen in die laufenden Verfahrensrechtsvorschriften. 
- Gleichbehandlung aller Dienstgrade bei Entlassung aufgrund fehlender Verfassungstreue. 
- Spezifische Prozess- und Verfahrensrechte für entlassene Soldaten, einschließlich eines zweistufigen Anhörungsverfahrens. 
- Berücksichtigung des Straftatbestands der Volksverhetzung auch in den Vorschriften für ehemaliges militärisches Personal (§ 53 SG, § 59 SVG). 
- Redaktionelle und Folgeänderungen in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften zur Klarstellung und Anpassung. 
 
Die genannten Maßnahmen zeigen die Absicht des Gesetzentwurfs, eine verfassungstreue Bundeswehr zu sichern, indem rechtliche Grundlagen für die Verfahrensbeschleunigung bei Extremismusfällen geschaffen und das Verfahren zur Beurteilung und Förderung von Soldaten präzisiert werden. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8672 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9339 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Verteidigungsausschuss18.10.2023Anhörungsbeschluss
Verteidigungsausschuss13.11.2023Anhörung
Verteidigungsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 14.11.2023 im Ausschuss für Verteidigung statt.

Hauptmann Andreas Füllmeier vom Verband der Soldaten der Bundeswehr betrachtet die gegenwärtige Rechtslage als ausreichend, um verfassungsfeindliche Soldaten zu entlassen. Er argumentiert, dass die Bundeswehr nicht von Extremisten durchsetzt sei, der Gesetzentwurf die Unschuldsvermutung außer Kraft setze und eine Art Generalverdacht gegenüber den Soldaten kreiere. Füllmeier warnt vor möglichen missbräuchlichen Anwendungen des Gesetzes und empfiehlt statt einer Gesetzesänderung die Truppendienstgerichte personell zu stärken. 
 
André Wüstner des Deutschen Bundeswehrverbandes befürwortet den Gesetzentwurf und sieht darin eine notwendige "Not-Aus"-Lösung für das Problem von Verfassungsfeinden in der Bundeswehr. Er kritisiert die lange Dauer der aktuellen Disziplinarverfahren und unterstützt die Gesetzesänderung, plädiert jedoch ebenfalls für eine bessere personelle Ausstattung der Truppendienstgerichte. 
 
Christian Hoffmeister von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di steht dem Gesetzesvorhaben kritisch gegenüber, da es potentiell zu Lasten eines fairen Verfahrens und der Rechtssicherheit für Soldaten gehen könnte. Er moniert die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Unsicherheiten für die Soldaten. 
 
Thomas Kleinschnittger von der Allianz vernetzte Beamtinnen und Beamte argumentiert ähnlich wie Hoffmeister. Er bemängelt das Fehlen von Bestimmungen zur Rehabilitierung und Entschädigung bei fälschlicherweise entfernten Soldaten. Darüber hinaus fordert er die Harmonisierung der Regelungen für Beamte, Angestellte und Soldaten in Bezug auf Entlassungen wegen verfassungsfeindlicher Betätigung. 
 
Rechtsanwalt Johannes M. Jäger kritisiert die Gesetzesvorlage ebenfalls, da sie ohne einen sogenannten Richtervorbehalt eine prozessuale Fairness gefährde und sich von dem bisherigen Konsens im deutschen Dienst- und Disziplinarrecht entferne. Er warnt vor einem Missbrauch der Regelung und sieht die Änderung hin zu einem reinen Verwaltungsverfahren als unangemessen an. 
 
Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh erkennt zwar an, dass die Gesetzesänderung einen Systemwechsel bedeutet, hält diesen aber für verfassungsrechtlich unbedenklich. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches feststellt, dass kein hergebrachter Grundsatz existiert, der die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines Richtervorbehalts erfordert, und dies auch für Soldaten gilt.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beschlussempfehlung  
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Die Zustimmung kam von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen die Empfehlung.  
 
Anhörung  
Es fand eine öffentliche Anhörung statt. Geladen waren Sachverständige wie Oberst André Wüstner, Hauptmann Andreas Füllmeier, Thomas Kleinschnittger, Prof. Dr. Kathrin Groh, Christian Sieh, Dr. Johannes M. Jäger und Christian Hoffmeister.  
 
Änderungen  
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen die dienstlichen Beurteilungen, Personalentwicklungsbewertungen sowie Regelungen zum Entlassungsverfahren.  
 
Statements der Fraktionen  
- SPD: Sie betrachtet das Gesetz als mutig und stark, um bei schwerwiegenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu greifen, und betont den Notausknopf sowie das Überbrückungsgeld als Sicherung.  
- CDU/CSU: Sie kritisiert den Zeitplan und mangelnde Möglichkeiten für Nachbesserungen und sieht die Gefahr, dass das Gesetz auf dem Rücken der Soldaten ausgetragen wird.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verteidigt den Zeitplan mit Verweis auf dringende Fälle und bestehende Fristen, und verweist darauf, dass der Gesetzentwurf auf konkrete Probleme eingeht, z.B. den Fall Franco A.  
- FDP: Die Fraktion besteht darauf, dass das Gesetz nur in schwerwiegenden Fällen angewendet wird und die Truppendienstgerichte für eine schnellere Verfahrensdurchführung personell gestärkt werden sollten.  
- AfD: Sie argumentiert, dass bestehende Regelungen ausreichen, um Extremisten aus der Bundeswehr zu entfernen, und dass der Gesetzentwurf zu willkürlichen Entscheidungen führen kann.  
- DIE LINKE. Sie bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf positiv, was die Beschleunigung des Verfahrens angeht, übt jedoch Kritik an der unklaren Definition von Extremismus und am mangelnden Fokus auf das Problem des Rechtsextremismus.  

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:377/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt