Zum Inhalt springen

Anpassung des SGB XII und SGB XIV und weiterer Gesetze

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8344 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9195 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, aufgrund der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeld-Gesetz Anpassungen in anderen Bereichen des Sozialgesetzbuches und weiteren Gesetzen vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Widersprüche vermieden werden. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund 
Die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs ergibt sich insbesondere aus dem Bürgergeld-Gesetz vom 16. Dezember 2022, durch welches Anpassungen in verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches erforderlich wurden. Zusätzlich sind Änderungen durch das Soziale Entschädigungsrecht nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) notwendig, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. 
 
Kosten 
Es entstehen Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder in nicht näher bezifferbarer Höhe, die auf einen Betrag in niedriger einstelliger Millionenhöhe pro Jahr geschätzt werden. Der weit überwiegende Teil der Mehrausgaben wird durch den Bund getragen, während die Haushalte der Kommunen voraussichtlich mit weniger als 1 Million Euro belastet werden. Einnahmen oder konkrete Einsparungen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist in Einzelheiten beschrieben, was die verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuches und andere Gesetze betrifft, einschließlich des Bürgergeld-Gesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten, des Wohngeldgesetzes und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Entwurf beinhaltet keine Angaben zur Eilbedürftigkeit. 
 
Maßnahmen 
 
Der Gesetzentwurf beinhaltet hauptsächlich folgende Maßnahmen: 
 
- Fortschreibung der Beträge für das Schulbedarfspaket, welches den Bedarf an persönlichem Schulbedarf abdeckt. 
- Klärung und Anpassung bestehender Regelungen bezüglich der Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft, insbesondere während der Karenzzeit. 
- Folgeänderungen im Anschluss an die Aufhebung von Gesetzen und Bestimmungen. 
- Korrekturen von Verweisungsfehlern in den entsprechenden Paragraphen. 
- Anpassungen und Ergänzungen zur Neuregelung von § 82 SGB XII, die verschiedene Einkünfte und Freibeträge betreffen. 
- Regelung der Neufassung und Angleichung verschiedener Statistiken und Bundesstatistiken nach Aufhebung von spezifischen Merkmalen im SGB XII. 
- Verschiedene Übergangsregelungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Inkrafttretens neuer Gesetze. 
 
Stellungnahmen 
 
Zu dem Gesetzentwurf haben unterschiedliche Akteure Stellung genommen: 
 
- Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen vorgebracht, die von Anpassungen in der Karenzzeitregelung über die Einführung von Mitteilungspflichten für Energieversorgungsunternehmen bis hin zu Übergangsregelungen reichen. 
- Die Bundesregierung hat sich zu jedem einzelnen Vorschlag des Bundesrates positioniert, wobei einige Vorschläge abgelehnt, andere für weitere Prüfungen offengehalten und wieder andere akzeptiert wurden. 
- Besondere Erwähnung findet die Stellungnahme des Bundesrates zur Einführung einer Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach SGB XIV, die darauf abzielt, Doppelleistungen im Bereich des SGB XII zu vermeiden. 
- Es wird deutlich, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit bestimmter Änderungen erkennt und diese teilweise umsetzen möchte, sich jedoch in anderen Bereichen noch Abstimmungs- und Prüfbedarf sieht. 
 
Es ist zu beachten, dass diese Zusammenfassung nur die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes und der Stellungnahmen berücksichtigt und sich nicht auf alle Details erstreckt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.09.2023
Erste Beratung:22.09.2023
Abstimmung:09.11.2023
Drucksache:20/8344 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9195 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales08.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung18.10.2023Ergänzung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung08.11.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss18.10.2023Ergänzung
Haushaltsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss18.10.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.10.2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden und drehte sich um die geplanten Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern, insbesondere eine Anpassung des Zwölften (Sozialhilfe) und Vierzehnten Sozialgesetzbuches auf Grundlage der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Außerdem wurden Anträge der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke diskutiert. 
 
Andreas Aust vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte die fortbestehende Ungleichbehandlung beim Schonvermögen zwischen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger und hinterfragte die sachliche Rechtfertigung dafür. 
 
Margret Böwe vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. argumentierte, dass aufgrund der langen Dauer von Sozialhilfebezug und gesundheitlichen Gründen ein höheres Schonvermögen für die Betroffenen nötig sei, um im Laufe der Jahre entstehende Kosten zu decken. 
 
Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Landkreistages sprachen sich für die Beibehaltung der grundsätzlich unterschiedlichen Systeme von Bürgergeld und Sozialhilfe aus, signalisierten aber Zustimmung zu einzelnen Anpassungen. 
 
Jürgen Ritter für die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßte die gesetzliche Ermöglichung eines Wiedereingliederungsversuchs für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und sah darin eine Chance, proaktiv auf Betroffene zuzugehen. 
 
Susanne Wagenmann, Vertreterin der BDA, betonte die Wichtigkeit, frühzeitig mit der Wiedereingliederung anzusetzen, idealerweise noch bevor eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde von dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) beschlossen. Weitere Ausschüsse, die mitberaten haben, sind der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/8344 in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu, während die Fraktionen AfD und DIE LINKE sich enthielten. 
 
Änderungen: 
Im Gesetzentwurf wurden Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf weitere Gesetze wie das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, das Wohngeldgesetz und weitere. Die Änderungen betreffen unter anderem Klarstellungen, Ergänzungen im Verfahrensrecht, Anpassungen im Sozialgesetzbuch und Anpassungen in bereits verkündeten Gesetzen. 
 
Begründung: 
In der Begründung wird auf die Notwendigkeit unterschiedlicher Anpassungen und Klarstellungen zur Vermeidung von Unstimmigkeiten und Wertungswidersprüchen innerhalb der Rechtsordnung verwiesen. Es gibt weitere Ergänzungen und Änderungen in den Verfahrensregelungen im SGB I und SGB X. Außerdem umfassen die Änderung des Gesetzestextes neue Regelungen zu Fristen, Mitteilungspflichten, Erstattungen an Krankenkassen, Zahlungsmodalitäten, Datenerhebungen und Anpassungen im Anwendungsbereich des SGB XIV. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD betont Vereinfachungen im Bezug von Sozialgesetzbuch-Leistungen. 
- Die CDU/CSU sieht Impulse durch das Gesetzgebungsverfahren und hebt die Erwerbsminderungsrente hervor. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutern flexiblere Möglichkeiten der beruflichen Tätigkeit bei Erwerbsminderung. 
- Die FDP weist auf gesetzestechnische Änderungen und Entbürokratisierungen hin. 
- Die AfD kritisiert zu hohe Bürokratie und fordert die Anerkennung der Lebensleistung in Bezug auf den Vermögensschonbetrag. 
- DIE LINKE betont die Notwendigkeit, die Schlechterstellung älterer und erwerbsgeminderter Menschen zu beenden und spricht sich für Verbesserungen im Grundsicherungsbereich aus. 
 
Hinweis: Die obige Zusammenfassung spiegelt nur die Antworten auf die gestellten Fragen wider und enthält nicht den kompletten Inhalt des Originaltextes der Beschlussempfehlung. Sollte der Trojaner-Hinweis zutreffen und Änderungen nicht ursprünglichen Gesetzentwurf betreffen, so wurde dies in der Analyse berücksichtigt und die Trojaner-Befürchtung angeführt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:224/23
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Erster Durchgang:07.07.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt