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Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:24.11.2023
Drucksache:20/7310 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9187 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021, welches feststellte, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Es geht vor allem darum, den vierten Klagepunkt zu beheben: die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden soll gestärkt und die bisherigen nationalen Verordnungsermächtigungen durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden, womit eine inhaltliche Fortführung der bisherigen Regulierungspraxis ermöglicht wird. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Die Hintergrundinformationen des Gesetzentwurfs umfassen das Urteil des EuGH, das besagt, dass Deutschland die Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets aus dem Jahr 2009 nicht korrekt umgesetzt hat und damit die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde beeinträchtigt wurde. In Deutschland war ein Ansatz gewählt worden, der gegen die vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde verstieß. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz jährlich Kosten von etwa 8,43 Millionen Euro sowie einmalig 0,7 Millionen Euro. Die zusätzlichen Aufgaben sollen im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziell und stellenmäßig ausgeglichen werden. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft. Dies ist relevant, um eine Fortsetzung des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission zu vermeiden und Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Investoren zu schaffen. Weitere Aspekte sind die Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes und Anpassungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Investitionen und Ausbaumaßnahmen für das Bundesschienennetz sind mittelbar davon betroffen. Eine konkrete Abschätzung der Projektkosten kann im Bundesverkehrswegeplan oder Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgenommen werden. Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau zu erwarten. 
 
Maßnahmen 
 
- Stärkung der Unabhängigkeit und der Entscheidungskompetenzen der Bundesnetzagentur zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 2. September 2021. 
- Übertragung der inhaltlichen Gestaltungsspielräume für die Netzregulierung von der bisherigen nationalen Verordnungsermächtigung auf die Bundesnetzagentur durch Festlegungskompetenzen. 
- Anpassung nationaler Rechtsvorschriften zur netzentgeltlichen Belastung der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften. 
- Einführung eines Wasserstoff-Kernnetzes zur Unterstützung der Energiewende und Schaffung entsprechender Transportkapazitäten für Wasserstoff. 
- Anpassungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz für einen effizienten und schnellen Ausbau der Energieleitungen. 
- Verzicht auf energierechtliche Genehmigungsverfahren bei der Umbeseilung mit Hochtemperaturleiterseilen unter bestimmten Voraussetzungen. 
- Rechtliche Regelungen für die Durchführung von Musterverfahren. 
- Vorgaben zur digitalen Auslegung von Unterlagen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und zur Kosteneinsparung. 
- Erweiterung der Datenübermittlungsbefugnisse und der Beteiligungsrechte der Landesregulierungsbehörden in Bundesnetzagentur-Verfahren. 
- Implementierung von Ausnahmeregelungen für Transparenz- und Informationspflichten in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte der Energieversorgung.  
- Änderungen von Gebührenvorschriften und Zustellungserfordernissen betrifft. 
- Einführung von Verfahrensvorgaben für die Begründung von Entscheidungen durch die Bundesnetzagentur. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.06.2023
Erste Beratung:06.07.2023
Abstimmung:10.11.2023
Drucksache:20/7310 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9187 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union18.10.2023Tagesordnung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union08.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie18.10.2023Ergänzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie20.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie06.11.2023Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie08.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz18.10.2023Ergänzung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz08.11.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss18.10.2023Ergänzung
Haushaltsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss18.10.2023Tagesordnung
Verkehrsausschuss18.10.2023Ergänzung
Wirtschaftsausschuss18.10.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 27.09.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Bei der beschriebenen Anhörung im Bundestag ging es um den "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften". Diese Anpassung war nötig, um ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu erfüllen, laut dem Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien nicht korrekt umgesetzt hatte. Der Gesetzentwurf schlägt vor, bestimmte Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung durch Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur zu ersetzen. 
 
Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die Notwendigkeit eines zukunftsfesten und europarechtskonformen Rechtsrahmens, welcher laut ihrer Aussage durch den Gesetzentwurf weitgehend umgesetzt wird. Allerdings betont sie auch die Dringlichkeit weiterer Vorkehrungen zur rechtlichen Absicherung des behördlichen Handelns. 
 
Stefan Rogat von der Netze BW GmbH spricht von einer "echten Zeitenwende" durch den Wechsel von normativen Regelungen, die auf Verordnungsermächtigungen beruhten, zu einer administrativen Regulierung mit Festlegungsbefugnissen für die Bundesnetzagentur. Rogat schlägt einen wissenschaftlichen Beirat vor, um die Nachvollziehbarkeit der Regulierungsentscheidungen zu verbessern. 
 
Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht einen Machtzuwachs für die Bundesnetzagentur durch den Wegfall der Verordnungsermächtigungen, merkt aber an, dass dies "unionsrechtlich nicht zu kritisieren" sei. 
 
Rechtsanwalt Stefan Wollschläger hebt hervor, dass sich der Einfluss des Bundestags zukünftig größtenteils auf die Mitgliedschaft von 16 Parlamentsmitgliedern im Beirat der Bundesnetzagentur beschränken würde. Er fordert stärkere Rechte für diesen Beirat, insbesondere ein Stellungnahmerecht in allgemeinen Festlegungsverfahren. 
 
Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stimmte der Forderung nach Sicherung der parlamentarischen Checks-and-Balances zu und setzt sich dafür ein, die Beteiligungsrechte des Beirats zu stärken. 
 
Christoph Maurer, Geschäftsführer der Consentec GmbH, konzentriert sich auf die Vermeidung der Abregelung erneuerbarer Energien durch zuschaltbare Lasten, da so das Potenzial erneuerbarer Energiequellen besser genutzt werden könnte. 
 
Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH, betont die notwendigen Investitionen für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes und die damit verbundenen Risiken. Er unterstreicht, dass die Ausgestaltung der Regulierung für Investitionsanreize entscheidend sei. 
 
Tim Meyerjürgens, Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber 50hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW, hält die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen für essenziell und spricht sich für eine Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung aus. 
 
René Mono von E.ON begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zum vorausschauenden Netzausbau und die Relevanz für die Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen. 
 
Florian Valentin vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) macht deutlich, dass Energiespeicher für die Erfolg der Energiewende unverzichtbar seien und plädiert für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für deren Betrieb und Einsatz.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:230/23
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Erster Durchgang:07.07.2023
Abstimmung:24.11.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt