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Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8291 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9348 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung konnte nicht erstellt werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8291 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9348 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Haushaltsausschuss15.11.2023Ergänzung
Rechtsausschuss15.11.2023Ergänzung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss und der Verteidigungsausschuss. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bundesbesoldung und -versorgung anzupassen, die Polizeizulage und weitere Zulagen für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ruhegehaltfähig zu machen und die Befristungen dreier Stellenzulagen zu verlängern. Die Ruhegehaltfähigkeit bestimmter Zulagen war bis 1998 vorhanden und wurde dann aufgehoben. Der Hintergrund für die Wiedereinführung ist eine Anerkennung der besonderen Belastungen bestimmter Berufsgruppen über den aktiven Dienst hinaus. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. 
 
Anhöhrung: Keine Angaben. 
 
Änderungen: Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen, die Verlängerung von Befristungen bestimmter Zulagen und die Anpassung von Anwärtergrundbeträgen beziehen. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, ein Trojaner liegt auf Basis der gegebenen Informationen nicht vor. 
 
Begründung: Die Begründung zu den vorgenommenen Änderungen erklärt, dass die Belastungen der Beamten bei den Nachrichtendiensten vergleichbar sind mit denen, die in der ursprünglichen Fassung als ruhegehaltfähig anerkannt wurden. Es werden auch Anpassungen bezüglich der Ruhegehaltfähigkeit gemacht, die aufgrund früherer Regelungen auf bereits im Ruhestand befindliche Beamte ausgedehnt werden. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Befürwortet die 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.  
- CDU/CSU: Unterstützt aus Gründen der Attraktivität und Wertschätzung; kritisiert jedoch das späte Vorlegen des Änderungsantrags. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freut sich über die Übertragung des Tarifergebnisses und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit sowie deren Ausweitung. 
- FDP: Begrüßt die Übertragung des Tarifabschlusses und die Anerkennung der Beamten, betont aber den Fokus auf Zukunftsfälle bei neu eingeführten Zulagen. 
- AfD: Findet den Gesetzentwurf grundsätzlich wichtig und richtig. 
- DIE LINKE.: Stimmt der Anpassung zu, kritisiert aber die Verminderung zugunsten der Versorgungsrücklage und befürwortet seit Langem die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. 
 
Sonstiges: Keine weiteren Angaben abseits der genannten Aspekte.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:368/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt