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2. Änderung der Strompreisbremse/Gaspreisbremse

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.08.2023
Drucksache:20/6873 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7395 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Hier wurden durch den Ausschuss noch diverse Änderungen eingebaut, unter anderem am erneuerbare Energien Gesetz, am Energiefinanzierungsgesetz, am Windenergieflächenbedarfsgesetz, am Energiewirtschaftsgesetz und am Bundesemisionsschutzgesetz.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG), des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze aufgrund von Anpassungsbedarfen, die nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Gesetze identifiziert wurden. Die Lösung besteht darin, diese Gesetze entsprechend den identifizierten Anpassungsbedarfen, die überwiegend technischer und redaktioneller Natur sind, zu ändern. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Die betroffenen Gesetze - das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz, das Strompreisbremsegesetz und das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - wurden Ende 2022 aufgrund der Energiepreissteigerungen im Zuge des Krieges in der Ukraine schnell erarbeitet und umgesetzt, um eine Entlastung für Verbraucher zu schaffen. Anpassungsbedarfe wurden nach den ersten Erfahrungen mit der Anwendung dieser Gesetze identifiziert. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Haushaltsausgaben: ca. 200 Millionen Euro für Heizstrom, ca. 70 Millionen Euro für Änderungen im EWPBG und ca. 10 Millionen Euro für Änderungen im StromPBG. Mehrbedarfe sollen innerhalb bestehender Titelansätze des Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Eine Umwidmung von 2,5 Milliarden Euro für indirekte Energiekostensteigerungen in Krankenhäusern führt zu keinen zusätzlichen Mehrausgaben, da es sich um die Verwendung bereits freigegebener Mittel handelt. Weitere Kosten für den Bund sind nicht ersichtlich. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Weitere wesentliche Aspekte oder die Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs werden im Text nicht explizit erwähnt. Es ist zu erkennen, dass es sich hauptsächlich um Anpassungen und Präzisierungen bestehender Regelungen handelt. Der Entwurf bietet zudem detaillierte Informationen zu den erwarteten einmaligen Erfüllungsaufwänden für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung. Es werden keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger erwartet. Für die Wirtschaft und die Verwaltung entstehen jedoch einmalige Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 5 EWSG und der Anpassung von Regelungen zur Energieberatung und zum Ausgleich indirekter Energiekosten in Krankenhäusern. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
 
- Anpassungen und Präzisierungen der bestehenden Regelungen im EWPBG und StromPBG basierend auf ersten Umsetzungserfahrungen. 
- Einführung einer besonderen Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypischen niedrigen Verbräuchen im Referenzjahr 2021. 
- Übertragung der (staatlichen) Aufgabe an Energieversorgungsunternehmen/-lieferanten, gewünschte Entlastungen über Preisbremsen an die Verbraucher weiterzugeben. 
- Verpflichtung der Wirtschaft (Energieversorger, Vermieter, WEG-Verwalter), Entlastungen in den jeweiligen Kostenabrechnungen auszuweisen oder in Textform mitzuteilen. 
- Einführung neuer Prozesse zur Abwicklung, Dokumentation und Abrechnung der Entlastungen, die mit Erfüllungsaufwand verbunden sind. 
- Besteuerung der Preisbremsen, wodurch auf Seiten der Steuerverwaltung und der Bürger/Unternehmen Steuererklärungen erforderlich werden. 
- Regelungen zur verpflichtenden Energieberatung von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern im Rahmen ergänzender Hilfsfonds. 
- Präzisierungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz bezüglich Ausgleichszahlungen aufgrund von Energiekostensteigerungen. 
- Entlastungen für Endkunden, die Heizstrom über eine Netzentnahmestelle beziehen. 
 
Stellungnahmen 
Zum Gesetzentwurf wurden Stellungnahmen abgegeben: 
 
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) äußerte Bedenken, da nicht klar ist, ob weniger aufwändige Regelungsalternativen geprüft wurden. Der hohe Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung steht in Konflikt mit den Zielen der Bundesregierung für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Außerdem wurde angemerkt, dass die vorgesehene Besteuerung von Preisbremsen zusätzlichen Aufwand für die Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen bedeutet. 
- Der Bundesrat begrüßte die neuen Entlastungsregelungen, empfahl jedoch, den Schwellenwert für den Energieminderverbrauch im Jahr 2021 von 50% auf 40% zu senken, um mehr Unternehmen einzubeziehen. Ebenso schlug der Bundesrat vor, Versicherungsleistungen aufgrund der Hochwasserkatastrophe als alternative Voraussetzung für die Entlastung zu akzeptieren. 
 
Gegenäußerung der Bundesregierung 
Die Bundesregierung wies die Empfehlungen des Bundesrates ab. Die zusätzliche Entlastung sollte auf Härtefälle beschränkt bleiben und wurde daher bewusst auf Unternehmen mit einem Energieminderverbrauch von mindestens 50% gegenüber 2019 begrenzt. Die derzeit sinkenden Energiepreise und die Notwendigkeit einer schnellen und effektiven Entlastung wurden als Begründung angeführt. Die vorgeschlagene Anerkennung von Versicherungsleistungen im Rahmen der Hochwasserkatastrophe als Kriterium für die Entlastung wird geprüft.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.05.2023
Erste Beratung:25.05.2023
Abstimmung:23.06.2023
Drucksache:20/6873 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7395 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 14.06.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Die Anhörung im Bundestag befasste sich mit der Korrekturnovelle verschiedener Gesetze zur Regulierung der Energiepreise. Im Folgenden sind die Kernpunkte der Argumentation der eingeladenen Sachverständigen aufgeführt: 
 
Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie betonte die Bedeutung der Möglichkeit zur Rückgabe von Zuschlägen für die Sicherung von Projekten, die durch Kostensteigerungen infolge der Covid-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine wirtschaftlich gefährdet sind. Diese Maßnahme würde die weitere Teilnahme an Ausschreibungen und den Abschluss von Projekten ermöglichen. Axthelm wurde von der Grünen-Fraktion eingeladen. 
 
Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung, sieht Preisbremsen als Notfallinstrument und warnt vor ihrer Normalisierung. Er ruft dazu auf, das Design der Elektrizitätsmärkte grundsätzlich zu überdenken. Er wurde von der Linken-Fraktion eingeladen. 
 
Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, berichtete von einer Überlastung der Verbraucherberatungsstellen während der Energiekrise des Vorjahres und befürwortete die Beibehaltung der Energiepreisbremsen über den kommenden Winter. Engelke wurde von der SPD benannt. 
 
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen, begrüßt den Gesetzentwurf, der sich auf notwendige Korrekturen beschränkt. Liebing wurde von der Unionsfraktion benannt. 
 
Sandra Rostek, Leitung Hauptstadtbüro Bioenergie, erläuterte, dass viele Bioenergieanlagen ihre Produktion zur Reduktion von Erdgasnutzung und Schonung der Gasspeicher steigern könnten, diese Möglichkeit aber aufgrund von Diskussionen um eine Stromerlösabschöpfung nur begrenzt genutzt wurde. 
 
Nadine Schartz von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt das Ziel des Windenergieausbaus, kritisiert jedoch die Planungspflichten, die bereits jetzt Planungs- und Genehmigungsbehörden belasten. Schartz wurde von der FDP-Fraktion benannt. 
 
Tilman Schwencke, Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik BDEW, spricht sich gegen weitere Verkomplizierungen und Änderungen aus, die die Energie- und Wasserwirtschaft umsetzen müsste. Er wurde von der SPD benannt. 
 
Constantin Terton, Abteilungsleiter beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, kritisiert, dass kleine Betriebe bezüglich der Entlastungsbeträge für atypische Minderverbräuche benachteiligt würden, da ihr Energieverbrauchsrückgang mindestens 50 Prozent betragen müsste, und plädiert für eine Absenkung dieses Wertes. Terton wurde von der Unionsfraktion eingeladen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:167/23
Eingang im Bundesrat:20.04.2023
Erster Durchgang:12.05.2023
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt