Gesetz zu Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten / Handels- und Dienstleistungsbereich
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Offizieller Titel: | Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 15.12.2023 |
Drucksache: | 20/8659 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8956 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer nationalen Rechtsgrundlage zur Erstellung einer Bundesstatistik über die Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten. Dies soll eine repräsentative und international vergleichbare Datengrundlage liefern, die bisher nicht vorhanden ist. Die Lösung besteht darin, die europäischen statistikrechtlichen Anforderungen durch bundesgesetzliche Regelungen umzusetzen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund
Es gibt eine Vorgeschichte zum Gesetzentwurf: Er wird aufgrund der Verordnung (EU) 2019/2152 und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Lieferung von Daten zu globalen Wertschöpfungsketten für EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Angesichts der Globalisierung sind Informationen über den Produktionsstandort Deutschland und internationale Produktionsverlagerungen für die evidenzbasierte Politik von Bedeutung.
Kosten
Es entstehen jährliche Mehrausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von 348.494 Euro, die das Statistische Bundesamt betreffen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus Personalausgaben für vier Planstellen (325.161 Euro) und Sachausgaben (23.333 Euro). Sie sollen innerhalb der bestehenden Haushalts- und Finanzplanansätze gedeckt werden. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Mehrbedarf von rund 85.000 Euro. Einnahmen sind nicht erwähnt.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Entwurf ist besonders darin eilbedürftig, dass er eine rechtzeitige Umsetzung von EU-rechtlichen Verpflichtungen gewährleistet. Zudem wird das Gesetz sieben Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert werden, um die Effektivität und Kostenentwicklung zu überprüfen. Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise, das Preisniveau oder gleichstellungspolitische Aspekte.
Maßnahmen
- **Zweck des Gesetzes**: Einführung einer Erhebung zur Gewinnung von Informationen über globale Wertschöpfungsketten, um den Mangel an verlässlichen Daten zu diesem Thema zu beheben.
- **Begriffsbestimmungen**: Konkretisierung der Begriffe rechtliche Einheiten, Unternehmen und Marktproduzenten gemäß verschiedenen EU-Verordnungen, um für die Statistik relevante Einheiten klar zu definieren.
- **Erhebungseinheiten und -bereiche**: Rechtliche Einheiten sind als Erhebungseinheiten definiert, und die Statistik orientiert sich an Unternehmen nach EU-Definition. Es werden nur größere Einheiten erfasst, definiert durch die Anzahl der Beschäftigten (Grenzwert initiiert bei 50 oder mehr).
- **Periodizität und Berichtszeitraum**: Die Erhebung findet alle drei Jahre statt und bezieht sich auf einen Berichtszeitraum von drei Kalenderjahren, wobei 2021-2023 als erster Berichtszeitraum definiert wird.
- **Stichprobenerhebung**: Durchführung als Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von höchstens 7 Prozent der Erhebungseinheiten, um repräsentative Ergebnisse bei geringerer Belastung der Befragten zu erzielen.
- **Erhebungsmerkmale**: Die zu erhebenden Merkmale sind durch EU-Recht vorgegeben und können sich von Erhebung zu Erhebung ändern; aktuell beinhalten sie Angaben zu Beschäftigten, globalen Wertschöpfungsketten und Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland.
- **Informationsbereitstellung**: Das Statistische Bundesamt muss Informationen über die aktuellen Vorschriften zur Erhebung im Internet bereitstellen, um Transparenz zu gewährleisten.
- **Auskunftspflicht**: Die Inhaber oder Leiter der größeren Erhebungseinheiten sind zur Auskunft verpflichtet, um aussagekräftige und genaue Daten zu erhalten.
- **Übermittlung von Ergebnissen**: Regelungen zur Übermittlung von Ergebnissen an Regierungsbehörden und für regionale Sonderaufbereitungen sind festgelegt.
- **Zentralisierung der Erhebung**: Das Statistische Bundesamt führt die Erhebung zentral durch, da dies unter anderem Kosten spart und für eine Thematik von primärem Bundesinteresse angemessen ist.
- **Anpassung des EU-Rechts**: Bestimmungen für künftige Berichtszeiten sollen durch Anpassungen der europäischen Rechtsakte erfolgen, wobei das nationale Gesetz durch Rechtsverordnungen flexibel angepasst werden kann.
Die Zusammenfassung konzentriert sich auf die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzestextes und lässt redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen unberücksichtigt.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 05.10.2023 |
Erste Beratung: | 12.10.2023 |
Abstimmung: | 09.11.2023 |
Drucksache: | 20/8659 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8956 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Digitales | 18.10.2023 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 18.10.2023 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Wirtschaftsausschuss (9. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Inneres und Heimat sowie der Ausschuss für Digitales. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung war ebenfalls gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/8659 unverändert anzunehmen. Die Empfehlung fand die Zustimmung der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE und wurde gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen. Informationen zu einem Entschließungsantrag sind im Text nicht enthalten.
Änderungen:
In den Gesetzentwurf wurden keine Änderungen eingefügt. Die Beschlussempfehlung bezieht sich darauf, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Begründung:
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein neues „Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten (GWStatG)“ einzuführen, um Deutschland in die Lage zu versetzen, mitgliedstaatliche Pflichten zur Übermittlung von statistischen Daten an die Europäische Kommission zu erfüllen. Zusätzlich wurden eher redaktionelle Änderungen in zwei Statistikgesetzen vorgenommen. Die weiteren Änderungen des Gesetzentwurfs betreffen eine redaktionelle Klarstellung sowie die Bereinigung eines redaktionellen Versehens in zwei anderen Gesetzen. Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Statements der Fraktionen:
Keine Angaben. Informationen zu den einzelnen Statements der Fraktionen sind im Text nicht enthalten. Es werden lediglich die Abstimmungsergebnisse der verschiedenen Ausschüsse und des Beirats genannt.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 387/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |
Abstimmung: | 15.12.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |