Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 24.11.2023 |
Drucksache: | 20/6879 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8922 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu beschleunigen und die Richtlinie (EU) 2021/1187 umzusetzen, welche die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes fördert. Der Gesetzentwurf sieht rechtliche Anpassungen vor und beinhaltet u. a. eine Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren sowie eine Vierjahresfrist für Genehmigungsvorhaben. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund:
Als Hintergrundinformation ist im Gesetzentwurf angegeben, dass in Deutschland die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu lange dauern. Es gibt die politische Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, diese Verfahren zu verkürzen, um Investitionen effizient umzusetzen.
Kosten:
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Die Kostenersparnisse belaufen sich auf ca. 2.500 Stunden Zeitaufwand und ca. 21.000 Euro Sachaufwand für Bürgerinnen und Bürger, rund 1,56 Mio. Euro jährlich für die Wirtschaft und ca. 2,65 Mio. Euro jährlich für die Verwaltung (Bund: ca. 2,38 Mio. Euro, Länder/Kommunen: rund 260.000 Euro). Weitere Kosten erwarten die Gesetzesinitiatoren nicht.
Inkrafttreten:
Im vorgelegten Gesetzentwurf gibt es keine Angaben zum genauen Datum des Inkrafttretens des Gesetzes.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass keine weiteren Kosten erwartet werden und es keine Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau geben sollte. Eine Befristung besteht nicht, aber eine Evaluierung der Artikel 1, 3 und 5 bis 10 erfolgt acht Jahre nach Inkrafttreten, für die Artikel 2 und 4 ist eine Überprüfung nach fünf Jahren vorgesehen, um die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu überprüfen. Eine Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird im Text nicht erwähnt.
Maßnahmen:
- Vereinfachung und Straffung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
- Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren.
- Feststellung, dass bestimmte Vorhaben im Bereich der Fernstraßen und Eisenbahnen im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
- Regelung von Fristen und Verfahren bei der Genehmigung von Projekten im transeuropäischen Verkehrsnetz.
- Erleichterungen für den Ersatzneubau von Brücken sowie für den Bau von Windenergieanlagen entlang von Bundesfernstraßen.
- Vereinfachungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen.
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 mit Einführung einer vierjährigen Frist für bestimmte Genehmigungsverfahren.
Stellungnahmen:
Der Normenkontrollrat hat die Stellungnahme zum Entwurf mit dem Ergebnis geprüft, dass die Maßnahmen grundsätzlich zu einer Beschleunigung beitragen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entlasten. Allerdings kritisiert der Rat die kurze Frist für die Übermittlung des Entwurfs und die damit verbundene fehlende Einbeziehung von Erfahrungen aus der Vollzugspraxis.
Der Bundesrat begrüßt die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und fordert eine entsprechende Anpassung auch in anderen Verkehrsrecht-Bereichen. Zudem werden verschiedene spezifische Anpassungsvorschläge gemacht, etwa zur Vollständigkeitsprüfung von Planunterlagen oder zur Gleichbehandlung von Schienenverkehrsvorhaben im Investitionsgesetz Kohleregionen.
Die Bundesregierung äußert sich überwiegend zustimmend zu den Vorschlägen oder gibt an, diese zu prüfen. In einigen Fällen lehnt sie die Vorschläge jedoch ab, mit der Begründung, dass kein zusätzliches Beschleunigungspotenzial erwartet wird oder die Formulierung einem politischen Kompromiss entspricht.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 198/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 4 Einträge zu Drucksache 20/6879 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird bezweckt, dass die Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände (und der Öffentlichkeit) an verwaltungsgerichtliche Verfahren im Infrastrukturbereich nicht weiter eingeschränkt werden. Weiter ist es Ziel, den Natur- und Umweltschutz in der Gesetzgebung zu Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu stärken und nicht zusätzlich zu schwächen.
Lobbyregister-Nr.: R003739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38199
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDI fordert eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Denn die Überkomplexität des deutschen Planungs- und Genehmigungsrechts verursacht inzwischen nicht nur bei klassischen Industrievorhaben, sondern auch beim Auf- und Ausbau der für den verkehrlichen Bedarf und zur Defossilisierung der Mobilität notwendigen Infrastruktur einen erheblichen Zeitverzug.
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einstufung der Bedeutung der Bundes-Wasserstraßen als "im überragenden öffentlichen Interesse" liegend
Lobbyregister-Nr.: R002907 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37603
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erweiterung der Liste der Projekte des Bundesfernstraßenausbaus, die einem
"überragenden öffentlichen Interesse" dienen
Lobbyregister-Nr.: R000371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47164
Eingang im Bundestag: | 16.05.2023 |
Erste Beratung: | 22.06.2023 |
Abstimmung: | 20.10.2023 |
Drucksache: | 20/6879 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/8922 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 11.10.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 18.10.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 11.10.2023 | Tagesordnung |
Verkehrsausschuss | 11.10.2023 | Tagesordnung |
Verkehrsausschuss | 18.10.2023 | Anhörungsbeschluss Änderung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 20.09.2023 im Ausschuss für Verkehr statt.
Die Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages befasste sich mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsinfrastrukturbereich und der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die Sachverständigen waren geteilter Meinung über die verschiedenen Aspekte des Entwurfes.
Lena Donat von Greenpeace sprach sich für beschleunigte Planungsverfahren im Schieneninfrastrukturbereich aus, lehnte aber eine Beschleunigung bei Straßenbauprojekten ab. Ihrer Meinung nach sollen nur Projekte von existentieller Bedeutung als "überragendes öffentliches Interesse" anerkannt werden, nicht aber Straßenbauvorhaben mit negativer Umweltauswirkung und ohne Verbesserung des Verkehrsflusses.
Florian Eck, Geschäftsführer des Vereins Deutsches Verkehrsforum (DVF), sah in dem Gesetzentwurf eine Chance zur signifikanten Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. Er wies darauf hin, dass alle Verkehrsträger für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig sind und hob Verbesserungspotenzial hervor, insbesondere bei der Einbeziehung der Wasserstraßen.
Christian Funke, Geschäftsführer von Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur, betonte die Bedeutung der Straße als Hauptverkehrsträger und begrüßte die geplanten Regelungen zu Ersatzbrücken. Er kritisierte jedoch, dass eine Liste der Straßenbauprojekte zur Engpassbeseitigung nicht mehr im Entwurf vorhanden war und bemängelte die Möglichkeit eines Vetos durch das Bundesumweltministerium bei zukünftigen Projekten.
Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, äußerte Bedenken bezüglich des Verzichts auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Ersatzbrücken und sprach sich gegen eine inflationäre Zuerkennung eines "überragenden öffentlichen Interesses" aus, da Straßenbauprojekte in der Regel keine existentiellen Krisen lösen würden.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), zeigte sich erfreut über die Regelungen zu Ersatzbrücken, forderte aber auch Genehmigungsfreistellungen für weitere Infrastrukturelemente, die eine hohe Bedeutung haben, wie Tunnel und Strecken.
Ilja Nothnagel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kritisierte, dass der Entwurf nur teilweise Beschleunigungsmaßnahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes übernehme und forderte die Übertragung dieser Maßnahmen auf alle Infrastrukturbereiche.
Professor Manuel Brunner von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen kritisierte die Gleichstellung von Bundesschienen- und Bundesfernstraßenprojekten im Hinblick auf das "überragende öffentliche Interesse" und argumentierte, dass dies höchstens aus verfassungsrechtlicher Sicht für Schienenprojekte aufgrund der Verantwortung des Staates für den Klimaschutz haltbar sei.
Die Sachverständigen repräsentierten verschiedene Organisationen und brachten unterschiedliche Perspektiven ein, wobei ihre Argumentationen sich auf spezifische Interessen und rechtliche sowie ökologische Bedenken stützten.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 198/23 |
Eingang im Bundesrat: | 04.05.2023 |
Erster Durchgang: | 12.05.2023 |
Abstimmung: | 24.11.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |